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Wel­che Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Denkmalschutzgebäude?

Für Denk­mal­schutz­ge­bäu­de ist eine spe­zi­ell ange­pass­te Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung not­wen­dig, da denk­mal­ge­schütz­te Gebäu­de beson­de­re Anfor­de­run­gen im Hin­blick auf Repa­ra­tu­ren und Wie­der­auf­bau haben. Die Ver­si­che­rung für sol­che Gebäu­de muss den zusätz­li­chen Auf­wand und die erhöh­ten Kos­ten abde­cken, die durch den Denk­mal­schutz ent­ste­hen. Hier sind eini­ge der wich­tigs­ten Aspek­te, die bei der Wahl der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Denk­mal­schutz­ge­bäu­de zu beach­ten sind:

1. Erwei­ter­te Deckung für denk­mal­ge­rech­te Sanierung

  • Da Denk­mal­schutz­ge­bäu­de oft nur mit spe­zi­el­len Mate­ria­li­en und Tech­ni­ken reno­viert wer­den dür­fen, soll­te die Ver­si­che­rung die­se erhöh­ten Kos­ten abde­cken. Es ist wich­tig, dass die Ver­si­che­rung nicht nur den Stan­dard­wie­der­auf­bau deckt, son­dern auch den denk­mal­ge­rech­ten Wie­der­auf­bau inklu­si­ve his­to­ri­scher Mate­ria­li­en und Handwerksarbeiten.

2. Zusätz­li­cher Schutz für Auf­la­gen des Denkmalschutzes

  • In vie­len Fäl­len kön­nen Denk­mal­schutz­be­hör­den Auf­la­gen ertei­len, wie ein Gebäu­de nach einem Scha­den wie­der­her­ge­stellt wer­den muss. Eine gute Ver­si­che­rung für Denk­mal­schutz­ge­bäu­de soll­te die­se zusätz­li­chen Kos­ten und even­tu­el­le Ver­zö­ge­run­gen im Wie­der­auf­bau­pro­zess durch behörd­li­che Anfor­de­run­gen abdecken.

3. Ele­men­tar­scha­den­schutz

  • Gera­de bei älte­ren Gebäu­den, die denk­mal­ge­schützt sind, ist es sinn­voll, den Schutz durch eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung zu erwei­tern. Die­se deckt Schä­den durch Natur­ka­ta­stro­phen wie Über­schwem­mun­gen, Erd­rut­sche oder Schnee­druck ab, die bei his­to­ri­schen Gebäu­den beson­ders schwer­wie­gen­de Fol­gen haben können.

4. Ver­trag mit einem Spezialversicherer

  • Für Denk­mal­schutz­ge­bäu­de gibt es oft spe­zia­li­sier­te Ver­si­che­rer oder Son­der­ta­ri­fe bei grö­ße­ren Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Poli­cen an, die den Anfor­de­run­gen von Denk­mal­schutz­ge­bäu­den gerecht wer­den. Zu den häu­fig genann­ten Anbie­tern gehö­ren die AXA, Alli­anz, und HDI, die spe­zi­el­le Tari­fe für his­to­ri­sche Gebäu­de anbieten.

5. Neu­wert­ver­si­che­rung

  • Die Neu­wert­ver­si­che­rung soll­te auch für Denk­mal­schutz­ge­bäu­de gel­ten, um sicher­zu­stel­len, dass im Scha­dens­fall die voll­stän­di­gen Kos­ten für die Wie­der­her­stel­lung über­nom­men wer­den, ohne Abzü­ge für Alter oder Abnutzung.

Fazit:

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Denk­mal­schutz­ge­bäu­de soll­te neben dem Stan­dard­schutz unbe­dingt die spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen des Denk­mal­schut­zes berück­sich­ti­gen, ein­schließ­lich erhöh­ter Wie­der­auf­bau­kos­ten und der denk­mal­ge­rech­ten Sanie­rung. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen ist rat­sam, um den bes­ten Tarif zu fin­den, der die­se beson­de­ren Risi­ken abdeckt.

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