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Wel­che Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zahlt bei Überspannungsschäden?

Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kann Über­span­nungs­schä­den durch Blitz­ein­schlag decken, aller­dings gehört die­ser Schutz nicht immer zum Stan­dard­um­fang der Poli­ce. Hier sind die Details, wel­che Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen Über­span­nungs­schä­den abde­cken und wor­auf zu ach­ten ist:

Was sind Überspannungsschäden?

Über­span­nungs­schä­den tre­ten häu­fig nach einem Blitz­ein­schlag auf, wenn eine elek­tri­sche Span­nung durch das Strom­netz fließt und elek­tri­sche Gerä­te oder Anla­gen im Haus beschä­digt. Sol­che Schä­den kön­nen erheb­li­che Repa­ra­tur­kos­ten ver­ur­sa­chen, ins­be­son­de­re bei fes­ten Instal­la­tio­nen wie Hei­zungs­an­la­gen, Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen oder fest ver­bau­ten Elektrogeräten.

Wel­che Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zahlt bei Überspannungsschäden?

  1. Alli­anz:
    • Die Alli­anz bie­tet umfas­sen­de Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen an, die bei Über­span­nungs­schä­den ein­sprin­gen, wenn der Scha­den durch Blitz­ein­schlag ver­ur­sacht wur­de. Die­ser Schutz kann je nach Tarif bereits ent­hal­ten sein oder als Zusatz­op­ti­on hin­zu­fügt werden.
  2. HUK-Coburg:
    • HUK-Coburg bie­tet eben­falls Tari­fe, bei denen Über­span­nungs­schä­den durch Blitz­ein­schlag abge­deckt sind. Auch hier ist es mög­lich, die­sen Schutz in den Poli­cen zu ergän­zen oder zu erweitern.
  3. AXA:
    • AXA bie­tet spe­zi­el­le Tari­fe, die Über­span­nungs­schä­den ein­schlie­ßen, und deckt neben den direk­ten Schä­den auch Fol­ge­kos­ten ab. Du kannst zwi­schen ver­schie­de­nen Deckungs­va­ri­an­ten wäh­len, je nach dem gewünsch­ten Schutzumfang.
  4. Gotha­er:
    • Gotha­er Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen bie­ten eben­falls Schutz gegen Blitz- und Über­span­nungs­schä­den. Je nach Ver­trag kannst du die Deckung auf elek­tri­sche Anla­gen und Sys­te­me erweitern.

Wich­ti­ge Punkte:

  • Stan­dard vs. Zusatz­bau­stein: In vie­len Fäl­len ist der Schutz gegen Über­span­nungs­schä­den nicht auto­ma­tisch in der Stan­dard-Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ent­hal­ten und muss als Zusatz­bau­stein hin­zu­ge­fügt werden.
  • Deckungs­um­fang: Ach­te dar­auf, dass nicht nur Schä­den am Gebäu­de selbst (z. B. Elek­trik) abge­deckt sind, son­dern auch an fest instal­lier­ten Gerä­ten wie Hei­zungs­an­la­gen, Alarm­an­la­gen oder Solaranlagen.
  • Selbst­be­tei­li­gung: Wie bei ande­ren Schä­den kann es eine Selbst­be­tei­li­gung geben, die du im Scha­dens­fall tra­gen musst.

Fazit:

Über­span­nungs­schä­den kön­nen in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­si­chert wer­den, ent­we­der als Teil der Stan­dard­de­ckung oder durch eine Erwei­te­rung. Ver­si­che­rer wie Alli­anz, HUK-Coburg, AXA und Gotha­er bie­ten ent­spre­chen­de Tari­fe an. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft, den bes­ten Tarif mit aus­rei­chen­dem Schutz für Über­span­nungs­schä­den zu finden.

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