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Wel­che zusätz­li­chen Bau­stei­ne gibt es bei der Gewerberechtsschutzversicherung?

Bei einer Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung gibt es häu­fig die Mög­lich­keit, den Ver­si­che­rungs­schutz durch zusätz­li­che Bau­stei­ne zu erwei­tern, um eine noch umfas­sen­de­re Absi­che­rung zu gewähr­leis­ten. Die­se optio­na­len Bau­stei­ne erlau­ben es Selbst­stän­di­gen und Unter­neh­men, ihre Ver­si­che­rung indi­vi­du­ell an ihre spe­zi­fi­schen Risi­ken und Bedürf­nis­se anzupassen.

Hier sind die wich­tigs­ten zusätz­li­chen Bau­stei­ne, die oft bei einer Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung ange­bo­ten werden:

1. For­de­rungs­ma­nage­ment und Inkasso

Die­ser Bau­stein unter­stützt Unter­neh­men dabei, offe­ne For­de­run­gen gegen­über Kun­den und Geschäfts­part­nern ein­zu­trei­ben. Beson­ders für Unter­neh­men, die regel­mä­ßig mit zah­lungs­un­wil­li­gen Kun­den zu tun haben, kann die­ser Bau­stein sehr hilf­reich sein.

Leis­tun­gen:

  • Unter­stüt­zung bei der Ein­trei­bung offe­ner Rech­nun­gen durch ein Inkassoverfahren.
  • Kos­ten­über­nah­me für Mahn­ver­fah­ren und gericht­li­che Schrit­te zur Durch­set­zung von Forderungen.
  • Bera­tung bei der Durch­füh­rung von Zwangs­voll­stre­ckun­gen oder Pfändungen.

2. Erwei­ter­ter Strafrechtsschutz

Der Straf­rechts­schutz für Unter­neh­men deckt in der Regel fahr­läs­si­ge Ver­ge­hen ab, aber für bestimm­te Bran­chen oder Tätig­kei­ten kann ein erwei­ter­ter Schutz not­wen­dig sein. Der erwei­ter­te Straf­rechts­schutz bie­tet Absi­che­rung bei straf­recht­li­chen Vor­wür­fen, auch wenn sie sich auf vor­sätz­li­che Taten bezie­hen (sofern der Vor­wurf letzt­lich wider­legt wird).

Leis­tun­gen:

  • Kos­ten­über­nah­me für die Ver­tei­di­gung gegen straf­recht­li­che Vor­wür­fe, wie Ver­stö­ße gegen Umwelt‑, Arbeits- oder Datenschutzgesetze.
  • Bera­tung und Ver­tre­tung durch spe­zia­li­sier­te Strafverteidiger.
  • Unter­stüt­zung bei Ver­fah­ren im Zusam­men­hang mit Fahr­läs­sig­keit oder Vor­satz, sofern Letz­te­rer nicht nach­ge­wie­sen wird.

3. Miet­rechts­schutz für gewerb­li­che Immobilien

Falls das Unter­neh­men Gewer­be­räu­me anmie­tet, deckt die­ser Bau­stein Rechts­strei­tig­kei­ten im Zusam­men­hang mit Miet­ver­trä­gen und Immo­bi­li­en­nut­zung ab. Die­se Erwei­te­rung ist beson­ders wich­tig, wenn es häu­fi­ger zu Kon­flik­ten mit dem Ver­mie­ter kommt.

Leis­tun­gen:

  • Schutz bei Strei­tig­kei­ten um Miet­ver­trä­ge, Miet­erhö­hun­gen oder Kün­di­gun­gen von Gewerbeimmobilien.
  • Kos­ten­über­nah­me bei Kon­flik­ten über Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen oder Instandhaltungspflichten.
  • Ver­tre­tung bei recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit dem Ver­mie­ter.

4. Arbeits­rechts­schutz für Arbeitgeber

Der Arbeits­rechts­schutz ist ein wich­ti­ger Bau­stein für Unter­neh­men, die Mit­ar­bei­ter beschäf­ti­gen. Er bie­tet Schutz bei arbeits­recht­li­chen Kon­flik­ten, etwa bei Strei­tig­kei­ten um Kün­di­gun­gen, Gehäl­ter oder Arbeitsverträge.

Leis­tun­gen:

  • Kos­ten­über­nah­me bei Kün­di­gungs­schutz­kla­gen durch Mitarbeiter.
  • Rechts­bei­stand bei Abmah­nun­gen, Strei­tig­kei­ten um Arbeits­ver­trä­ge oder Gehaltsforderungen.
  • Unter­stüt­zung bei Kon­flik­ten über Urlaubs­an­sprü­che, Über­stun­den oder Zeug­nis­se.

5. Steu­er­rechts­schutz

Der Steu­er­rechts­schutz ist ein wei­te­rer wich­ti­ger Bau­stein, der bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit dem Finanz­amt schützt. Beson­ders nach Betriebs­prü­fun­gen oder bei Ein­sprü­chen gegen Steu­er­be­schei­de kann die­ser Bau­stein rele­vant sein.

Leis­tun­gen:

  • Kos­ten­über­nah­me für Anwalts­kos­ten bei steu­er­recht­li­chen Auseinandersetzungen.
  • Schutz bei Ein­sprü­chen gegen Steu­er­be­schei­de oder Nach­for­de­run­gen des Finanzamts.
  • Unter­stüt­zung bei Betriebs­prü­fun­gen und steu­er­li­chen Ver­fah­ren vor Finanzgerichten.

6. Ver­wal­tungs­rechts­schutz

Die­ser Bau­stein deckt Kon­flik­te mit Behör­den ab, z.B. bei Strei­tig­kei­ten um Geneh­mi­gun­gen, behörd­li­che Auf­la­gen oder Buß­gel­der. Unter­neh­men, die regel­mä­ßig mit Ver­wal­tungs­be­hör­den inter­agie­ren, pro­fi­tie­ren von die­sem Baustein.

Leis­tun­gen:

  • Schutz bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Behör­den wie der Gewer­be­auf­sicht oder dem Bauamt.
  • Kos­ten­über­nah­me für Anwalts- und Gerichts­kos­ten im Zusam­men­hang mit behörd­li­chen Auf­la­gen oder Geneh­mi­gungs­strei­tig­kei­ten.
  • Unter­stüt­zung bei Buß­gel­dern oder Sank­tio­nen durch staat­li­che Stellen.

7. Spe­zi­al-Straf­rechts­schutz für Manager

Die­ser Bau­stein rich­tet sich spe­zi­ell an Geschäfts­füh­rer, Vor­stän­de und lei­ten­de Ange­stell­te, die bei Fehl­ent­schei­dun­gen oder Ver­stö­ßen gegen recht­li­che Pflich­ten per­sön­lich in die Ver­ant­wor­tung genom­men wer­den kön­nen. Der Spe­zi­al-Straf­rechts­schutz schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Verfahren.

Leis­tun­gen:

  • Schutz bei Vor­wür­fen gegen Füh­rungs­kräf­te, die im Rah­men ihrer Tätig­keit auf­tre­ten, z.B. Ver­stö­ße gegen Arbeits­schutz- oder Umweltvorschriften.
  • Über­nah­me der Kos­ten für die Ver­tei­di­gung in Straf­pro­zes­sen.
  • Bera­tung und Ver­tre­tung durch spe­zia­li­sier­te Anwäl­te für Mana­ger-Haf­tung.

8. Medi­en- und Urheberrechtsschutz

Für Unter­neh­men, die in den Berei­chen Mar­ke­ting, Krea­tiv­wirt­schaft oder Medi­en tätig sind, kann ein Medi­en- und Urhe­ber­rechts­schutz sinn­voll sein. Die­ser Bau­stein schützt bei Rechts­strei­tig­kei­ten im Zusam­men­hang mit Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen oder Medi­en­kon­flik­ten.

Leis­tun­gen:

  • Schutz bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen um Urhe­ber­rech­te, Mar­ken­rech­te oder Paten­te.
  • Unter­stüt­zung bei Abmah­nun­gen oder Kla­gen im Zusam­men­hang mit der Nut­zung von urhe­ber­recht­lich geschütz­tem Material.
  • Kos­ten­über­nah­me bei Kon­flik­ten im Zusam­men­hang mit Pres­se- und Medi­en­recht.

9. Ehren­amt­li­cher Rechtsschutz

Die­ser Bau­stein bie­tet Absi­che­rung für Unter­neh­men und Selbst­stän­di­ge, die sich in einem ehren­amt­li­chen Kon­text enga­gie­ren, z.B. in Ver­ei­nen oder gemein­nüt­zi­gen Orga­ni­sa­tio­nen. Der Schutz deckt die recht­li­chen Risi­ken, die im Zusam­men­hang mit der ehren­amt­li­chen Tätig­keit ent­ste­hen können.

Leis­tun­gen:

  • Kos­ten­über­nah­me bei Rechts­strei­tig­kei­ten im Zusam­men­hang mit der ehren­amt­li­chen Tätig­keit.
  • Schutz bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Ver­ei­nen, Ver­bän­den oder ehren­amt­li­chen Organisationen.

10. Ver­kehrs­rechts­schutz für gewerb­li­che Fahrzeuge

Falls das Unter­neh­men gewerb­li­che Fahr­zeu­ge im Ein­satz hat (z.B. Lie­fer­wa­gen, Fir­men­wa­gen), kann die­ser Bau­stein wich­tig sein, um bei Ver­kehrs­un­fäl­len, Buß­gel­dern oder Füh­rer­schein­ent­zug abge­si­chert zu sein.

Leis­tun­gen:

  • Schutz bei Ver­kehrs­un­fäl­len, die im Rah­men der geschäft­li­chen Tätig­keit passieren.
  • Kos­ten­über­nah­me bei Strei­tig­kei­ten um Buß­gel­der oder Verkehrsverstöße.
  • Ver­tei­di­gung bei Füh­rer­schein­ent­zug oder Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit der Verkehrsbehörde.

Fazit: Wel­che zusätz­li­chen Bau­stei­ne gibt es bei der Gewerberechtsschutzversicherung?

Die Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­rung lässt sich durch eine Viel­zahl von zusätz­li­chen Bau­stei­nen erwei­tern, um den Ver­si­che­rungs­schutz indi­vi­du­ell an die Bedürf­nis­se des Unter­neh­mens anzu­pas­sen. Zu den wich­tigs­ten Erwei­te­run­gen gehö­ren For­de­rungs­ma­nage­ment, erwei­ter­ter Straf­rechts­schutz, Arbeits­rechts­schutz, Steu­er­rechts­schutz und Miet­rechts­schutz für gewerb­li­che Immo­bi­li­en. Die­se Bau­stei­ne bie­ten zusätz­li­chen Schutz in spe­zi­fi­schen Berei­chen und sor­gen dafür, dass das Unter­neh­men gegen die recht­li­chen Risi­ken im Geschäfts­all­tag gut abge­si­chert ist.

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