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Wel­che zusätz­li­chen Leis­tun­gen bie­tet die Firmenrechtsschutzversicherung?

Eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung bie­tet neben der Abde­ckung typi­scher Rechts­strei­tig­kei­ten eine Viel­zahl an zusätz­li­chen Leis­tun­gen, die den Ver­si­che­rungs­schutz erwei­tern und den All­tag eines Unter­neh­mens erleich­tern. Die­se zusätz­li­chen Leis­tun­gen sind dar­auf aus­ge­legt, recht­li­che Pro­ble­me früh­zei­tig zu lösen oder spe­zi­el­le Rechts­be­rei­che abzu­de­cken, die über den Stan­dard-Rechts­schutz hinausgehen.

Hier sind die wich­tigs­ten zusätz­li­chen Leis­tun­gen, die eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung bie­ten kann:

1. Kos­ten­lo­se Rechtsberatung

Vie­le Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen bie­ten kos­ten­lo­se oder ver­güns­tig­te Rechts­be­ra­tung an, die Unter­neh­men bei der Klä­rung recht­li­cher Fra­gen hilft, bevor es zu einem Rechts­streit kommt. Die­se Bera­tung kann tele­fo­nisch oder schrift­lich erfol­gen und hilft, recht­li­che Unsi­cher­hei­ten zu klä­ren, ohne sofort einen Anwalt ein­schal­ten zu müssen.

Vor­tei­le:

  • Schnel­le, unkom­pli­zier­te Klä­rung recht­li­cher Fra­gen, z.B. zu Ver­trags­ge­stal­tun­gen oder steu­er­recht­li­chen Problemen.
  • Früh­zei­ti­ge Lösung von Kon­flik­ten, bevor es zu einem Gerichts­ver­fah­ren kommt.

Bei­spiel:

  • Ein Unter­neh­men möch­te einen neu­en Ver­trag mit einem Geschäfts­part­ner abschlie­ßen und benö­tigt Unter­stüt­zung bei der For­mu­lie­rung bestimm­ter Klau­seln. Die Rechts­be­ra­tung der Ver­si­che­rung hilft, poten­zi­el­le Risi­ken zu erken­nen und zu vermeiden.

2. Media­ti­on

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten Media­ti­ons­ser­vices an, um außer­ge­richt­li­che Kon­flikt­lö­sun­gen zu för­dern. Durch Media­ti­on kön­nen Strei­tig­kei­ten zwi­schen Geschäfts­part­nern, Mit­ar­bei­tern oder Kun­den schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger bei­gelegt wer­den, ohne dass es zu einem Gerichts­ver­fah­ren kom­men muss.

Vor­tei­le:

  • Kos­ten­güns­ti­ge und schnel­le Lösung von Kon­flik­ten ohne Gerichtsverfahren.
  • Ver­mei­dung einer Eska­la­ti­on von Strei­tig­kei­ten, die Geschäfts­be­zie­hun­gen schä­di­gen könnten.

Bei­spiel:

  • Ein Unter­neh­men und ein Lie­fe­rant haben einen Streit über die Qua­li­tät der gelie­fer­ten Ware. Statt sofort recht­li­che Schrit­te ein­zu­lei­ten, nut­zen sie die Media­ti­on, um eine Eini­gung zu erzie­len und die Geschäfts­be­zie­hung zu erhalten.

3. For­de­rungs­ma­nage­ment und Inkasso

Vie­le Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen bie­ten Unter­stüt­zung beim For­de­rungs­ma­nage­ment an, ins­be­son­de­re wenn Kun­den Rech­nun­gen nicht bezah­len. Das For­de­rungs­ma­nage­ment hilft dabei, offe­ne For­de­run­gen ein­zu­trei­ben, bevor es zu einem gericht­li­chen Mahn­ver­fah­ren kommt. Eini­ge Ver­si­che­run­gen bie­ten auch Inkas­so-Leis­tun­gen als Zusatz­op­ti­on an.

Vor­tei­le:

  • Pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung bei der Ein­trei­bung offe­ner For­de­run­gen.
  • Ent­las­tung des Unter­neh­mens bei der Ver­wal­tung von Außenständen.

Bei­spiel:

  • Ein Kun­de zahlt trotz mehr­fa­cher Mah­nun­gen eine fäl­li­ge Rech­nung nicht. Der Ver­si­che­rer über­nimmt das For­de­rungs­ma­nage­ment und lei­tet, falls not­wen­dig, ein gericht­li­ches Mahn­ver­fah­ren ein.

4. Straf­rechts­schutz für fahr­läs­si­ge Verstöße

Der erwei­ter­te Straf­rechts­schutz deckt die Ver­tei­di­gung bei fahr­läs­si­gen Geset­zes­ver­stö­ßen, die im Rah­men der beruf­li­chen Tätig­keit began­gen wer­den, ab. Dies kann ins­be­son­de­re in Berei­chen wie Arbeits­schutz, Umwelt­schutz oder Daten­schutz rele­vant sein, wenn es zu straf­recht­li­chen Ermitt­lun­gen kommt.

Vor­tei­le:

  • Schutz bei straf­recht­li­chen Ermitt­lun­gen und Ver­fah­ren, die durch fahr­läs­si­ge Ver­stö­ße aus­ge­löst werden.
  • Über­nah­me der Ver­tei­di­gungs­kos­ten, ein­schließ­lich Anwalts- und Gerichtskosten.

Bei­spiel:

  • Ein Mit­ar­bei­ter wird straf­recht­lich ver­folgt, weil er fahr­läs­sig gegen Arbeits­schutz­vor­schrif­ten ver­sto­ßen hat. Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die straf­recht­li­che Verteidigung.

5. Ver­kehrs­rechts­schutz

Unter­neh­men, die Fir­men­fahr­zeu­ge ein­set­zen oder deren Mit­ar­bei­ter beruf­lich viel unter­wegs sind, pro­fi­tie­ren von einem Ver­kehrs­rechts­schutz. Die­ser Schutz deckt Buß­geld­ver­fah­ren, Ver­kehrs­de­lik­te oder Strei­tig­kei­ten nach Unfäl­len ab.

Vor­tei­le:

  • Schutz bei Ver­kehrs­ver­stö­ßen, die wäh­rend der Nut­zung eines Fir­men­fahr­zeugs geschehen.
  • Über­nah­me der Rechts­ver­tei­di­gungs­kos­ten bei Buß­geld­ver­fah­ren oder Verkehrsunfällen.

Bei­spiel:

  • Ein Mit­ar­bei­ter ver­ur­sacht wäh­rend einer Geschäfts­rei­se einen Unfall im Aus­land. Der Ver­kehrs­schutz über­nimmt die Kos­ten für die recht­li­che Verteidigung.

6. D&O‑Versicherung (Direc­tors and Officers)

Eine D&O‑Versicherung bie­tet zusätz­li­chen Schutz für Geschäfts­füh­rer, Vor­stän­de und lei­ten­de Ange­stell­te gegen per­sön­li­che Haf­tungs­an­sprü­che, die durch Ent­schei­dun­gen im Rah­men ihrer Füh­rungs­po­si­ti­on ent­ste­hen. Die­se Ver­si­che­rung ist oft ein Zusatz­bau­stein der Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung.

Vor­tei­le:

  • Schutz bei per­sön­li­cher Haf­tung für Fehl­ent­schei­dun­gen, die dem Unter­neh­men finan­zi­el­len Scha­den zufügen.
  • Über­nah­me der Ver­tei­di­gungs­kos­ten bei Ansprü­chen gegen lei­ten­de Angestellte.

Bei­spiel:

  • Ein Geschäfts­füh­rer wird wegen einer ver­meint­lich fal­schen Geschäfts­ent­schei­dung per­sön­lich haft­bar gemacht. Die D&O‑Versicherung über­nimmt die Kos­ten der Ver­tei­di­gung und even­tu­el­len Schadensersatzforderungen.

7. Miet­rechts­schutz für Gewerbeimmobilien

Der Miet­rechts­schutz schützt Unter­neh­men bei Strei­tig­kei­ten um Gewer­be­im­mo­bi­li­en, z.B. mit dem Ver­mie­ter, bei Kün­di­gun­gen, Miet­erhö­hun­gen oder Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen. Dies ist beson­ders wich­tig für Unter­neh­men, die ihre Büro­räu­me oder Pro­duk­ti­ons­stät­ten mieten.

Vor­tei­le:

  • Rechts­schutz bei Kon­flik­ten über Miet­ver­trä­ge, Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen oder Mieterhöhungen.
  • Ver­tei­di­gung gegen Kün­di­gun­gen oder Unter­stüt­zung bei der Durch­set­zung von Ansprü­chen gegen­über Vermietern.

Bei­spiel:

8. Welt­wei­ter Rechtsschutz

Für inter­na­tio­nal täti­ge Unter­neh­men gibt es die Mög­lich­keit, den Rechts­schutz welt­weit zu erwei­tern. Dies kann Strei­tig­kei­ten im Aus­land abde­cken, sei es im Ver­trags­recht, Arbeits­recht oder bei steu­er­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen in ande­ren Ländern.

Vor­tei­le:

  • Deckung von Rechts­strei­tig­kei­ten im Aus­land, beson­ders bei inter­na­tio­na­len Geschäftsbeziehungen.
  • Schutz bei Kon­flik­ten mit inter­na­tio­na­len Geschäfts­part­nern oder Behörden.

Bei­spiel:

  • Ein Unter­neh­men hat eine Nie­der­las­sung in den USA und gerät dort in einen Streit mit einem loka­len Geschäfts­part­ner. Der welt­wei­te Rechts­schutz über­nimmt die Kos­ten für Anwäl­te und Gerichts­ver­fah­ren im Ausland.

9. Schutz für Toch­ter­un­ter­neh­men und Niederlassungen

Vie­le Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen bie­ten die Mög­lich­keit, Toch­ter­un­ter­neh­men oder aus­län­di­sche Nie­der­las­sun­gen in den Ver­si­che­rungs­schutz mit auf­zu­neh­men. Dadurch sind auch recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen in ver­bun­de­nen Unter­neh­men abgedeckt.

Vor­tei­le:

  • Erwei­ter­ter Schutz für Toch­ter­un­ter­neh­men oder Nie­der­las­sun­gen, die in ande­ren Län­dern operieren.
  • Zen­tra­li­sier­ter Rechts­schutz, der alle recht­li­chen Risi­ken des Unter­neh­mens und sei­ner Toch­ter­ge­sell­schaf­ten abdeckt.

Bei­spiel:

  • Eine Toch­ter­ge­sell­schaft in einem ande­ren Land wird in eine Ver­trags­strei­tig­keit ver­wi­ckelt. Die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung schützt sowohl das Mut­ter­un­ter­neh­men als auch die Tochtergesellschaft.

10. Arbeit­ge­ber-Rechts­schutz

Der Arbeit­ge­ber-Rechts­schutz deckt Strei­tig­kei­ten zwi­schen dem Unter­neh­men und sei­nen Mit­ar­bei­tern, z.B. bei Kün­di­gungs­schutz­kla­gen, Aus­ein­an­der­set­zun­gen um Arbeits­ver­trä­ge oder Gehaltsforderungen.

Vor­tei­le:

  • Schutz bei arbeits­recht­li­chen Kon­flik­ten mit Mit­ar­bei­tern, z.B. bei Kün­di­gun­gen oder Gehaltsstreitigkeiten.
  • Kos­ten­über­nah­me für Anwalts- und Gerichts­kos­ten, wenn das Unter­neh­men sich gegen Ansprü­che von Mit­ar­bei­tern ver­tei­di­gen muss.

Bei­spiel:

Fazit: Zusätz­li­che Leis­tun­gen der Firmenrechtsschutzversicherung

Eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung bie­tet eine Rei­he wert­vol­ler zusätz­li­cher Leis­tun­gen, die über den blo­ßen Schutz vor Rechts­strei­tig­kei­ten hin­aus­ge­hen. Dazu gehö­ren kos­ten­lo­se Rechts­be­ra­tung, Media­ti­on, For­de­rungs­ma­nage­ment, erwei­ter­ter Straf­rechts­schutz, Ver­kehrs­rechts­schutz, D&O‑Versicherung sowie welt­wei­ter Schutz und Miet­rechts­schutz. Die­se Zusatz­leis­tun­gen bie­ten Unter­neh­men eine umfas­sen­de Absi­che­rung in vie­len recht­li­chen Berei­chen und hel­fen, Risi­ken zu mini­mie­ren und Kon­flik­te effi­zi­ent zu lösen.

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