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Wel­che Zusatz­leis­tun­gen bie­tet die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung an?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bie­tet eine Rei­he von Zusatz­leis­tun­gen, die den Schutz über die Stan­dard­ri­si­ken wie Feu­er, Sturm, Hagel und Lei­tungs­was­ser­schä­den hin­aus erwei­tern. Die­se Zusatz­bau­stei­ne kön­nen indi­vi­du­ell zur Basis­ver­si­che­rung hin­zu­ge­bucht wer­den, um einen umfas­sen­de­ren Schutz des Gebäu­des und der dar­in ent­hal­te­nen Instal­la­tio­nen zu gewähr­leis­ten. Hier sind eini­ge gän­gi­ge Zusatz­leis­tun­gen:

1. Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung:

  • Deckt Schä­den durch Natur­ka­ta­stro­phen wie Über­schwem­mun­gen, Erd­be­ben, Schnee­druck, Erd­rut­sche oder Lawi­nen ab. Die­se Risi­ken sind in der Stan­dard-Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung meist nicht ent­hal­ten und erfor­dern einen sepa­ra­ten Zusatzbaustein.

2. Glas­scha­den­ver­si­che­rung:

  • Deckt Schä­den an Fens­tern, Dach­fens­tern, Türen und ande­ren ver­glas­ten Flä­chen im Gebäu­de. Dies ist sinn­voll, wenn das Haus vie­le Glas­flä­chen ent­hält, die durch Sturm, Ein­bruch oder Unfäl­le beschä­digt wer­den können.

3. Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen-Ver­si­che­rung:

  • Eine spe­zi­el­le Erwei­te­rung für Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen, die Schä­den an den Solar­mo­du­len durch Wit­te­rung, Van­da­lis­mus, Über­span­nung oder Dieb­stahl absi­chert. Die­se Ver­si­che­rung kann auch Ertrags­aus­fäl­le abde­cken, wenn die Anla­ge durch einen Scha­den vor­über­ge­hend ausfällt.

4. Rückstauscha­den­ver­si­che­rung:

  • Deckt Schä­den ab, die durch Rück­stau in der Kana­li­sa­ti­on ent­ste­hen. Bei star­kem Regen kann Abwas­ser ins Haus zurück­flie­ßen und Kel­ler oder ande­re Räu­me über­flu­ten. Die­se Opti­on ist beson­ders wich­tig in über­flu­tungs­ge­fähr­de­ten Gebie­ten.

5. Van­da­lis­mus- und Ein­bruch­schä­den:

  • Schützt vor Schä­den, die durch Van­da­lis­mus oder Ein­bruch am Gebäu­de ent­ste­hen. Dies kann Repa­ra­tu­ren an beschä­dig­ten Türen, Fens­tern oder ande­ren Tei­len der Bau­sub­stanz umfas­sen, die durch Ein­bre­cher zer­stört wurden.

6. Haft­pflicht für Haus- und Grund­be­sit­zer:

  • Ergänzt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung um einen Haft­pflicht­schutz für den Gebäu­de­ei­gen­tü­mer, wenn Drit­te auf dem Grund­stück ver­letzt wer­den oder Sach­schä­den erlei­den, z. B. durch her­ab­fal­len­de Dach­zie­gel oder einen glat­ten Gehweg.

7. Erwei­ter­te Feu­er­de­ckung:

  • Die­se Opti­on deckt zusätz­lich zu Feu­er- und Rauch­schä­den auch wei­te­re Ursa­chen wie Explo­si­ons­schä­den, Blitz­ein­schlag oder Implo­si­on ab, falls die­se nicht in der Stan­dard­po­li­ce ent­hal­ten sind.

8. Kos­ten für Miet­aus­fall und Hotel­un­ter­brin­gung:

  • Wenn das Gebäu­de nach einem Scha­den unbe­wohn­bar ist, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Miet­aus­fäl­le des Eigen­tü­mers oder die Unter­brin­gungs­kos­ten in einem Hotel, bis die Repa­ra­tu­ren abge­schlos­sen sind.

9. Über­span­nungs­schä­den:

  • Deckt Schä­den an elek­tri­schen Gerä­ten und Instal­la­tio­nen durch Über­span­nung, die durch Blitz­ein­schlä­ge oder Strom­stö­run­gen ver­ur­sacht wer­den. Die­ser Zusatz ist beson­ders wich­tig, um emp­find­li­che Elek­tro­ge­rä­te zu schützen.

Fazit:

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kann durch ver­schie­de­ne Zusatz­bau­stei­ne indi­vi­du­ell ange­passt wer­den, um einen umfas­sen­de­ren Schutz zu bie­ten. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen mit den jewei­li­gen Zusatz­leis­tun­gen hilft, die rich­ti­ge Poli­ce für dei­ne Bedürf­nis­se zu finden.

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