Für das Führen eines Traktors oder einer landwirtschaftlichen Zugmaschine ist in Deutschland ein Führerschein der Klasse L erforderlich. Die Klasse L ist eine eigene Führerscheinklasse, die speziell für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge geschaffen wurde.
Um den Führerschein der Klasse L zu erwerben, muss man mindestens 16 Jahre alt sein und eine theoretische und praktische Prüfung ablegen. Die theoretische Prüfung besteht aus 30 Fragen, von denen mindestens 24 richtig beantwortet werden müssen. Die praktische Prüfung umfasst eine praktische Fahrprüfung mit einem Traktor oder einer landwirtschaftlichen Zugmaschine.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Führerscheinpflicht für bestimmte Arten von Traktoren oder Zugmaschinen. So dürfen z.B. Traktoren, die ausschließlich zur Bodenbearbeitung oder Ernte eingesetzt werden und nicht schneller als 25 km/h fahren können, von Personen ab 16 Jahren ohne Führerschein geführt werden.