Für das Führen eines Traktors oder einer landwirtschaftlichen Zugmaschine ist in Deutschland ein Führerschein der Klasse L erforderlich. Die Klasse L ist eine eigene Führerscheinklasse, die speziell für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge geschaffen wurde.
Um den Führerschein der Klasse L zu erwerben, muss man mindestens 16 Jahre alt sein und eine theoretische Prüfung ablegen. Die theoretische Prüfung besteht aus 30 Fragen, von denen mindestens 24 richtig beantwortet werden müssen.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Führerscheinpflicht für bestimmte Arten von Traktoren oder Zugmaschinen. Für Traktoren bis zu einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h ist keine Fahrerlaubnis erforderlich.