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Wel­chen Füh­rer­schein brau­che ich für einen Traktor?

Für das Füh­ren eines Trak­tors oder einer land­wirt­schaft­li­chen Zug­ma­schi­ne ist in Deutsch­land ein Füh­rer­schein der Klas­se L erfor­der­lich. Die Klas­se L ist eine eige­ne Füh­rer­schein­klas­se, die spe­zi­ell für land- und forst­wirt­schaft­li­che Fahr­zeu­ge geschaf­fen wurde.

Um den Füh­rer­schein der Klas­se L zu erwer­ben, muss man min­des­tens 16 Jah­re alt sein und eine theo­re­ti­sche und prak­ti­sche Prü­fung able­gen. Die theo­re­ti­sche Prü­fung besteht aus 30 Fra­gen, von denen min­des­tens 24 rich­tig beant­wor­tet wer­den müs­sen. Die prak­ti­sche Prü­fung umfasst eine prak­ti­sche Fahr­prü­fung mit einem Trak­tor oder einer land­wirt­schaft­li­chen Zug­ma­schi­ne.

Es gibt jedoch auch Aus­nah­men von der Füh­rer­schein­pflicht für bestimm­te Arten von Trak­to­ren oder Zug­ma­schi­nen. So dür­fen z.B. Trak­to­ren, die aus­schließ­lich zur Boden­be­ar­bei­tung oder Ern­te ein­ge­setzt wer­den und nicht schnel­ler als 25 km/h fah­ren kön­nen, von Per­so­nen ab 16 Jah­ren ohne Füh­rer­schein geführt werden.

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