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Wel­chen Füh­rer­schein für Trak­tor mit Anhänger?

Für das Füh­ren eines Trak­tors mit Anhän­ger benö­tigt man in der Regel den Füh­rer­schein der Klas­se L. Die Klas­se L berech­tigt zum Füh­ren von land- und forst­wirt­schaft­li­chen Zug­ma­schi­nen sowie von selbst­fah­ren­den Arbeits­ma­schi­nen, die nicht schnel­ler als 25 km/h fah­ren und mit einer Anhän­ge­last von maxi­mal 750 kg aus­ge­stat­tet sind.

Wenn die Anhän­ge­last des Trak­tors höher ist als 750 kg und die Gesamt­mas­se von Trak­tor und Anhän­ger 3.500 kg nicht über­steigt, wird der Füh­rer­schein der Klas­se BE benö­tigt. Der Füh­rer­schein der Klas­se BE berech­tigt zum Füh­ren von Fahr­zeug­kom­bi­na­tio­nen aus einem Zug­fahr­zeug der Klas­se B (Pkw) und einem Anhän­ger mit einer Gesamt­mas­se von maxi­mal 3.500 kg.

Wenn die Gesamt­mas­se von Trak­tor und Anhän­ger 3.500 kg über­steigt, wird der Füh­rer­schein der Klas­se C1E benö­tigt. Die Klas­se C1E berech­tigt zum Füh­ren von Fahr­zeug­kom­bi­na­tio­nen aus einem Zug­fahr­zeug der Klas­se C1 (Lkw bis 7,5 t) und einem Anhän­ger mit einer Gesamt­mas­se von mehr als 750 kg.

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