Für das Führen eines Traktors mit Anhänger benötigt man in der Regel den Führerschein der Klasse L. Die Klasse L berechtigt zum Führen von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen sowie von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, die nicht schneller als 25 km/h fahren und mit einer Anhängelast von maximal 750 kg ausgestattet sind.
Wenn die Anhängelast des Traktors höher ist als 750 kg und die Gesamtmasse von Traktor und Anhänger 3.500 kg nicht übersteigt, wird der Führerschein der Klasse BE benötigt. Der Führerschein der Klasse BE berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (Pkw) und einem Anhänger mit einer Gesamtmasse von maximal 3.500 kg.
Wenn die Gesamtmasse von Traktor und Anhänger 3.500 kg übersteigt, wird der Führerschein der Klasse C1E benötigt. Die Klasse C1E berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 (Lkw bis 7,5 t) und einem Anhänger mit einer Gesamtmasse von mehr als 750 kg.