Die Hausratversicherung ersetzt in der Regel den Wiederbeschaffungswert der versicherten Gegenstände im Schadensfall. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssen, um einen gleichwertigen Gegenstand neu zu kaufen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Wert von Gegenständen im Laufe der Zeit sinken kann, insbesondere wenn sie gebraucht oder alt sind. Daher kann es ratsam sein, den Wiederbeschaffungswert regelmäßig zu überprüfen und die Versicherungssumme entsprechend anzupassen, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz ausreichend ist.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Zeitwert als Grundlage für die Entschädigung genommen wird. Der Zeitwert ist der Betrag, den der versicherte Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadensfalls wert ist. Wenn der Zeitwert niedriger ist als der Wiederbeschaffungswert, kann die Entschädigung entsprechend niedriger ausfallen.