Grundsätzlich dürfen alle Traktoren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h auf Autobahnen fahren, sofern sie zugelassen und technisch einwandfrei sind. In der Regel sind dies jedoch eher die größeren landwirtschaftlichen Zugmaschinen mit stärkeren Motoren und höheren Geschwindigkeiten. Es ist jedoch zu beachten, dass Traktoren auf Autobahnen nur auf der rechten Fahrspur fahren dürfen. Außerdem müssen sie mit einer Warneinrichtung ausgestattet sein und bei Dunkelheit und schlechter Sicht mit entsprechender Beleuchtung und Reflektoren versehen sein.
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