Anders als bei einer Privathaftpflichtversicherung ist die Anhänger Versicherung nicht freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben, so wie für alle anderen Kraftfahrzeuge ( Pkw, Lkw, Motorrad, Moped, Mofa usw.) auch.
Wer gegen diese Verpflichtung verstößt, macht sich strafbar.
Der Abschluss einer Fahrzeugversicherung oder Insassenunfallversicherung ist dagegen immer freiwillig.
Die Mindesthöhe der Haftpflicht-Deckungssummen ist gesetzlich festgelegt
(= gesetzliche Mindestdeckung):
7.5 Mio. EUR für Personenschäden;
1.22 Mio. EUR für Sachschäden;
50.000 EUR für Vermögensschäden;
Diese gesetzlichen Deckungssummen müssen mindestens gewählt werden.
Da die gesetzliche Deckungssumme jedoch bei größeren Schäden evtl. nicht ausreichen könnte, empfiehlt sich die Wahl höherer Summen.
Die Anhänger Versicherung zählt zu der Sparte der Kfz-Versicherung, welche vier Zweige unterscheidet:
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Fahrzeugversicherung (Kasko)
- Insassenunfall-Versicherung
- Auto-Schutzbrief