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Wer braucht eine Anhän­ger Versicherung?

Anders als bei einer Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist die Anhän­ger Ver­si­che­rung nicht frei­wil­lig, son­dern gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, so wie für alle ande­ren Kraft­fahr­zeu­ge ( PkwLkwMotor­rad, Moped, Mofa usw.) auch.

Wer gegen die­se Ver­pflich­tung ver­stößt, macht sich strafbar.

Der Abschluss einer Fahr­zeug­ver­si­che­rung oder Insas­sen­un­fall­ver­si­che­rung ist dage­gen immer freiwillig.

Die Min­dest­hö­he der Haft­pflicht-Deckungs­sum­men ist gesetz­lich festgelegt
(= gesetz­li­che Mindestdeckung):

7.5 Mio. EUR für Personenschäden;
1.22 Mio. EUR für Sachschäden;
50.000 EUR für Vermögensschäden;

Die­se gesetz­li­chen Deckungs­sum­men müs­sen min­des­tens gewählt werden.

Da die gesetz­li­che Deckungs­sum­me jedoch bei grö­ße­ren Schä­den evtl. nicht aus­rei­chen könn­te, emp­fiehlt sich die Wahl höhe­rer Summen.

Die Anhän­ger Ver­si­che­rung zählt zu der Spar­te der  Kfz-Ver­si­che­rung, wel­che vier Zwei­ge unterscheidet:

  • Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung
  • Fahr­zeug­ver­si­che­rung (Kas­ko)
  • Insas­sen­un­fall-Ver­si­che­rung
  • Auto-Schutz­brief

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