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Wer darf ein Trike fahren?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 04. August 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ein Trike darf in Deutschland nur mit dem passenden Führerschein gefahren werden. Die Anforderungen hängen von Motorleistung und Fahrzeugtyp ab: Leichte Trikes bis 11 kW benötigen Klasse A1 (ab 16 Jahren), mittlere bis 35 kW erfordern Klasse A2 (ab 18 Jahren), und stärkere Modelle brauchen Klasse A (ab 24 Jahren). Auch PKW-Führerscheininhaber (Klasse B, ab 21 Jahren) dürfen Trikes über 15 kW fahren.

Ein Trike darf in Deutsch­land nur mit dem pas­sen­den Füh­rer­schein gefah­ren wer­den. Die Anfor­de­run­gen hän­gen von Motor­leis­tung und Fahr­zeug­typ ab: Leich­te Trikes bis 11 kW benö­ti­gen Klas­se A1 (ab 16 Jah­ren), mitt­le­re bis 35 kW erfor­dern Klas­se A2 (ab 18 Jah­ren), und stär­ke­re Model­le brau­chen Klas­se A (ab 24 Jah­ren). Auch PKW-Füh­rer­schein­in­ha­ber (Klas­se B, ab 21 Jah­ren) dür­fen Trikes über 15 kW fahren.

Füh­rer­schein­klas­sen für Trike-Fahrer

Die rich­ti­ge Füh­rer­schein­klas­se ist ent­schei­dend für das lega­le Fah­ren eines Trikes. In Deutsch­land gibt es meh­re­re Optio­nen, die sich nach Motor­leis­tung, Hub­raum und Alter richten:

  • Klas­se AM (ab 15 Jah­ren): Leich­te Trikes bis 50 cm³ und 45 km/h – ide­al für Ein­stei­ger und jun­ge Fahrer
  • Klas­se A1 (ab 16 Jah­ren): Leich­te Trikes bis 11 kW (15 PS) und 125 cm³ – belieb­te Einstiegsklasse
  • Klas­se A2 (ab 18 Jah­ren): Mitt­le­re Trikes bis 35 kW (48 PS) – ermög­licht Wech­sel zu stär­ke­ren Modellen
  • Klas­se A (ab 24 Jah­ren): Alle Trike-Model­le ohne Leis­tungs­be­gren­zung – unbe­grenz­te Motorisierung
  • Klas­se B (ab 21 Jah­ren): PKW-Füh­rer­schein erlaubt seit 2013 auch Trikes über 15 kW mit Schlüs­sel­zahl 79

Ein wich­ti­ger Punkt: Selbst erfah­re­ne Motor­rad­fah­rer müs­sen sich an die spe­zi­fi­schen Fahr­ei­gen­schaf­ten eines Trikes gewöh­nen, da sich das Hand­ling erheb­lich unter­schei­det – ins­be­son­de­re bei Kur­ven­fahr­ten und Bremsmanövern.

Beson­der­hei­ten bei Fahr­an­fän­gern und Fahrzeugklassifizierung

Fahr­an­fän­ger mit Klas­se A2 oder A unter­lie­gen in den ers­ten zwei Jah­ren Beschrän­kun­gen: Sie dür­fen maxi­mal 48 PS fah­ren (auch mit Klas­se A). Die­se Rege­lung dient der Ver­kehrs­si­cher­heit. Dar­über hin­aus ist wich­tig zu wis­sen, dass Trikes je nach Kon­struk­ti­on als Motor­rad oder als PKW ein­ge­stuft wer­den. Motor­rad-basier­te Trikes benö­ti­gen einen Motor­rad-Füh­rer­schein (A, A2 oder A1), wäh­rend PKW-basier­te Trikes teil­wei­se mit Klas­se B oder mit zusätz­li­cher Berech­ti­gung (Schlüs­sel­zahl 79) gefah­ren wer­den dürfen.

Die Fahr­zeug­zu­las­sung und Typen­ge­neh­mi­gung müs­sen über­prüft wer­den – ohne gül­ti­ge Papie­re ist die Teil­nah­me am Stra­ßen­ver­kehr nicht gestat­tet. Auch die Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und muss vor Zulas­sung vor­han­den sein.

Prak­ti­sche Tipps für ange­hen­de Trikefahrer

  • Füh­rer­schein prü­fen: Über­prü­fen Sie genau, wel­che Fahr­zeug­klas­sen und Schlüs­sel­zah­len in Ihrem Füh­rer­schein ein­ge­tra­gen sind
  • Fahr­si­cher­heits­trai­ning absol­vie­ren: Spe­zi­el­le Kur­se für Trike­fah­rer hel­fen, die unter­schied­li­che Fahr­dy­na­mik zu ver­ste­hen – beson­ders emp­foh­len bei Quer­ein­stie­gen vom Motorrad
  • Ver­si­che­rungs­ver­gleich durch­füh­ren: Trik­e­ver­si­che­run­gen kos­ten je nach Tarif, Leis­tung und Fah­rer­typ unter­schied­lich viel – ein Ver­gleich lohnt sich
  • Pro­be­fahr­ten machen: Tes­ten Sie ver­schie­de­ne Trike-Model­le, um das rich­ti­ge für Ihre Anfor­de­run­gen zu finden
  • Fahr­zeug­do­ku­men­ta­ti­on che­cken: Stel­len Sie sicher, dass Typen­ge­neh­mi­gung, Zulas­sung und tech­ni­sche Aus­stat­tung kor­rekt sind
  • Regel­mä­ßi­ge Wartung pla­nen: Eine gut gewar­te­te Brems­an­la­ge und Rei­fen sind bei Trikes ent­schei­dend für die Fahrsicherheit
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