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Wer haf­tet Bau­herr oder Bauunternehmer?

Wenn es bei Bau­ar­bei­ten zu einem Scha­den kommt, stellt sich oft die Fra­ge nach der Haf­tung. Grund­sätz­lich haf­tet der­je­ni­ge, der den Scha­den ver­ur­sacht hat oder für den Scha­den ver­ant­wort­lich ist.

Im Fal­le eines Bau­vor­ha­bens haf­tet der Bau­herr grund­sätz­lich für alle Schä­den, die wäh­rend der Bau­ar­bei­ten ent­ste­hen. Der Bau­herr trägt die Gesamt­ver­ant­wor­tung für das Bau­vor­ha­ben und ist dafür ver­ant­wort­lich, dass die Bau­maß­nah­men recht­mä­ßig und fach­ge­recht aus­ge­führt wer­den. Der Bau­herr hat dabei eine Sorg­falts­pflicht und muss dafür sor­gen, dass kei­ne Schä­den am Bau­werk oder an Drit­ten entstehen.

Aller­dings kann der Bau­herr sei­ne Haf­tung auf den beauf­trag­ten Bau­un­ter­neh­mer über­tra­gen, wenn die­ser für den Scha­den ver­ant­wort­lich ist. Der Bau­un­ter­neh­mer haf­tet dann für die feh­ler­haf­te Aus­füh­rung sei­ner Arbeit und even­tu­ell ent­ste­hen­de Schä­den. Es kann jedoch sein, dass der Bau­herr trotz­dem in der Haf­tung bleibt, wenn er nicht aus­rei­chend kon­trol­liert hat, ob der Bau­un­ter­neh­mer ord­nungs­ge­mäß gear­bei­tet hat.

Es ist daher wich­tig, dass Bau­her­ren sorg­fäl­tig prü­fen, wel­chen Bau­un­ter­neh­mer sie beauf­tra­gen, und gege­be­nen­falls eine Bau­her­ren­haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen, um sich gegen mög­li­che Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen abzusichern.

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