Bei Fahrraddiebstahl haftet in der Regel die Person, die das Fahrrad gestohlen hat, für den Diebstahl. Diese Person begeht eine strafbare Handlung und ist rechtlich dafür verantwortlich.
In Bezug auf die Haftung für den entstandenen Schaden gibt es jedoch Unterschiede:
- Hausratversicherung: Wenn Sie eine Hausratversicherung haben kann die Versicherung den Schaden abdecken, sofern Ihr Fahrrad in den Versicherungsbedingungen als versichert gilt. Stellen Sie sicher, dass Sie den Diebstahl bei Ihrer Versicherung melden und die erforderlichen Nachweise vorlegen, um einen Anspruch geltend zu machen.
- Fahrradversicherung: Wenn Sie eine eigenständige Fahrradversicherung abgeschlossen haben, die den Diebstahl abdeckt, kann die Versicherung den Schaden übernehmen. Hierbei ist es wichtig, den Diebstahl unverzüglich der Versicherung zu melden und die erforderlichen Unterlagen einzureichen, um Ihren Anspruch zu bearbeiten.