Suche

Wer haf­tet bei Fahrraddiebstahl?

Bei Fahr­rad­dieb­stahl haf­tet in der Regel die Per­son, die das Fahr­rad gestoh­len hat, für den Dieb­stahl. Die­se Per­son begeht eine straf­ba­re Hand­lung und ist recht­lich dafür verantwortlich.

In Bezug auf die Haf­tung für den ent­stan­de­nen Scha­den gibt es jedoch Unterschiede:

  1. Haus­rat­ver­si­che­rung: Wenn Sie eine Haus­rat­ver­si­che­rung haben kann die Ver­si­che­rung den Scha­den abde­cken, sofern Ihr Fahr­rad in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen als ver­si­chert gilt. Stel­len Sie sicher, dass Sie den Dieb­stahl bei Ihrer Ver­si­che­rung mel­den und die erfor­der­li­chen Nach­wei­se vor­le­gen, um einen Anspruch gel­tend zu machen.
  2. Fahr­rad­ver­si­che­rung: Wenn Sie eine eigen­stän­di­ge Fahr­rad­ver­si­che­rung abge­schlos­sen haben, die den Dieb­stahl abdeckt, kann die Ver­si­che­rung den Scha­den über­neh­men. Hier­bei ist es wich­tig, den Dieb­stahl unver­züg­lich der Ver­si­che­rung zu mel­den und die erfor­der­li­chen Unter­la­gen ein­zu­rei­chen, um Ihren Anspruch zu bearbeiten.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Fahrradversicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Fahrradversicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen