Bei Schäden am Gemeinschaftseigentum in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist grundsätzlich die Eigentümergemeinschaft verantwortlich. Das Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile des Gebäudes, die nicht zum Sondereigentum der einzelnen Eigentümer gehören, wie z. B. das Dach, Treppenhäuser, Außenwände und Haustechnik. Hier sind die wesentlichen Regelungen, wer für Schäden haftet und wie diese gedeckt werden:
1. Eigentümergemeinschaft (WEG):
- Die Eigentümergemeinschaft haftet für Schäden am Gemeinschaftseigentum. Kosten für die Instandsetzung oder Reparatur werden in der Regel aus der Instandhaltungsrücklage der WEG entnommen oder per Sonderumlage auf die Eigentümer verteilt.
- Beispiele für Schäden am Gemeinschaftseigentum sind undichte Dächer, Risse in der Fassade oder Beschädigungen am Treppenhaus.
2. Wohngebäudeversicherung der WEG:
- In den meisten Fällen verfügt die Eigentümergemeinschaft über eine Wohngebäudeversicherung, die Schäden am Gemeinschaftseigentum abdeckt. Diese Versicherung greift bei typischen Schadensfällen wie Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasserschäden.
- Die Kosten für die Versicherungsprämien werden auf alle Eigentümer gemäß ihrer Miteigentumsanteile umgelegt.
3. Haftung bei Schäden durch Dritte:
- Verursacht ein Dritter einen Schaden am Gemeinschaftseigentum (z. B. ein Handwerker oder ein Mieter), haftet der Verursacher oder dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden.
- Der Verursacher muss den Schaden bei seiner Haftpflichtversicherung melden, und diese übernimmt dann in der Regel die Kosten für die Reparatur.
4. Sondereigentümer:
- Wenn der Schaden am Gemeinschaftseigentum durch Fahrlässigkeit eines Sondereigentümers verursacht wurde, kann dieser ebenfalls zur Haftung herangezogen werden. In solchen Fällen kann die Eigentümergemeinschaft den Schaden bei dem betroffenen Sondereigentümer geltend machen.
Fazit:
Bei Schäden am Gemeinschaftseigentum haftet in der Regel die Eigentümergemeinschaft, wobei die Kosten über die Instandhaltungsrücklage oder Sonderumlagen gedeckt werden. Eine Wohngebäudeversicherung der WEG sichert die Gemeinschaft gegen größere Schäden ab. Bei Schäden durch Dritte oder einzelne Eigentümer können diese haftbar gemacht werden.