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Wer haf­tet bei Schä­den am Gemeinschaftseigentum?

Bei Schä­den am Gemein­schafts­ei­gen­tum in einer Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG) ist grund­sätz­lich die Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft ver­ant­wort­lich. Das Gemein­schafts­ei­gen­tum umfasst alle Tei­le des Gebäu­des, die nicht zum Son­der­ei­gen­tum der ein­zel­nen Eigen­tü­mer gehö­ren, wie z. B. das Dach, Trep­pen­häu­ser, Außen­wän­de und Haus­tech­nik. Hier sind die wesent­li­chen Rege­lun­gen, wer für Schä­den haf­tet und wie die­se gedeckt werden:

1. Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG):

  • Die Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft haf­tet für Schä­den am Gemein­schafts­ei­gen­tum. Kos­ten für die Instand­set­zung oder Repa­ra­tur wer­den in der Regel aus der Instand­hal­tungs­rück­la­ge der WEG ent­nom­men oder per Son­der­um­la­ge auf die Eigen­tü­mer verteilt.
  • Bei­spie­le für Schä­den am Gemein­schafts­ei­gen­tum sind undich­te Dächer, Ris­se in der Fas­sa­de oder Beschä­di­gun­gen am Trep­pen­haus.

2. Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung der WEG:

  • In den meis­ten Fäl­len ver­fügt die Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft über eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, die Schä­den am Gemein­schafts­ei­gen­tum abdeckt. Die­se Ver­si­che­rung greift bei typi­schen Scha­dens­fäl­len wie Feu­er, Sturm, Hagel oder Lei­tungs­was­ser­schä­den.
  • Die Kos­ten für die Ver­si­che­rungs­prä­mi­en wer­den auf alle Eigen­tü­mer gemäß ihrer Mit­ei­gen­tums­an­tei­le umgelegt.

3. Haf­tung bei Schä­den durch Drit­te:

  • Ver­ur­sacht ein Drit­ter einen Scha­den am Gemein­schafts­ei­gen­tum (z. B. ein Hand­wer­ker oder ein Mie­ter), haf­tet der Ver­ur­sa­cher oder des­sen Haft­pflicht­ver­si­che­rung für den Schaden.
  • Der Ver­ur­sa­cher muss den Scha­den bei sei­ner Haft­pflicht­ver­si­che­rung mel­den, und die­se über­nimmt dann in der Regel die Kos­ten für die Reparatur.

4. Son­der­ei­gen­tü­mer:

  • Wenn der Scha­den am Gemein­schafts­ei­gen­tum durch Fahr­läs­sig­keit eines Son­der­ei­gen­tü­mers ver­ur­sacht wur­de, kann die­ser eben­falls zur Haf­tung her­an­ge­zo­gen wer­den. In sol­chen Fäl­len kann die Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft den Scha­den bei dem betrof­fe­nen Son­der­ei­gen­tü­mer gel­tend machen.

Fazit:

Bei Schä­den am Gemein­schafts­ei­gen­tum haf­tet in der Regel die Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft, wobei die Kos­ten über die Instand­hal­tungs­rück­la­ge oder Son­der­um­la­gen gedeckt wer­den. Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung der WEG sichert die Gemein­schaft gegen grö­ße­re Schä­den ab. Bei Schä­den durch Drit­te oder ein­zel­ne Eigen­tü­mer kön­nen die­se haft­bar gemacht werden.

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