Wer haftet bei Schäden, die durch einen technischen Defekt am E‑Scooter entstehen?
Technischer Defekt – und jetzt? Wer für Folgeschäden aufkommt, wenn der Scooter versagt
Du bist mit Deinem E‑Scooter unterwegs – und plötzlich funktioniert die Bremse nicht mehr, das Gas bleibt hängen oder der Akku gibt mitten in der Fahrt den Geist auf. Ein technischer Defekt kann schnell zu einem Unfall führen. Doch wer haftet, wenn dadurch Schäden an Personen, Sachen oder anderen Fahrzeugen entstehen? Trägt die e‑scooter versicherung in so einem Fall die Kosten – oder bleibst Du als Fahrer auf dem Schaden sitzen?
Grundsatz: Du haftest als Halter – auch bei technischem Defekt
Im deutschen Verkehrsrecht gilt der Grundsatz: Der Halter eines Fahrzeugs haftet für Schäden, die beim Betrieb seines Fahrzeugs entstehen – unabhängig davon, ob ein technischer Defekt schuld war. Das heißt: Wenn durch einen defekten Bremshebel oder ein blockiertes Rad ein Unfall passiert, bist Du als E‑Scooter-Besitzer grundsätzlich haftbar.
Hier greift Deine versicherung e‑scooter:
Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung übernimmt die Schadensregulierung für:
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Sachschäden (z. B. an Autos, Zäunen, Fahrrädern)
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Personenschäden (z. B. Verletzungen von Fußgängern oder anderen Verkehrsteilnehmern)
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Vermögensschäden (z. B. Verdienstausfall oder Schmerzensgeld)
Solange der Schaden beim Betrieb des Fahrzeugs entstand und Du nicht grob fahrlässig gehandelt hast, zahlt die Versicherung.
Ausnahme: Du hast den Defekt grob fahrlässig ignoriert
Wenn Du den technischen Defekt kanntest und trotzdem weitergefahren bist, kann Dir grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. In diesem Fall ist die e scooter versicherung berechtigt, die Zahlung ganz oder teilweise zu verweigern – oder Dich im Rahmen des sogenannten Regresses finanziell zu belangen.
Beispiele:
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Du fährst mit einem offensichtlich blockierten Lenker
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Die Bremse quietscht seit Tagen laut – und Du ignorierst es
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Der Gashebel bleibt hängen – Du nutzt den Scooter trotzdem weiter
Hier gilt: Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle und Wartung. Wer fahrlässig handelt, riskiert nicht nur die Regulierung durch die Versicherung, sondern auch zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.
Herstellerhaftung bei verdeckten Mängeln
Anders sieht es aus, wenn der Schaden durch einen versteckten technischen Mangel verursacht wurde – etwa durch einen Fabrikationsfehler, den Du nicht erkennen konntest. In solchen Fällen kann unter Umständen der Hersteller oder Händler haftbar gemacht werden, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz.
Wichtig:
Hier trägst Du die Beweispflicht, dass der technische Defekt nicht auf unsachgemäße Nutzung oder fehlende Wartung zurückzuführen ist.
Kaskoversicherung für Eigenschäden
Wenn durch den Defekt Dein eigener E‑Scooter beschädigt wurde – etwa durch einen Akku-Kurzschluss oder einen Sturz – springt die Haftpflicht nicht ein. In diesem Fall brauchst Du eine Teil- oder Vollkasko, wie sie in vielen erweiterten e roller versicherung-Tarifen enthalten ist. Über unseren scooter versichern-Vergleich findest Du genau solche Angebote mit Akku-Schutz, Reparaturkostenübernahme oder Neupreisentschädigung.
Fazit: Du haftest – es sei denn, Du kannst den Hersteller in Regress nehmen
Kommt es durch einen technischen Defekt zu einem Schaden, haftest Du als Halter – egal ob Du schuld bist oder nicht. Die e‑scooter versicherung schützt Dich zuverlässig vor hohen Folgekosten, solange Du nicht grob fahrlässig gehandelt hast. Wer sich zusätzlich gegen eigene Schäden absichern möchte, sollte einen erweiterten Tarif über unseren e‑scooter versicherung-Vergleich wählen – für maximalen Schutz auch bei technischen Pannen.