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Wer haf­tet bei Schä­den die durch einen tech­ni­schen Defekt am E‑Scooter entstehen?

Wer haf­tet bei Schä­den, die durch einen tech­ni­schen Defekt am E‑Scooter entstehen?

Tech­ni­scher Defekt – und jetzt? Wer für Fol­ge­schä­den auf­kommt, wenn der Scoo­ter versagt

Du bist mit Dei­nem E‑Scooter unter­wegs – und plötz­lich funk­tio­niert die Brem­se nicht mehr, das Gas bleibt hän­gen oder der Akku gibt mit­ten in der Fahrt den Geist auf. Ein tech­ni­scher Defekt kann schnell zu einem Unfall füh­ren. Doch wer haf­tet, wenn dadurch Schä­den an Per­so­nen, Sachen oder ande­ren Fahr­zeu­gen ent­ste­hen? Trägt die e‑scooter ver­si­che­rung in so einem Fall die Kos­ten – oder bleibst Du als Fah­rer auf dem Scha­den sitzen?

Grund­satz: Du haf­test als Hal­ter – auch bei tech­ni­schem Defekt

Im deut­schen Ver­kehrs­recht gilt der Grund­satz: Der Hal­ter eines Fahr­zeugs haf­tet für Schä­den, die beim Betrieb sei­nes Fahr­zeugs ent­ste­hen – unab­hän­gig davon, ob ein tech­ni­scher Defekt schuld war. Das heißt: Wenn durch einen defek­ten Brems­he­bel oder ein blo­ckier­tes Rad ein Unfall pas­siert, bist Du als E‑S­coo­ter-Besit­zer grund­sätz­lich haft­bar.

Hier greift Dei­ne ver­si­che­rung e‑scooter:
Die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Scha­dens­re­gu­lie­rung für:

  • Sach­schä­den (z. B. an Autos, Zäu­nen, Fahrrädern)

  • Per­so­nen­schä­den (z. B. Ver­let­zun­gen von Fuß­gän­gern oder ande­ren Verkehrsteilnehmern)

  • Ver­mö­gens­schä­den (z. B. Ver­dienst­aus­fall oder Schmerzensgeld)

Solan­ge der Scha­den beim Betrieb des Fahr­zeugs ent­stand und Du nicht grob fahr­läs­sig gehan­delt hast, zahlt die Ver­si­che­rung.

Aus­nah­me: Du hast den Defekt grob fahr­läs­sig ignoriert

Wenn Du den tech­ni­schen Defekt kann­test und trotz­dem wei­ter­ge­fah­ren bist, kann Dir gro­be Fahr­läs­sig­keit vor­ge­wor­fen wer­den. In die­sem Fall ist die e scoo­ter ver­si­che­rung berech­tigt, die Zah­lung ganz oder teil­wei­se zu ver­wei­gern – oder Dich im Rah­men des soge­nann­ten Regres­ses finan­zi­ell zu belangen.

Bei­spie­le:

  • Du fährst mit einem offen­sicht­lich blo­ckier­ten Lenker

  • Die Brem­se quietscht seit Tagen laut – und Du igno­rierst es

  • Der Gas­he­bel bleibt hän­gen – Du nutzt den Scoo­ter trotz­dem weiter

Hier gilt: Pflicht zur regel­mä­ßi­gen Kon­trol­le und Wartung. Wer fahr­läs­sig han­delt, ris­kiert nicht nur die Regu­lie­rung durch die Ver­si­che­rung, son­dern auch zivil- und straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen.

Her­stel­ler­haf­tung bei ver­deck­ten Mängeln

Anders sieht es aus, wenn der Scha­den durch einen ver­steck­ten tech­ni­schen Man­gel ver­ur­sacht wur­de – etwa durch einen Fabri­ka­ti­ons­feh­ler, den Du nicht erken­nen konn­test. In sol­chen Fäl­len kann unter Umstän­den der Her­stel­ler oder Händ­ler haft­bar gemacht wer­den, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz.

Wich­tig:
Hier trägst Du die Beweis­pflicht, dass der tech­ni­sche Defekt nicht auf unsach­ge­mä­ße Nut­zung oder feh­len­de Wartung zurück­zu­füh­ren ist.

Kas­ko­ver­si­che­rung für Eigenschäden

Wenn durch den Defekt Dein eige­ner E‑Scooter beschä­digt wur­de – etwa durch einen Akku-Kurz­schluss oder einen Sturz – springt die Haft­pflicht nicht ein. In die­sem Fall brauchst Du eine Teil- oder Voll­kas­ko, wie sie in vie­len erwei­ter­ten e rol­ler ver­si­che­rung-Tari­fen ent­hal­ten ist. Über unse­ren scoo­ter ver­si­chern-Ver­gleich fin­dest Du genau sol­che Ange­bo­te mit Akku-Schutz, Repa­ra­tur­kos­ten­über­nah­me oder Neupreisentschädigung.


Fazit: Du haf­test – es sei denn, Du kannst den Her­stel­ler in Regress nehmen

Kommt es durch einen tech­ni­schen Defekt zu einem Scha­den, haf­test Du als Hal­ter – egal ob Du schuld bist oder nicht. Die e‑scooter ver­si­che­rung schützt Dich zuver­läs­sig vor hohen Fol­ge­kos­ten, solan­ge Du nicht grob fahr­läs­sig gehan­delt hast. Wer sich zusätz­lich gegen eige­ne Schä­den absi­chern möch­te, soll­te einen erwei­ter­ten Tarif über unse­ren e‑scooter ver­si­che­rung-Ver­gleich wäh­len – für maxi­ma­len Schutz auch bei tech­ni­schen Pannen.

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