Wer haftet bei Unfällen mit geliehenen E‑Scootern ohne eigene Versicherung?
Haftung des Sharing‑Anbieters
Leih‑ oder Sharing‑Firmen müssen jeden Roller über eine gesetzliche e‑scooter versicherung absichern. Diese Haftpflicht deckt Personen‑, Sach‑ und Vermögensschäden ab, die Du Dritten zufügst. Nutzt Du den Roller regelkonform, übernimmt die Police des Vermieters sämtliche Ansprüche gegen Dich.
Persönliche Haftung des Fahrers
Fährst Du unter Alkohol‑ oder Drogeneinfluss, missachtest Verkehrsregeln oder beschädigst den Scooter vorsätzlich, kann der Anbieter Regress fordern. Dann hilft nur eine eigene versicherung e‑scooter oder eine private Haftpflicht, sofern E‑Scooter‑Schäden mitversichert und kein grober Vorsatz im Spiel ist.
Schäden am Leih‑Scooter
Kleinere Kratzer reguliert der Vermieter meist selbst. Bei Totalschaden oder Vandalismus verlangt er jedoch häufig die im Mietvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung (meist 300 – 500 €). Lies die AGB vor Fahrtbeginn sorgfältig.
Eigenschutz erhöhen
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Prüfe, ob Deine private Haftpflicht auch scooter versichern abdeckt.
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Eine separate elektroroller versicherung mit Unfallbaustein schützt Dich bei Dauerfolgen.
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Dokumentiere jeden Vorfall sofort per App und Fotos.
Fazit
Bei Leih‑Scootern haftet grundsätzlich die Haftpflicht des Sharing‑Anbieters, solange Du den Roller ordnungsgemäß benutzt. Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Beschädigung können Kosten jedoch auf Dich übergehen. Eine private Haftpflicht oder ergänzende e scooter versicherung bietet zusätzlichen Schutz und verhindert, dass ein Unfall zum finanziellen Risiko wird.