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Wer haf­tet bei Unfäl­len mit gelie­he­nen E‑Scootern ohne eige­ne Versicherung?

Wer haf­tet bei Unfäl­len mit gelie­he­nen E‑Scootern ohne eige­ne Versicherung?

Haf­tung des Sharing‑Anbieters

Leih‑ oder Sharing‑Firmen müs­sen jeden Rol­ler über eine gesetz­li­che e‑scooter ver­si­che­rung absi­chern. Die­se Haft­pflicht deckt Personen‑, Sach‑ und Ver­mö­gens­schä­den ab, die Du Drit­ten zufügst. Nutzt Du den Rol­ler regel­kon­form, über­nimmt die Poli­ce des Ver­mie­ters sämt­li­che Ansprü­che gegen Dich.

Per­sön­li­che Haf­tung des Fahrers

Fährst Du unter Alkohol‑ oder Dro­gen­ein­fluss, miss­ach­test Ver­kehrs­re­geln oder beschä­digst den Scoo­ter vor­sätz­lich, kann der Anbie­ter Regress for­dern. Dann hilft nur eine eige­ne ver­si­che­rung e‑scooter oder eine pri­va­te Haft­pflicht, sofern E‑Scooter‑Schäden mit­ver­si­chert und kein gro­ber Vor­satz im Spiel ist.

Schä­den am Leih‑Scooter

Klei­ne­re Krat­zer regu­liert der Ver­mie­ter meist selbst. Bei Total­scha­den oder Van­da­lis­mus ver­langt er jedoch häu­fig die im Miet­ver­trag ver­ein­bar­te Selbst­be­tei­li­gung (meist 300 – 500 €). Lies die AGB vor Fahrt­be­ginn sorgfältig.

Eigen­schutz erhöhen


Fazit
Bei Leih‑Scootern haf­tet grund­sätz­lich die Haft­pflicht des Sharing‑Anbieters, solan­ge Du den Rol­ler ord­nungs­ge­mäß benutzt. Bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit oder vor­sätz­li­cher Beschä­di­gung kön­nen Kos­ten jedoch auf Dich über­ge­hen. Eine pri­va­te Haft­pflicht oder ergän­zen­de e scoo­ter ver­si­che­rung bie­tet zusätz­li­chen Schutz und ver­hin­dert, dass ein Unfall zum finan­zi­el­len Risi­ko wird.

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