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Wer haftet bei Unfällen mit geliehenen E‑Scootern ohne eigene Versicherung?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 18. April 2025
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Bei Unfällen mit geliehenen E-Scootern haftet der Sharing-Anbieter über seine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung – aber nur, wenn du regelkonform fährst. Bei Alkoholeinfluss, Verkehrsverstößen oder vorsätzlicher Beschädigung kann der Vermieter Regress gegen dich fordern. Eine eigene E-Scooter-Versicherung schützt dich vor diesen Eigenansprüchen.

Bei Unfäl­len mit gelie­he­nen E‑Scootern haf­tet der Sha­ring-Anbie­ter über sei­ne gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung – aber nur, wenn du regel­kon­form fährst. Bei Alko­hol­ein­fluss, Ver­kehrs­ver­stö­ßen oder vor­sätz­li­cher Beschä­di­gung kann der Ver­mie­ter Regress gegen dich for­dern. Eine eige­ne E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung schützt dich vor die­sen Eigenansprüchen.

Haf­tung des Sha­ring-Anbie­ters und ihre Grenzen

Jeder Leih-E-Scoo­ter muss nach deut­schem Recht über eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung ver­fü­gen. Die­se deckt Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den ab, die du als Fah­rer Drit­ten ver­ur­sachst – bei­spiels­wei­se wenn du einen Fuß­gän­ger anfahrst oder ein gepark­tes Auto beschä­digst. Solan­ge du den Rol­ler ver­ant­wor­tungs­voll nutzt, trägt der Anbie­ter alle Schadensersatzforderungen.

Aller­dings gibt es wich­ti­ge Aus­nah­men: Fährst du unter Alko­hol- oder Dro­gen­ein­fluss, ver­lässt den Fahr­be­reich oder igno­rierst Ver­kehrs­re­geln, erlischt der Ver­si­che­rungs­schutz. Der Ver­mie­ter kann dann Regress for­dern und dich zur Zah­lung her­an­zie­hen – teil­wei­se sogar für Fremd­schä­den, die du ver­ur­sacht hast.

Dei­ne per­sön­li­che Haf­tung und finan­zi­el­le Risiken

Beschä­digst du den Leih-Scoo­ter selbst, ist die Situa­ti­on klar gere­gelt: Klei­ne Krat­zer oder Ver­schleiß­erschei­nun­gen trägt übli­cher­wei­se der Anbie­ter. Bei Total­scha­den, Van­da­lis­mus oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit musst du jedoch mit einer Selbst­be­tei­li­gung rech­nen – häu­fig zwi­schen 300 und 500 Euro, man­che Anbie­ter ver­an­la­gen bis zu 1.500 Euro.

Das grö­ße­re Risi­ko liegt bei Per­so­nen­schä­den: Ver­letzt du durch rück­sichts­lo­ses Fah­ren einen Fuß­gän­ger oder Rad­fah­rer, kön­nen die medi­zi­ni­schen Kos­ten schnell fünf­stel­lig wer­den. Ohne dei­ne eige­ne Absi­che­rung haftst du unbe­grenzt per­sön­lich – ein Unfall kann zum finan­zi­el­len Desas­ter füh­ren, beson­ders wenn gro­ber Vor­satz nach­ge­wie­sen wird.

So schützt dich eine eige­ne E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung

  • Pri­va­te Haft­pflicht prü­fen: Vie­le bestehen­de Haft­pflicht­po­li­cen decken E‑Scooter ab – über­prü­fe dei­ne Poli­ce oder for­de­re eine schrift­li­che Bestä­ti­gung an.
  • Eigen­stän­di­ge E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung: Ab ca. 30–50 Euro pro Jahr bie­ten spe­zia­li­sier­te Tari­fe Haf­tungs­schutz und optio­nal Unfall­ver­si­che­rung bei Dauerfolgen.
  • Doku­men­ta­ti­on im Ernst­fall: Foto­gra­fie­re Unfall­ort und Fahr­zeug­schä­den, nut­ze die Sha­ring-App zur Mel­dung und hol dir Kon­takt­da­ten von Zeugen.
  • AGB vor Fahrt­an­tritt lesen: Beach­te Alters­be­schrän­kun­gen, Helm­pflicht und Haf­tungs­aus­schlüs­se des Anbieters.
  • Ver­si­che­rer infor­mie­ren: Mel­de jeden Unfall zeit­nah dei­ner Ver­si­che­rung, nicht erst Wochen später.
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