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Wer haf­tet Hun­de­hal­ter oder Hundeführer?

Die Haf­tung im Zusam­men­hang mit einem Hun­de­biss oder ande­ren Schä­den, die ein Hund ver­ur­sacht, liegt in der Regel beim Hun­de­hal­ter. Der Hun­de­hal­ter ist die Per­son, die den Hund besitzt und für sei­ne Pfle­ge und Kon­trol­le ver­ant­wort­lich ist. Der Hun­de­hal­ter hat die recht­li­che Ver­ant­wor­tung für das Ver­hal­ten sei­nes Hun­des und haf­tet für etwa­ige Schä­den oder Ver­let­zun­gen, die der Hund verursacht.

In eini­gen Fäl­len kann jedoch auch der Hun­de­füh­rer haft­bar gemacht wer­den. Ein Hun­de­füh­rer ist eine Per­son, die vor­über­ge­hend die Ver­ant­wor­tung für den Hund über­nimmt, bei­spiels­wei­se wäh­rend eines Spa­zier­gangs oder einer Aus­bil­dungs­sit­zung. Wenn der Hun­de­füh­rer zum Zeit­punkt des Vor­falls die direk­te Kon­trol­le über den Hund hat­te und das Ver­hal­ten des Hun­des beein­flus­sen konn­te, kann auch der Hun­de­füh­rer in gewis­sem Umfang haft­bar gemacht werden.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die genaue Haf­tungs­re­ge­lung von Land zu Land unter­schied­lich sein kann. In eini­gen Rechts­ord­nun­gen gilt das Prin­zip der “Gefähr­dungs­haf­tung des Tier­hal­ters”, wonach der Hun­de­hal­ter unab­hän­gig von sei­nem eige­nen Ver­schul­den für die Schä­den haf­tet, die der Hund ver­ur­sacht. In ande­ren Fäl­len kann eine Haf­tung auf­grund von Fahr­läs­sig­keit des Hun­de­hal­ters oder des Hun­de­füh­rers bestehen.

Um genaue Infor­ma­tio­nen über die Haf­tungs­re­ge­lun­gen in Ihrer Rechts­ord­nung zu erhal­ten, ist es rat­sam, sich an einen Rechts­an­walt oder eine Rechts­be­ra­tungs­stel­le zu wen­den. Eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann auch eine wich­ti­ge Absi­che­rung sein, da sie die finan­zi­el­len Fol­gen von Schä­den abde­cken kann, die der Hund ver­ur­sacht. Die Ver­si­che­rung über­nimmt jedoch nicht die recht­li­che Ver­ant­wor­tung des Hun­de­hal­ters oder Hundeführers.

Es ist wich­tig, dass Hun­de­hal­ter und Hun­de­füh­rer ihre Ver­ant­wor­tung ernst neh­men und ange­mes­se­ne Vor­keh­run­gen tref­fen, um Schä­den oder Ver­let­zun­gen durch den Hund zu ver­mei­den. Dazu gehö­ren eine ange­mes­se­ne Aus­bil­dung und Sozia­li­sie­rung des Hun­des, die Ein­hal­tung von Lei­nen- und Maul­korb­pflich­ten, wenn erfor­der­lich, und die Auf­sicht über den Hund in öffent­li­chen Bereichen.

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