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Wer haf­tet wenn ich mit einem ver­si­cher­ten E‑Scooter auf einer gesperr­ten Stra­ße fahre?

Wer haf­tet, wenn Du mit einem ver­si­cher­ten E‑Scooter auf einer gesperr­ten Stra­ße fährst?

Fahr­ver­bot igno­riert – was bedeu­tet das für den Versicherungsschutz?

Du fährst mit Dei­nem E‑Scooter durch die Stadt – doch plötz­lich befin­dest Du Dich auf einer für den Ver­kehr gesperr­ten Stra­ße. Ob durch Unacht­sam­keit, Unwis­sen­heit oder mit Absicht: Das Befah­ren einer gesperr­ten Stre­cke kann recht­li­che und ver­si­che­rungs­tech­ni­sche Fol­gen haben. Die ent­schei­den­de Fra­ge ist: Bleibt der Ver­si­che­rungs­schutz Dei­ner E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung bestehen, oder ris­kierst Du, im Scha­den­fall auf den Kos­ten sit­zen zu bleiben?

Ver­kehrs­recht­lich: Ein kla­rer Verstoß

Das Befah­ren einer offi­zi­ell gesperr­ten Stra­ße stellt grund­sätz­lich einen Ver­stoß gegen die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung dar – egal ob mit Auto, Fahr­rad oder E‑Scooter. Je nach Beschil­de­rung und Grund der Sper­rung (z. B. Bau­stel­le, Gefah­ren­si­tua­ti­on, Anlie­ger frei) droht ein Buß­geld und in bestimm­ten Fäl­len sogar ein Punkt in Flens­burg. Auch dann, wenn nichts pas­siert – allein das Durch­fah­ren reicht für eine Ordnungswidrigkeit.

Die Rol­le der E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung im Schadensfall

Kommt es wäh­rend der ver­bo­te­nen Fahrt zu einem Unfall oder Scha­den, springt die e‑scooter ver­si­che­rung in der Regel zunächst ein – zumin­dest bei der gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Haft­pflicht für Dritt­schä­den. Das bedeu­tet: Wenn Du bei­spiels­wei­se einen Fuß­gän­ger ver­letzt oder ein Fahr­zeug beschä­digst, über­nimmt die Ver­si­che­rung zunächst die Zah­lun­gen an den Geschädigten.

Aber: Du selbst bist damit nicht auto­ma­tisch aus dem Schnei­der. Die Ver­si­che­rung kann in sol­chen Fäl­len Regress for­dern, also bis zu 5.000 € von Dir zurück­ver­lan­gen. Denn durch das Befah­ren der gesperr­ten Stra­ße hast Du grob fahr­läs­sig gehan­delt – und damit gegen die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen verstoßen.

Eige­ne Schä­den? Kei­ne Chan­ce auf Erstattung

Soll­test Du wäh­rend der Fahrt auf der gesperr­ten Stre­cke selbst zu Scha­den kom­men – etwa durch ein Schlag­loch, eine Bau­stel­len­kan­te oder ein Sturz –, über­nimmt die regu­lä­re ver­si­che­rung e‑scooter die­se Schä­den nicht. Auch eine optio­na­le Teil­kas­ko­ver­si­che­rung greift hier in der Regel nicht, wenn Du dich bewusst über ein Fahr­ver­bot hin­weg­setzt. Das gilt auch für Van­da­lis­mus- oder Dieb­stahl­ver­si­che­run­gen, wenn der Vor­fall im Zusam­men­hang mit der ver­bo­te­nen Nut­zung steht.

Was soll­test Du beachten?

Damit Du im Scha­den­fall nicht mit lee­ren Hän­den dastehst, gilt: Ver­mei­de unbe­dingt das Befah­ren von gesperr­ten Stra­ßen. Das schützt nicht nur Dei­ne Sicher­heit, son­dern auch Dei­nen Ver­si­che­rungs­schutz. Wenn Du eine beson­ders leis­tungs­star­ke e scoo­ter ver­si­che­rung suchst, lohnt sich ein Tarif­ver­gleich. Eini­ge Anbie­ter zei­gen sich bei leich­ten Ver­stö­ßen kulan­ter – oder bie­ten erwei­ter­te Leis­tun­gen für spe­zi­el­le Schadensszenarien.

Ein pro­fes­sio­nel­ler e‑scooter ver­si­che­rung-Ver­gleich hilft Dir, sol­che Tari­fe schnell zu finden.


Fazit: E‑Scooter auf gesperr­ter Stra­ße = Risi­ko für Versicherungsschutz

Wenn Du mit einem ver­si­cher­ten E‑Scooter eine gesperr­te Stra­ße befährst, begehst Du eine Ord­nungs­wid­rig­keit – mit mög­li­chen Buß­gel­dern und Punk­ten. Kommt es zum Scha­den, greift die gesetz­li­che e rol­ler ver­si­che­rung zunächst für Drit­te, kann aber Regress von Dir for­dern. Eige­ne Schä­den sind in der Regel nicht ver­si­chert. Damit Du im Ernst­fall wirk­lich geschützt bist, soll­test Du auf Ver­kehrs­re­geln ach­ten – und beim Abschluss Dei­ner scoo­ter ver­si­chern-Poli­ce genau hinschauen.

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