Wenn jemand keinen Haftpflichtversicherungsschutz über eine Privathaftpflicht hat und einen Schaden verursacht, haftet er persönlich für den entstandenen Schaden. Das bedeutet, dass er die Kosten für die Reparatur des beschädigten Gegenstands oder für die Behandlung von verletzten Personen aus eigener Tasche zahlen muss.
Es ist jedoch möglich, dass der Geschädigte den Schaden selbst durch seine eigene Privathaftpflichtversicherung über den Einschluß einer Forderungsausfalldeckung, abdecken kann, sofern er eine hat. In diesem Fall würde die eigene Privathaftpflicht des Geschädigten den Schaden regulieren und anschließend versuchen, den Schaden vom Verursacher zurückzufordern.