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Wer haftet, wenn sich der Akku während der Fahrt löst und jemanden verletzt?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 07. Juni 2025
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Bei einem gelösten Akku haftest du als Fahrer oder Halter des E-Scooters gegenüber dem verletzten Passanten. Die gesetzliche E-Scooter-Haftpflichtversicherung übernimmt die Schadensersatzkosten, sofern ein gültiges Kennzeichen vorhanden ist und der Schaden fristgerecht gemeldet wird. Allerdings kann der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit oder mangelhafter Wartung Regress nehmen.

Bei einem gelös­ten Akku haf­test du als Fah­rer oder Hal­ter des E‑Scooters gegen­über dem ver­letz­ten Pas­san­ten. Die gesetz­li­che E‑S­coo­ter-Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Scha­dens­er­satz­kos­ten, sofern ein gül­ti­ges Kenn­zei­chen vor­han­den ist und der Scha­den frist­ge­recht gemel­det wird. Aller­dings kann der Ver­si­che­rer bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit oder man­gel­haf­ter Wartung Regress nehmen.

Haf­tung und Ver­si­che­rungs­schutz bei Akkufehlern

Die E‑S­coo­ter-Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Per­so­nen­schä­den ab, die durch einen gelös­ten oder feh­ler­haf­ten Akku ent­ste­hen. Kon­kret wer­den fol­gen­de Kos­ten erstattet:

  • Heil- und Reha­bi­li­ta­ti­ons­kos­ten des Verletzten
  • Schmer­zens­geld und Verdienstausfall
  • Sach­schä­den (z. B. beschä­dig­te Klei­dung, Bril­le oder Fahrrad)

Aller­dings greift der Ver­si­che­rungs­schutz nur unter bestimm­ten Bedin­gun­gen: Der E‑Scooter muss ein aktu­el­les Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen haben und der Scha­den muss dem Ver­si­che­rer inner­halb von 48 Stun­den gemel­det wer­den. Besitzt der E‑Scooter kein gül­ti­ges Kenn­zei­chen, dro­hen Geld­stra­fen von bis zu 300 Euro und voll­stän­di­ger Versicherungsschutzausfall.

Regress­an­sprü­che und Verschuldung

Der Ver­si­che­rer kann sich Scha­dens­er­satz von drit­ten Par­tei­en holen, sofern die­se das Pro­blem ver­ur­sacht haben:

  • Her­stel­ler oder Händ­ler: Bei kon­struk­ti­ven oder Mate­ri­al­feh­lern der Akkuhalterung
  • Werk­statt oder Repa­ra­tur­be­trieb: Bei feh­ler­haf­ter Mon­ta­ge der Akkuhalterung
  • Akku-Lie­fe­rant: Bei Fer­ti­gungs­feh­lern oder defek­tem Akku

Aller­dings warnt der Ver­si­che­rer vor gro­ber Fahr­läs­sig­keit: Wenn der Akku nicht kor­rekt ein­ge­ras­tet war, du Bil­lig-Zube­hör ver­wen­dest oder die Wartung ver­nach­läs­sigt hast, kann die Ver­si­che­rung Leis­tun­gen kür­zen oder ganz ableh­nen. Dies setzt vor­aus, dass die Fahr­läs­sig­keit nach­weis­bar ist.

Prak­ti­sche Maß­nah­men zur Schadenvermeidung

  • Akku hör- und fühl­bar ein­ras­ten las­sen – vor jeder Fahrt überprüfen
  • Ori­gi­nal­hal­ter ver­wen­den; Bil­lig-Nach­ah­mun­gen vermeiden
  • Ver­schrau­bun­gen und Hal­te­rung monat­lich auf Ver­schleiß prüfen
  • War­tungs­pro­to­kol­le oder Fotos der Wartung auf­be­wah­ren – die­se bele­gen Sorgfalt
  • Schä­den unver­züg­lich (bes­ser inner­halb von 24–48 h) schrift­lich oder digi­tal melden
  • Gül­ti­ges Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen anbrin­gen und regel­mä­ßig erneuern

Tipp: Vie­le E‑S­coo­ter-Model­le von renom­mier­ten Her­stel­lern wie Xiao­mi oder Seg­way haben ver­bes­ser­te Akkuh­al­te­run­gen. Ach­te beim Kauf auf Sicher­heits­zer­ti­fi­ka­te und posi­ti­ve Bewer­tun­gen bezüg­lich Akkusicherheit.

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