Haftung, wenn sich der Akku löst und einen Passanten verletzt
Primäre Verantwortung von Fahrer / Halter
Löst sich der Akku während der Fahrt von deinem e‑scooter und verletzt einen Passanten, haftest grundsätzlich du. Die gesetzliche e‑scooter versicherung (Haftpflicht) übernimmt dann
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Heil- und Rehakosten
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Schmerzensgeld und Verdienstausfall
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Sachschäden (z. B. beschädigte Brille)
Voraussetzung: Am Fahrzeug klebt ein gültiges e‑scooter kennzeichen und der Schaden wird fristgerecht gemeldet.
Regressmöglichkeiten des Versicherers
möglicher Regresspartner | Voraussetzung |
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Hersteller / Händler | Konstruktions- oder Materialfehler |
Werkstatt | Fehlerhafte Montage der Akkuhalterung |
Akku-Lieferant | Fertigungsfehler |
Grobe Fahrlässigkeit vermeiden
Rastet der Akku nicht korrekt ein oder wird Billig-Zubehör verwendet, kann der Versicherer grobe Fahrlässigkeit unterstellen und Leistungen kürzen.
Eigenschäden absichern
Beschädigt der Akku deinen Roller, hilft nur eine Vollkasko der e‑roller versicherung – die Haftpflicht ersetzt ausschließlich Fremdschäden.
Praktische Prävention
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Akku hör- und fühlbar einrasten lassen
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Originalhalter verwenden und Verschraubungen regelmäßig prüfen
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Wartungsprotokolle aufbewahren
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Schaden innerhalb von 48 h online an die versicherung e‑scooter melden
Fazit
Trifft ein herausfallender Akku einen Passanten, haftest du als Fahrer. Die e‑scooter versicherung reguliert Personenschäden, kann bei grober Fahrlässigkeit jedoch Regress nehmen. Mit korrekt montiertem Akku, lückenloser Wartung und einem aktuellen e‑scooter kennzeichen bleibst du rechtlich und finanziell auf der sicheren Seite.