Der gesetzliche Hundehalter ist in der Regel die Person, die den Hund besitzt und für ihn verantwortlich ist. Der Hundehalter ist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für die Handlungen und Schäden, die der Hund verursacht, haftbar.
Der Hundehalter kann sowohl der Eigentümer des Hundes sein als auch eine Person, der der Hund vorübergehend anvertraut wurde, zum Beispiel im Rahmen einer Hundepflege oder eines Hundesittings.