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Wer ist über eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung versichert?

Ver­si­chert über eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist immer der Ver­si­che­rungs­neh­mer als Pri­vat­per­son aus den Gefah­ren des täg­li­chen Lebens, zum Beispiel:

  • als Fami­li­en- und Haushaltsvorstand
  • als Dienst­herr der in sei­nem Haus­halt täti­gen Personen
  • als Rad­fah­rer
  • bei der Aus­übung von Sport, aus­ge­nom­men Jagd
  • als Hal­ter oder Hüter von zah­men Haus­tie­ren — nicht jedoch von Hun­den, Rin­dern, Pfer­den und sons­ti­gen Reit- und Zugtieren
  • als Inha­ber…
  • einer oder meh­re­rer im Inland gele­ge­ner Woh­nun­gen ein­schließ­lich Ferienwohnung
  • eines im Inland gele­ge­nen Einfamilienhauses
  • eines im Inland gele­ge­nen Wochenendhauses…
  • sofern sie vom Ver­si­che­rungs­neh­mer nur zu Wohn­zwe­cken ver­wen­det werden

Als mit­ver­si­chert gel­ten in der Fami­li­en-Haft­pflicht­ver­si­che­rung auch:

  • der Ehe­gat­te des Versicherungsnehmers
  • die unver­hei­ra­te­ten Kin­der (auch Stief‑, Adop­tiv- und Pflegekinder),
  • bei voll­jäh­ri­gen Kin­dern jedoch nur, solan­ge Sie sich noch in einer Schul- oder sich unmit­tel­bar anschlie­ßen­den Berufs­aus­bil­dung befinden
  • Beim Grund­wehr- oder Bun­des­frei­wil­li­gen­dienst vor, wäh­rend oder im Anschluss an die Berufs­aus­bil­dung bleibt der Ver­si­che­rungs­schutz eben­falls bestehen

Tipp:

Bei unver­hei­ra­te­ten Lebens­part­nern, wel­che in einer häuslichen/ ehe­ähn­li­chen Gemein­schaft leben, ist nur eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung erforderlich.

Hier­zu ist es not­wen­dig, den Lebens­part­ner dem Pri­vat­haft­pflicht-Ver­si­che­rer nament­lich anzu­zei­gen und in den Ver­trag ein­schlie­ßen zu lassen.

Soll­ten bei­de Part­ner bereits eine eige­ne Pri­vat­haft­pflicht Ver­si­che­rung besit­zen, so kann ein Ver­trag auf­ge­löst wer­den. Hier­bei ist zu beach­ten, dass nicht der teu­re­re der bei­den Pri­vat­haft­pflicht Ver­si­che­run­gen, son­dern der kür­zer bestehen­de Pri­vat­haft­pflicht-Ver­trag been­det wird.

Bei einer Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Sin­gles sind Part­ner und Kin­der nicht auto­ma­tisch mit­ver­si­chert. Sie kön­nen  aber in den Tarif auf­ge­nom­men werden.

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