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Wer ist über mei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung mitversichert?

Wer ist über mei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung mitversichert?

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann nicht nur dich als Ver­si­che­rungs­neh­mer absi­chern, son­dern in vie­len Fäl­len auch dei­ne Fami­lie oder ande­re Per­so­nen in dei­nem Haus­halt. Der genaue Umfang des Ver­si­che­rungs­schut­zes hängt vom gewähl­ten Tarif und Anbie­ter ab. Hier ist eine Über­sicht dar­über, wer typi­scher­wei­se in einer Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert ist:

1. Ehe­part­ner und ein­ge­tra­ge­ne Lebenspartner

In den meis­ten Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen sind der Ehe­part­ner oder der ein­ge­tra­ge­ne Lebens­part­ner auto­ma­tisch mit­ver­si­chert, sofern dies im Ver­trag vor­ge­se­hen ist. Dies bedeu­tet, dass dein Part­ner eben­falls vom Ver­si­che­rungs­schutz pro­fi­tiert, ohne dass eine zusätz­li­che Poli­ce abge­schlos­sen wer­den muss.

  • Ehe­part­ner: Ver­hei­ra­te­te Paa­re sind in der Regel gemein­sam abgesichert.
  • Ein­ge­tra­ge­ne Lebens­part­ner: Auch ein­ge­tra­ge­ne Lebens­part­ner­schaf­ten sind in den meis­ten Fäl­len ohne zusätz­li­che Kos­ten mitversichert.

2. Nicht­ehe­li­che Lebensgemeinschaften

Vie­le Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten auch Schutz für Paa­re, die in einer nicht­ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft leben. In die­sem Fall sind bei­de Part­ner in einem gemein­sa­men Haus­halt durch die Ver­si­che­rung geschützt. Wich­tig ist, dass die Lebens­ge­mein­schaft im sel­ben Haus­halt lebt und dies bei der Ver­si­che­rung ent­spre­chend ange­ge­ben wird.

3. Kin­der

Kin­der sind in der Regel eben­falls über die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Eltern mit­ver­si­chert. Das gilt sowohl für min­der­jäh­ri­ge als auch für voll­jäh­ri­ge Kin­der, die sich noch in Aus­bil­dung oder im Stu­di­um befin­den. Fol­gen­de Rege­lun­gen gel­ten oft:

  • Min­der­jäh­ri­ge Kin­der: Sind auto­ma­tisch mit­ver­si­chert, solan­ge sie im sel­ben Haus­halt leben.
  • Voll­jäh­ri­ge Kin­der: Sie blei­ben in der Regel bis zum Ende ihrer ers­ten Berufs­aus­bil­dung oder bis zum Ende des Stu­di­ums mit­ver­si­chert. Sobald sie eine eige­ne Woh­nung bezie­hen oder berufs­tä­tig wer­den, benö­ti­gen sie in der Regel eine eige­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

4. Delikt­un­fä­hi­ge Kinder

Kin­der unter sie­ben Jah­ren (im Stra­ßen­ver­kehr unter zehn Jah­ren) gel­ten als delikt­un­fä­hig, das heißt, sie kön­nen recht­lich nicht für ver­ur­sach­te Schä­den haft­bar gemacht wer­den. Den­noch bie­ten vie­le Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen eine Klau­sel, die auch Schä­den durch delikt­un­fä­hi­ge Kin­der abdeckt. Das ist beson­ders wich­tig, um Strei­tig­kei­ten mit Geschä­dig­ten zu ver­mei­den, wenn dein Kind ver­se­hent­lich einen Scha­den verursacht.

5. Baby­sit­ter, Au-pairs und Haushaltshilfen

Eini­ge Tari­fe der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­ten auch Ver­si­che­rungs­schutz für Per­so­nen, die in dei­nem Haus­halt arbei­ten, wie Baby­sit­ter, Au-pairs oder Haus­halts­hil­fen. Die­ser Schutz gilt jedoch in der Regel nur für Schä­den, die sie in Aus­übung ihrer Tätig­keit für den Haus­halt ver­ur­sa­chen. Ob sol­che Per­so­nen mit­ver­si­chert sind, hängt vom gewähl­ten Tarif ab und soll­te bei Abschluss der Ver­si­che­rung geklärt werden.

6. Mit­ver­si­cher­te bei beson­de­ren Konstellationen

Man­che Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten auch die Mög­lich­keit, ande­re, nicht ver­wand­te Per­so­nen, die im sel­ben Haus­halt leben, mit­zu­ver­si­chern. Hier­bei han­delt es sich oft um Wohn­ge­mein­schaf­ten (WGs) oder Pfle­ge­per­so­nen. Nicht alle Tari­fe bie­ten die­sen Schutz, wes­halb ein Ver­gleich und eine genaue Prü­fung der Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen sinn­voll sind.

Was ist nicht auto­ma­tisch mitversichert?

Nicht jede Per­son ist auto­ma­tisch durch dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. In der Regel nicht mit­ver­si­chert sind:

  • Erwach­se­ne, berufs­tä­ti­ge Kin­der: Sobald voll­jäh­ri­ge Kin­der eine eige­ne Woh­nung bezie­hen oder eine beruf­li­che Tätig­keit begin­nen, müs­sen sie eine eige­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abschließen.
  • Gäs­te: Per­so­nen, die nicht in dei­nem Haus­halt leben, sind in der Regel nicht durch dei­ne Ver­si­che­rung abgedeckt.
  • Mit­be­woh­ner in WGs: Es sei denn, es wird expli­zit ein Tarif gewählt, der Mit­be­woh­ner mitversichert.

Fazit

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet nicht nur dir, son­dern auch dei­nem Ehe­part­ner, Lebens­part­ner und dei­nen Kin­dern umfas­sen­den Schutz. Min­der­jäh­ri­ge Kin­der und voll­jäh­ri­ge Kin­der in Aus­bil­dung sind in der Regel auto­ma­tisch mit­ver­si­chert, wäh­rend Lebens­ge­mein­schaf­ten und Haus­halts­hil­fen je nach Tarif eben­falls von der Ver­si­che­rung pro­fi­tie­ren kön­nen. Um sicher­zu­stel­len, dass alle wich­ti­gen Per­so­nen in dei­nem Haus­halt abge­si­chert sind, lohnt es sich, ver­schie­de­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen zu ver­glei­chen und auf die genau­en Ver­trags­be­din­gun­gen zu achten.

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