Bei einer Gebäudeversicherung ist in der Regel der Eigentümer des Gebäudes versichert. Das kann ein Einzeleigentümer, eine Eigentümergemeinschaft (bei Wohnanlagen oder Mehrfamilienhäusern), oder auch eine Firma sein, falls es sich um gewerblich genutzte Immobilien handelt. Hier ist ein genauer Überblick, wer versichert ist:
1. Eigentümer:
- Der Eigentümer des Gebäudes ist der Hauptversicherungsnehmer. Er schließt die Wohngebäudeversicherung ab und ist somit derjenige, der im Schadensfall Leistungen aus der Versicherung erhält. Bei vermieteten Immobilien trägt der Eigentümer die Kosten der Versicherung, kann diese aber über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen.
2. Miteigentümer in einer Eigentümergemeinschaft (WEG):
- In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sind alle Miteigentümer durch eine gemeinsame Wohngebäudeversicherung für das Gemeinschaftseigentum versichert. Hierzu zählen unter anderem das Dach, die Fassade, Treppenhäuser und die Haustechnik. Jeder Eigentümer trägt anteilig die Versicherungskosten, meist basierend auf seinem Miteigentumsanteil.
3. Hypothekengläubiger:
- Wenn das Gebäude mit einer Hypothek belastet ist, kann die Bank oder der Hypothekengläubiger als Begünstigter im Versicherungsvertrag eingetragen werden. Dies schützt die Bank im Falle eines Totalschadens des Gebäudes, da sie sicherstellen möchte, dass das Gebäude wieder aufgebaut wird oder die Schulden gedeckt sind.
4. Mieter:
- Mieter selbst sind nicht direkt durch die Gebäudeversicherung versichert, da diese nur Schäden am Gebäude selbst abdeckt. Schäden an beweglichem Eigentum der Mieter, wie Möbel oder Elektronik, fallen unter die Hausratversicherung des Mieters. Die Wohngebäudeversicherung schützt jedoch den Mieter indirekt, da sie sicherstellt, dass das Gebäude nach einem Schaden (z. B. Feuer oder Sturm) repariert wird.
Fazit:
Die Gebäudeversicherung versichert den Eigentümer des Gebäudes oder, im Falle einer Eigentümergemeinschaft, die Gemeinschaft der Eigentümer. Auch die Interessen von Hypothekengläubigern können im Vertrag berücksichtigt werden. Mieter hingegen sind nur indirekt betroffen und müssen für ihren eigenen Hausrat eine separate Hausratversicherung abschließen.