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Wer ist ver­si­chert bei der Gebäudeversicherung?

Bei einer Gebäu­de­ver­si­che­rung ist in der Regel der Eigen­tü­mer des Gebäu­des ver­si­chert. Das kann ein Ein­zel­ei­gen­tü­mer, eine Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft (bei Wohn­an­la­gen oder Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern), oder auch eine Fir­ma sein, falls es sich um gewerb­lich genutz­te Immo­bi­li­en han­delt. Hier ist ein genau­er Über­blick, wer ver­si­chert ist:

1. Eigen­tü­mer:

  • Der Eigen­tü­mer des Gebäu­des ist der Haupt­ver­si­che­rungs­neh­mer. Er schließt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ab und ist somit der­je­ni­ge, der im Scha­dens­fall Leis­tun­gen aus der Ver­si­che­rung erhält. Bei ver­mie­te­ten Immo­bi­li­en trägt der Eigen­tü­mer die Kos­ten der Ver­si­che­rung, kann die­se aber über die Neben­kos­ten­ab­rech­nung auf die Mie­ter umlegen.

2. Mit­ei­gen­tü­mer in einer Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG):

  • In einer Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG) sind alle Mit­ei­gen­tü­mer durch eine gemein­sa­me Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für das Gemein­schafts­ei­gen­tum ver­si­chert. Hier­zu zäh­len unter ande­rem das Dach, die Fas­sa­de, Trep­pen­häu­ser und die Haus­tech­nik. Jeder Eigen­tü­mer trägt antei­lig die Ver­si­che­rungs­kos­ten, meist basie­rend auf sei­nem Miteigentumsanteil.

3. Hypo­the­ken­gläu­bi­ger:

  • Wenn das Gebäu­de mit einer Hypo­thek belas­tet ist, kann die Bank oder der Hypo­the­ken­gläu­bi­ger als Begüns­tig­ter im Ver­si­che­rungs­ver­trag ein­ge­tra­gen wer­den. Dies schützt die Bank im Fal­le eines Total­scha­dens des Gebäu­des, da sie sicher­stel­len möch­te, dass das Gebäu­de wie­der auf­ge­baut wird oder die Schul­den gedeckt sind.

4. Mie­ter:

  • Mie­ter selbst sind nicht direkt durch die Gebäu­de­ver­si­che­rung ver­si­chert, da die­se nur Schä­den am Gebäu­de selbst abdeckt. Schä­den an beweg­li­chem Eigen­tum der Mie­ter, wie Möbel oder Elek­tro­nik, fal­len unter die Haus­rat­ver­si­che­rung des Mie­ters. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt jedoch den Mie­ter indi­rekt, da sie sicher­stellt, dass das Gebäu­de nach einem Scha­den (z. B. Feu­er oder Sturm) repa­riert wird.

Fazit:

Die Gebäu­de­ver­si­che­rung ver­si­chert den Eigen­tü­mer des Gebäu­des oder, im Fal­le einer Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft, die Gemein­schaft der Eigen­tü­mer. Auch die Inter­es­sen von Hypo­the­ken­gläu­bi­gern kön­nen im Ver­trag berück­sich­tigt wer­den. Mie­ter hin­ge­gen sind nur indi­rekt betrof­fen und müs­sen für ihren eige­nen Haus­rat eine sepa­ra­te Haus­rat­ver­si­che­rung abschließen.

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