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Wer ist ver­si­chert wenn meh­re­re Per­so­nen den E‑Scooter nutzen?

Wer ist ver­si­chert, wenn meh­re­re Per­so­nen den E‑Scooter nutzen?

Ver­si­che­rungs­schutz bei gemein­sa­mer Nut­zung: Das musst Du wissen

Immer mehr Men­schen nut­zen ihren E‑Scooter nicht allein: Fami­li­en­mit­glie­der, Part­ner oder Freun­de stei­gen gele­gent­lich mit auf oder lei­hen sich den Rol­ler für kur­ze Fahr­ten. Doch was bedeu­tet das für den Ver­si­che­rungs­schutz? Ist wirk­lich jede Per­son abge­si­chert – oder gibt es Ein­schrän­kun­gen? Die Ant­wort: Ja, aber unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen. Erfah­re hier, wer wann und wie über die e‑scooter ver­si­che­rung mit­ge­schützt ist – und wo Risi­ken lauern.


Die Ver­si­che­rung gilt fahr­zeug­be­zo­gen – nicht personenbezogen

Die wich­tigs­te Regel zuerst: Die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne e scoo­ter ver­si­che­rung ist immer an das Fahr­zeug, also den E‑Scooter selbst, gebun­den – nicht an eine bestimm­te Per­son. Das bedeutet:

  • Jede Per­son, die den ver­si­cher­ten E‑Scooter legal nutzt, ist auto­ma­tisch ver­si­chert – solan­ge die Nut­zung recht­lich zuläs­sig ist.

  • Es spielt kei­ne Rol­le, ob es der Eigen­tü­mer, Ehe­part­ner, Mit­be­woh­ner oder Bekann­te ist.

  • Die Per­son muss jedoch die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen erfül­len (z. B. Min­dest­al­ter, kei­ne Fahrverbote).

Wird also z. B. ein E‑Scooter an den Part­ner ver­lie­hen und die­ser ver­ur­sacht einen Unfall – tritt die ver­si­che­rung e‑scooter grund­sätz­lich ein.


Ein­schrän­kun­gen bei unbe­rech­tig­ter Nutzung

Der Schutz erlischt oder wird ein­ge­schränkt, wenn der E‑Scooter von Per­so­nen genutzt wird, die:

  • das Min­dest­al­ter von 14 Jah­ren nicht erreicht haben,

  • unter Alko­hol- oder Dro­gen­ein­fluss fah­ren,

  • wider­recht­lich oder ohne Zustim­mung fah­ren,

  • oder wenn der Fah­rer bewusst gegen gesetz­li­che Vor­ga­ben ver­stößt (z. B. Fah­ren zu zweit, Fah­ren ohne Kenn­zei­chen, auf Geh­we­gen etc.).

In sol­chen Fäl­len kann der Ver­si­che­rer Leis­tun­gen ver­wei­gern oder Regress for­dern – beson­ders bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit oder Vorsatz.


Emp­feh­lung: Bei regel­mä­ßi­ger gemein­sa­mer Nut­zung Tarif­be­din­gun­gen prüfen

Wenn meh­re­re Per­so­nen den E‑Scooter regel­mä­ßig nut­zen – etwa im Haus­halt oder in der WG –, lohnt es sich, die Ver­trags­be­din­gun­gen genau­er anzu­schau­en. Man­che Anbie­ter bie­ten spe­zi­el­le Erwei­te­run­gen oder Hin­wei­se, etwa bei:

  • Mehr­per­so­nen-Haus­hal­ten

  • Gewerb­li­cher oder halb­ge­werb­li­cher Nutzung

  • Erwei­ter­ter Fahrerkreis

Mit dem scoo­ter ver­si­chern-Ver­gleich kannst Du gezielt prü­fen, wel­che Anbie­ter auch bei Mehr­fach­nut­zung kei­ne Ein­schrän­kun­gen oder Mehr­bei­trä­ge ver­lan­gen – ide­al für Fami­li­en, Wohn­ge­mein­schaf­ten oder Paare.


Fazit: Jeder lega­le Fah­rer ist mit­ver­si­chert – aber nicht jeder Ein­satz ist erlaubt

Die e rol­ler ver­si­che­rung gilt für den E‑Scooter selbst, nicht für eine bestimm­te Per­son. Das heißt: Meh­re­re Per­so­nen dür­fen den Scoo­ter nut­zen und sind dabei ver­si­chert – sofern sie sich an die gesetz­li­chen Regeln hal­ten. Bei unrecht­mä­ßi­ger Nut­zung oder Ver­stö­ßen gegen gesetz­li­che Vor­schrif­ten kann der Ver­si­che­rungs­schutz aller­dings ein­ge­schränkt oder sogar voll­stän­dig ent­fal­len. Nutzt Ihr den E‑Scooter regel­mä­ßig zu zweit oder im Haus­halt, lohnt sich ein Blick auf die Tarif­de­tails über den e‑scooter ver­si­che­rung-Ver­gleich – für vol­len Schutz bei gemein­sa­mer Nutzung.

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