Die Festlegung der Leinenpflicht für Hunde liegt in der Regel in der Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde, Stadt oder Region. Die örtlichen Behörden haben die Befugnis, Verordnungen und Vorschriften zur Hundehaltung und Leinenpflicht zu erlassen. Dies geschieht normalerweise auf der Grundlage von kommunalen Verordnungen oder Gesetzen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, des Tierschutzes und des Miteinanders von Hundehaltern und anderen Menschen.
Die genauen Bestimmungen zur Leinenpflicht können von Ort zu Ort unterschiedlich sein. In einigen Gebieten kann eine allgemeine Leinenpflicht gelten, bei der Hunde immer an der Leine geführt werden müssen, wenn sie sich im öffentlichen Raum bewegen. In anderen Fällen kann es bestimmte Gebiete geben, in denen eine Leinenpflicht besteht, während in anderen Bereichen Hunde auch ohne Leine laufen dürfen, sofern sie unter Kontrolle sind.
Es ist wichtig, die örtlichen Bestimmungen zur Hundehaltung und Leinenpflicht zu kennen und einzuhalten, um Konflikte zu vermeiden und die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten. In der Regel können Sie Informationen zu den geltenden Regeln bei Ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung, dem Ordnungsamt oder der örtlichen Polizei erhalten.