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Wer muss die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abschließen?

Wer muss die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abschließen?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist in Deutsch­land kei­ne gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Pflicht­ver­si­che­rung, aber sie ist für Eigen­tü­mer von Immo­bi­li­en, ins­be­son­de­re für Haus­be­sit­zer, von gro­ßer Bedeu­tung. Denn sie schützt das Gebäu­de vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel. Wer die Ver­si­che­rung abschlie­ßen muss, hängt davon ab, wer das Gebäu­de besitzt und wie es genutzt wird. Hier sind die wich­tigs­ten Situa­tio­nen, in denen eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung erfor­der­lich oder rat­sam ist.

Eigen­tü­mer von Einfamilienhäusern

Bei einem Ein­fa­mi­li­en­haus ist der Eigen­tü­mer des Gebäu­des für den Abschluss der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ver­ant­wort­lich. Die­se Ver­si­che­rung schützt das Haus vor den Risi­ken, die durch Natur­ge­fah­ren oder Schä­den wie Brand oder Was­ser­rohr­brü­che ent­ste­hen können.

  • Selbst­ge­nutz­te Häu­ser: Eigen­tü­mer von selbst­ge­nutz­ten Immo­bi­li­en soll­ten eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abschlie­ßen, um sich gegen hohe finan­zi­el­le Ver­lus­te abzu­si­chern, die durch Schä­den am Gebäu­de ent­ste­hen könnten.
  • Ver­mie­te­te Häu­ser: Ver­mie­ter von Ein­fa­mi­li­en­häu­sern müs­sen eben­falls eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abschlie­ßen, um das Gebäu­de zu schüt­zen. Im Miet­ver­hält­nis kön­nen die Kos­ten für die Ver­si­che­rung in der Regel über die Neben­kos­ten auf die Mie­ter umge­legt werden.

Eigen­tü­mer von Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern oder Eigentumswohnungen

Bei Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern oder Eigen­tums­woh­nun­gen wird die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung übli­cher­wei­se von der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG) abge­schlos­sen. Die­se Ver­si­che­rung deckt das gesam­te Gebäu­de und die Gemein­schafts­be­rei­che ab, wäh­rend die Kos­ten auf alle Woh­nungs­ei­gen­tü­mer umge­legt werden.

  • Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG): In einem Mehr­fa­mi­li­en­haus oder einer Wohn­an­la­ge ist die WEG für den Abschluss der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zustän­dig. Jeder Woh­nungs­ei­gen­tü­mer zahlt antei­lig sei­nen Bei­trag zur Ver­si­che­rung über das Haus­geld, das an die WEG gezahlt wird.
  • Son­der­ei­gen­tum und Gemein­schafts­ei­gen­tum: Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt das Gemein­schafts­ei­gen­tum ab, das Dach, Außen­wän­de, Trep­pen­häu­ser und ande­re gemein­schaft­lich genutz­te Berei­che umfasst. Für Schä­den im Son­der­ei­gen­tum, also inner­halb der ein­zel­nen Woh­nun­gen, benö­ti­gen Eigen­tü­mer eine sepa­ra­te Haus­rat­ver­si­che­rung für ihre beweg­li­chen Güter.

Bei Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung: Bankverpflichtung

Wenn eine Immo­bi­lie über einen Kre­dit oder eine Bau­fi­nan­zie­rung finan­ziert wird, for­dern die meis­ten Ban­ken den Abschluss einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung als Sicher­heits­maß­nah­me. Dies liegt dar­an, dass das Gebäu­de als Sicher­heit für den Kre­dit dient. Die Bank möch­te sicher­stel­len, dass das Gebäu­de im Fal­le eines Scha­dens (z. B. durch Feu­er oder Sturm) wie­der­her­ge­stellt wer­den kann, damit der Kre­dit­wert erhal­ten bleibt.

  • Ver­pflich­tung durch den Kre­dit­ge­ber: Kre­dit­in­sti­tu­te machen den Abschluss einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung oft zur Bedin­gung für die Kre­dit­ver­ga­be. Der Eigen­tü­mer muss die Ver­si­che­rung in der Regel für die Dau­er des Kre­dits aufrechterhalten.

Unter­schied: Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung und Hausratversicherung

Wäh­rend die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung das Gebäu­de selbst und des­sen fes­te Bestand­tei­le ver­si­chert, deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung die beweg­li­chen Gegen­stän­de im Inne­ren der Woh­nung oder des Hau­ses ab. Jeder Mie­ter oder Eigen­tü­mer ist für den Abschluss einer Haus­rat­ver­si­che­rung selbst ver­ant­wort­lich, um sei­nen per­sön­li­chen Besitz zu schützen.

  • Haus­rat­ver­si­che­rung für Mie­ter: Mie­ter sind nicht für den Abschluss einer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ver­ant­wort­lich, da dies Auf­ga­be des Ver­mie­ters oder Eigen­tü­mers ist. Statt­des­sen soll­ten Mie­ter eine Haus­rat­ver­si­che­rung abschlie­ßen, um Möbel, Elek­tro­ge­rä­te und ande­re beweg­li­che Gegen­stän­de abzusichern.

Fazit: Wer muss die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abschließen?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung muss von dem Eigen­tü­mer des Gebäu­des abge­schlos­sen wer­den, egal ob es sich um ein Ein­fa­mi­li­en­haus, ein ver­mie­te­tes Haus oder eine Woh­nung in einer Wohn­an­la­ge han­delt. Für Eigen­tü­mer von Eigen­tums­woh­nun­gen wird die Ver­si­che­rung in der Regel von der WEG abge­schlos­sen und die Kos­ten auf die Woh­nungs­ei­gen­tü­mer ver­teilt. Bei finan­zier­ten Immo­bi­li­en machen die meis­ten Ban­ken den Abschluss der Ver­si­che­rung zur Vor­aus­set­zung für die Kre­dit­ver­ga­be. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen ist rat­sam, um den bes­ten Ver­si­che­rungs­schutz zu finden.

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