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Wer stellt den Grad der Invalidität fest?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 27. April 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Den Invaliditätsgrad stellt ein unabhängiger beamteter oder beeideter Arzt fest, den die Versicherung beauftragt. Die Bewertung basiert auf medizinischen Befunden, klinischen Untersuchungen und einer ärztlichen Prognose zur Dauerhaftigkeit der Beeinträchtigung. Sie haben das Recht, einen Gegengutachter zu fordern, wenn Sie das Ergebnis anfechten möchten.

Den Inva­li­di­täts­grad stellt ein unab­hän­gi­ger beam­te­ter oder beei­de­ter Arzt fest, den die Ver­si­che­rung beauf­tragt. Die Bewer­tung basiert auf medi­zi­ni­schen Befun­den, kli­ni­schen Unter­su­chun­gen und einer ärzt­li­chen Pro­gno­se zur Dau­er­haf­tig­keit der Beein­träch­ti­gung. Sie haben das Recht, einen Gegen­gut­ach­ter zu for­dern, wenn Sie das Ergeb­nis anfech­ten möchten.

Wer führt die Inva­li­di­täts­fest­stel­lung durch?

Spe­zia­li­sier­te Fach­ärz­te oder beei­de­te Sach­ver­stän­di­ge der Unfall­ver­si­che­rungs­me­di­zin ermit­teln den Inva­li­di­täts­grad. Die Ver­si­che­rung benennt den Gut­ach­ter – Sie kön­nen jedoch Befan­gen­heit gel­tend machen und die Ableh­nung begrün­den. Das ist wich­tig, denn der Gut­ach­ter muss neu­tral und unab­hän­gig von Ver­si­che­rungs­in­ter­es­sen arbeiten.

Bei Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten haben Sie die­se Optio­nen: Ers­tens kann jede Par­tei einen Gegen­gut­ach­ter ein­for­dern (Kos­ten trägt nor­ma­ler­wei­se die Ver­si­che­rung bei berech­tig­tem Grund). Zwei­tens kön­nen bei­de Sei­ten ein Schieds­ver­fah­ren vor einem neu­tra­len Schieds­rich­ter ein­lei­ten. Drit­tens bleibt der Kla­ge­weg offen. Die­se Mecha­nis­men schüt­zen Sie vor ein­sei­ti­ger Nachteilsfeststellung.

Medi­zi­ni­sche Maß­stä­be und Bewertungskriterien

Der Inva­li­di­täts­grad folgt stan­dar­di­sier­ten medi­zi­ni­schen Kri­te­ri­en: Art und Aus­maß der Ver­let­zung, objek­ti­ve Befun­de (Bild­ge­bung wie MRT, CT, Rönt­gen), Beweg­lich­keit und Kraft betrof­fe­ner Kör­per­tei­le, Funk­ti­ons­fä­hig­keit im All­tag und Beruf sowie psy­chi­sche Fol­gen. Zen­tral ist die Pro­gno­se der Blei­bendheit – der Arzt bewer­tet, ob sich der Zustand noch bes­sert oder dau­er­haft besteht.

Deutsch­land nutzt bewähr­te Leit­li­ni­en wie die Glie­derta­xe als Ori­en­tie­rungs­hil­fe für Kör­per­ver­let­zun­gen. Der Gut­ach­ter berück­sich­tigt auch moder­ne The­ra­pie­ver­fah­ren und deren Erfolgs­aus­sich­ten. Wich­tig: Eine medi­zi­ni­sche Hei­lung bedeu­tet nicht zwin­gend vol­le Funk­ti­ons­fä­hig­keit – auch psy­cho­so­ma­ti­sche Belas­tun­gen zählen.

Ihre prak­ti­sche Check­lis­te zur Vorbereitung

  • Medi­zi­ni­sche Doku­men­ta­ti­on lücken­los sam­meln: Alle Arzt­be­rich­te, Labor­be­fun­de, The­ra­pie­pro­to­kol­le, Reha-Maß­nah­men und Spe­zia­lis­ten­un­ter­su­chun­gen – zen­tral für aus­sa­ge­kräf­ti­ge Gutachten
  • Behin­der­ten­ta­ge­buch füh­ren: Doku­men­tie­ren Sie vor dem Ter­min kon­kret: Schmer­zen, Bewe­gungs­ein­schrän­kun­gen, All­tags­schwie­rig­kei­ten (Trep­pen­stei­gen, Auto­fah­ren, Berufs­tä­tig­keit) – Bei­spie­le wir­ken über­zeu­gen­der als gene­rel­le Aussagen
  • Aktu­el­le Unter­su­chun­gen abschlie­ßen: Las­sen Sie not­wen­di­ge Bewe­gungs­tests und Funk­ti­ons­tests früh­zei­tig durch­füh­ren, damit der Gut­ach­ter voll­stän­di­ge Daten hat
  • Gegen­gut­ach­ter zeit­nah for­dern: Wenn das Ergeb­nis unbil­lig nied­rig aus­fällt, han­deln Sie inner­halb von 4 Wochen – Ver­si­che­rung zahlt bei berech­tig­tem Grund
  • Rechts­an­walt bei hohen Sum­men: Bei Inva­li­di­täts­sum­men über 50.000 Euro oder strit­ti­gen Fäl­len emp­fiehlt sich ein Fach­an­walt für Versicherungsrecht
  • Zeit­rah­men ein­pla­nen: Gut­ach­ten­er­stel­lung dau­ert typi­scher­wei­se 8–12 Wochen je nach Kom­ple­xi­tät und erfor­der­li­chen Zusatzuntersuchungen
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