Der Grad der Invalidität wird in der Regel von einem Gutachter oder einem ärztlichen Sachverständigen festgestellt. Dies kann entweder von der Versicherungsgesellschaft beauftragt werden oder von einem unabhängigen Gutachter, der vom Versicherungsnehmer selbst ausgewählt wird.
Der Gutachter oder Sachverständige prüft in der Regel die medizinischen Unterlagen und Untersuchungsergebnisse des Versicherungsnehmers und führt gegebenenfalls weitere Untersuchungen durch, um den Grad der Invalidität zu bestimmen. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie zum Beispiel die Art und Schwere der Verletzungen, die Auswirkungen auf die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit und die möglichen Einschränkungen im Alltag und Berufsleben.
Die Feststellung des Invaliditätsgrades ist für die Berechnung der Entschädigung durch die Unfallversicherung von entscheidender Bedeutung. Es ist daher wichtig, dass der Gutachter oder Sachverständige sorgfältig und unabhängig arbeitet und die individuellen Umstände des Versicherungsnehmers angemessen berücksichtigt.