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Wer trägt die Kos­ten für das Mietkautionskonto?

Bei einem Miet­kau­ti­ons­kon­to, das zur Absi­che­rung der Miet­kau­ti­on ein­ge­rich­tet wird, trägt in der Regel der Mie­ter die Kos­ten und Auf­wen­dun­gen für die Ein­rich­tung und Füh­rung des Kon­tos. Aller­dings sind die­se Kos­ten meist sehr gering, da die meis­ten Ban­ken spe­zi­el­le Kau­ti­ons­kon­ten anbie­ten, die auf die Bedürf­nis­se von Miet­ver­hält­nis­sen zuge­schnit­ten sind. Hier sind eini­ge Aspek­te bezüg­lich der Kostenverteilung:

Kos­ten­ar­ten

  1. Ein­rich­tungs­ge­büh­ren: Eini­ge Ban­ken kön­nen eine gerin­ge Gebühr für die Ein­rich­tung des Kau­ti­ons­kon­tos ver­lan­gen. Die­se Gebüh­ren vari­ie­ren je nach Bank und deren Preispolitik.
  2. Kon­to­füh­rungs­ge­büh­ren: Vie­le Ban­ken bie­ten das Füh­ren eines Kau­ti­ons­kon­tos kos­ten­frei an, ins­be­son­de­re wenn das Kon­to als ein treu­hän­de­ri­sches Kon­to geführt wird, auf das sowohl Mie­ter als auch Ver­mie­ter kei­nen direk­ten Zugriff haben.
  3. Zin­sen: Der Mie­ter pro­fi­tiert von den Zin­sen, die auf das Kau­ti­ons­kon­to gezahlt wer­den. Die­se Zin­sen wer­den dem Kon­to­gut­ha­ben am Ende des Miet­ver­hält­nis­ses hin­zu­ge­fügt und zusam­men mit der Haupt­sum­me zurück­ge­zahlt, vor­aus­ge­setzt, es gibt kei­ne berech­tig­ten Ansprü­che von­sei­ten des Vermieters.

Wer zahlt was?

  • Mie­ter: Der Mie­ter zahlt in der Regel jeg­li­che Ein­rich­tungs- und Kon­to­füh­rungs­ge­büh­ren. Da der Mie­ter auch der Nutz­nie­ßer der Zin­sen ist, ist es üblich, dass er die anfal­len­den Kos­ten trägt.
  • Ver­mie­ter: Der Ver­mie­ter hat in der Regel kei­ne direk­ten Kos­ten im Zusam­men­hang mit dem Kau­ti­ons­kon­to, außer in dem unwahr­schein­li­chen Fall, dass spe­zi­el­le Ver­ein­ba­run­gen getrof­fen wur­den, die das Gegen­teil besagen.

Recht­li­cher Rahmen

In Deutsch­land ist das Kau­ti­ons­kon­to stark regu­liert. Die Ein­zah­lung auf ein sol­ches Kon­to sichert dem Ver­mie­ter ab, dass er im Fal­le von Schä­den oder ande­ren For­de­run­gen, die aus dem Miet­ver­hält­nis resul­tie­ren, schnell auf die Kau­ti­on zugrei­fen kann. Gleich­zei­tig ist sicher­ge­stellt, dass der Mie­ter sein Geld (inklu­si­ve Zin­sen) zurück­be­kommt, wenn kei­ne der­ar­ti­gen For­de­run­gen bestehen.

Fazit

Obwohl der Mie­ter die anfäng­li­chen Kos­ten für das Ein­rich­ten und mög­li­cher­wei­se auch für die Füh­rung des Miet­kau­ti­ons­kon­tos trägt, bie­tet die­ses Modell eine siche­re und fai­re Lösung zur Ver­wal­tung der Miet­kau­ti­on. Es stellt sicher, dass die Kau­ti­on ord­nungs­ge­mäß ver­wal­tet wird und schützt die Inter­es­sen bei­der Par­tei­en im Mietverhältnis.

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