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Wer trägt die Kos­ten für Sach­ver­stän­di­ge bei einem Schadensfall?

Aktualisiert: 13. September 2026  ·  Veröffentlicht: 23. September 2024

Die Kos­ten für Sach­ver­stän­di­ge trägt in der Regel die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung, wenn sie den Gut­ach­ter zur Scha­den­be­wer­tung beauf­tragt. Als Ver­si­che­rungs­neh­mer musst du die­se Kos­ten nor­ma­ler­wei­se nicht selbst tra­gen – vor­aus­ge­setzt, die Beauf­tra­gung erfolgt durch dei­ne Ver­si­che­rung und nicht eigen­in­itia­tiv durch den Geschädigten.

Wann wer­den Sach­ver­stän­di­ge von der Ver­si­che­rung beauftragt?

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ent­schei­det basie­rend auf der Scha­den­mel­dung, ob ein Gut­ach­ter not­wen­dig ist. Dies geschieht typi­scher­wei­se bei:

  • Grö­ße­ren Scha­den­sum­men: Ab ca. 5.000–10.000 Euro wird oft ein Sach­ver­stän­di­ger hinzugezogen
  • Kom­ple­xen Schä­den: Etwa bei Was­ser­schä­den, Kon­struk­ti­ons­män­geln oder beschä­dig­tem Kunstwerk
  • Unkla­ren Scha­dens­ur­sa­chen: Um den tat­säch­li­chen Umfang und die Ver­ant­wor­tung festzustellen
  • Strei­ti­gen Ansprü­chen: Wenn zwi­schen dir, dem Geschä­dig­ten und der Ver­si­che­rung Unklar­hei­ten bestehen

Bei­spiel: Ver­ur­sachst du durch Unacht­sam­keit einen Was­ser­scha­den in der Nach­bar­woh­nung, beauf­tragt dei­ne Ver­si­che­rung einen unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter zur Scha­den­be­wer­tung – die Kos­ten hier­für trägt sie selbst.

Kos­ten­über­nah­me durch die Ver­si­che­rung – Das musst du wissen

Solan­ge dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung den Sach­ver­stän­di­gen ein­schal­tet, ent­ste­hen für dich kei­ne direk­ten Kos­ten. Die Gebüh­ren für den Gut­ach­ter wer­den direkt mit der Ver­si­che­rung abge­rech­net. Du musst nicht in Vor­leis­tung gehen.

Wich­tig: Dies gilt nur, wenn der Sach­ver­stän­di­ge auf Ver­an­las­sung dei­ner Ver­si­che­rung tätig wird. Soll­te der Geschä­dig­te eigen­stän­dig und ohne Abstim­mung mit der Ver­si­che­rung einen Gut­ach­ter beauf­tra­gen, besteht das Risi­ko, dass die­se Kos­ten nicht über­nom­men werden.

Bei Streit­fäl­len kön­nen auch meh­re­re Gut­ach­ter not­wen­dig sein. In sol­chen Fäl­len trägt dei­ne Ver­si­che­rung übli­cher­wei­se die Kos­ten für die Über­prü­fung oder Gegen­gut­ach­ten, um ihre Posi­ti­on zu klä­ren – vor­aus­ge­setzt, es geht um die Abwehr oder Prü­fung von Ansprüchen.

Was du bei der Kos­ten­über­nah­me beach­ten solltest

  • Immer mit der Ver­si­che­rung abstim­men: Infor­mie­re dei­ne Ver­si­che­rung vor der Beauf­tra­gung eines Gutachters
  • Kei­ne Eigen­in­itia­ti­ve ohne Rück­spra­che: Wenn du selbst einen Sach­ver­stän­di­gen beauf­tra­gen möch­test, klä­re vor­her die Kostenübernahme
  • Schrift-Bestä­ti­gung ein­ho­len: Las­se die Kos­ten­über­nah­me durch dei­ne Ver­si­che­rung schrift­lich bestätigen
  • Trans­pa­renz gegen­über dem Geschä­dig­ten: Der Geschä­dig­te soll­te wis­sen, dass die Ver­si­che­rung den Gut­ach­ter beauf­tragt und bezahlt
  • Gut­ach­ter-Gebüh­ren prü­fen: Die Ver­si­che­rung prüft, ob die Gut­ach­ter-Gebüh­ren ange­mes­sen sind

Ein umfas­sen­der Pri­vat­haft­pflicht-Ver­gleich hilft dir, eine Ver­si­che­rung zu wäh­len, die trans­pa­rent mit Sach­ver­stän­di­gen-Kos­ten umgeht und dich in sol­chen Situa­tio­nen opti­mal absichert.

Häu­fig gestell­te Fragen

Wie prüft die Ver­si­che­rung, ob ich den Scha­den ver­ur­sacht habe?

In drei Schrit­ten. Zuerst der Her­gang: Der Ver­si­che­rer ver­langt dei­ne Schil­de­rung, Fotos, Zeu­gen und die For­de­rung des Geschä­dig­ten und gleicht sie mit­ein­an­der ab. Dann die Haf­tung: Er prüft, ob dich ein Ver­schul­den trifft – ob du die im Ver­kehr erfor­der­li­che Sorg­falt ver­letzt hast, ob eine Auf­sichts­pflicht bestand, ob ein Mit­ver­schul­den des Geschä­dig­ten vor­liegt. Zuletzt die Höhe: Kos­ten­vor­anschlä­ge, Zeit­wert, bei grö­ße­ren Sach­schä­den ein Sach­ver­stän­di­ger, bei Per­so­nen­schä­den ärzt­li­che Unter­la­gen. Kommt er zu dem Ergeb­nis, dass du nicht haf­test, wehrt er die For­de­rung ab – das ist kei­ne Leis­tungs­ver­wei­ge­rung, son­dern Teil des Schut­zes. Du bist zur wahr­heits­ge­mä­ßen Aus­kunft ver­pflich­tet; fal­sche Anga­ben zu dei­nen Guns­ten oder zuguns­ten des Geschä­dig­ten gefähr­den den Vertrag.

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