Die Kosten für Sachverständige trägt in der Regel die Privathaftpflichtversicherung, wenn sie den Gutachter zur Schadenbewertung beauftragt. Als Versicherungsnehmer musst du diese Kosten normalerweise nicht selbst tragen – vorausgesetzt, die Beauftragung erfolgt durch deine Versicherung und nicht eigeninitiativ durch den Geschädigten.
Wann werden Sachverständige von der Versicherung beauftragt?
Die Privathaftpflichtversicherung entscheidet basierend auf der Schadenmeldung, ob ein Gutachter notwendig ist. Dies geschieht typischerweise bei:
- Größeren Schadensummen: Ab ca. 5.000–10.000 Euro wird oft ein Sachverständiger hinzugezogen
- Komplexen Schäden: Etwa bei Wasserschäden, Konstruktionsmängeln oder beschädigtem Kunstwerk
- Unklaren Schadensursachen: Um den tatsächlichen Umfang und die Verantwortung festzustellen
- Streitigen Ansprüchen: Wenn zwischen dir, dem Geschädigten und der Versicherung Unklarheiten bestehen
Beispiel: Verursachst du durch Unachtsamkeit einen Wasserschaden in der Nachbarwohnung, beauftragt deine Versicherung einen unabhängigen Gutachter zur Schadenbewertung – die Kosten hierfür trägt sie selbst.
Kostenübernahme durch die Versicherung – Das musst du wissen
Solange deine Privathaftpflichtversicherung den Sachverständigen einschaltet, entstehen für dich keine direkten Kosten. Die Gebühren für den Gutachter werden direkt mit der Versicherung abgerechnet. Du musst nicht in Vorleistung gehen.
Wichtig: Dies gilt nur, wenn der Sachverständige auf Veranlassung deiner Versicherung tätig wird. Sollte der Geschädigte eigenständig und ohne Abstimmung mit der Versicherung einen Gutachter beauftragen, besteht das Risiko, dass diese Kosten nicht übernommen werden.
Bei Streitfällen können auch mehrere Gutachter notwendig sein. In solchen Fällen trägt deine Versicherung üblicherweise die Kosten für die Überprüfung oder Gegengutachten, um ihre Position zu klären – vorausgesetzt, es geht um die Abwehr oder Prüfung von Ansprüchen.
Was du bei der Kostenübernahme beachten solltest
- Immer mit der Versicherung abstimmen: Informiere deine Versicherung vor der Beauftragung eines Gutachters
- Keine Eigeninitiative ohne Rücksprache: Wenn du selbst einen Sachverständigen beauftragen möchtest, kläre vorher die Kostenübernahme
- Schrift-Bestätigung einholen: Lasse die Kostenübernahme durch deine Versicherung schriftlich bestätigen
- Transparenz gegenüber dem Geschädigten: Der Geschädigte sollte wissen, dass die Versicherung den Gutachter beauftragt und bezahlt
- Gutachter-Gebühren prüfen: Die Versicherung prüft, ob die Gutachter-Gebühren angemessen sind
Ein umfassender Privathaftpflicht-Vergleich hilft dir, eine Versicherung zu wählen, die transparent mit Sachverständigen-Kosten umgeht und dich in solchen Situationen optimal absichert.
Häufig gestellte Fragen
Wie prüft die Versicherung, ob ich den Schaden verursacht habe?
In drei Schritten. Zuerst der Hergang: Der Versicherer verlangt deine Schilderung, Fotos, Zeugen und die Forderung des Geschädigten und gleicht sie miteinander ab. Dann die Haftung: Er prüft, ob dich ein Verschulden trifft – ob du die im Verkehr erforderliche Sorgfalt verletzt hast, ob eine Aufsichtspflicht bestand, ob ein Mitverschulden des Geschädigten vorliegt. Zuletzt die Höhe: Kostenvoranschläge, Zeitwert, bei größeren Sachschäden ein Sachverständiger, bei Personenschäden ärztliche Unterlagen. Kommt er zu dem Ergebnis, dass du nicht haftest, wehrt er die Forderung ab – das ist keine Leistungsverweigerung, sondern Teil des Schutzes. Du bist zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet; falsche Angaben zu deinen Gunsten oder zugunsten des Geschädigten gefährden den Vertrag.