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Wer trägt die Kos­ten für Sach­ver­stän­di­ge bei einem Schadensfall?

Die Kos­ten für Sach­ver­stän­di­ge bei einem Scha­dens­fall wer­den in der Regel von der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung getra­gen, sofern der Ein­satz des Gut­ach­ters not­wen­dig und sinn­voll ist, um den Scha­den zu bewer­ten. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, die du dazu wis­sen solltest:

1. Sach­ver­stän­di­ge bei grö­ße­ren oder kom­ple­xen Schäden

  • Bei grö­ße­ren oder kom­ple­xen Schä­den beauf­tragt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung oft einen Sach­ver­stän­di­gen, um den Scha­den genau zu begut­ach­ten und die Höhe der Ent­schä­di­gung fest­zu­le­gen. Die Kos­ten für die­sen Sach­ver­stän­di­gen über­nimmt in der Regel die Versicherung.
  • Bei­spiel: Wenn du ver­se­hent­lich das Haus eines Nach­barn beschä­digst, etwa durch einen Was­ser­scha­den, könn­te die Ver­si­che­rung einen Gut­ach­ter beauf­tra­gen, um den Scha­den zu bewer­ten. Die Kos­ten dafür trägt die Versicherung.

2. Not­wen­dig­keit des Gutachtens

  • Ob ein Sach­ver­stän­di­ger ein­ge­setzt wird, ent­schei­det die Ver­si­che­rung auf Grund­la­ge der Scha­dens­mel­dung. In der Regel erfolgt dies bei grö­ße­ren Schä­den oder wenn es Unklar­hei­ten über den Umfang und die Ursa­che des Scha­dens gibt.
  • Bei­spiel: Ein Scha­den an einer teu­ren Ein­rich­tung könn­te die Beauf­tra­gung eines Sach­ver­stän­di­gen erfor­dern, um den genau­en Scha­den fest­zu­stel­len und den Wert der Repa­ra­tur oder des Ersat­zes zu bestimmen.

3. Kos­ten­über­nah­me durch die Versicherung

  • Wenn die Ver­si­che­rung den Sach­ver­stän­di­gen beauf­tragt, über­nimmt sie in der Regel auch die Kos­ten für des­sen Tätig­keit. Du musst als Ver­si­che­rungs­neh­mer nicht in Vor­leis­tung tre­ten oder für den Sach­ver­stän­di­gen bezahlen.
  • Bei­spiel: Die Ver­si­che­rung beauf­tragt einen Gut­ach­ter, um den Wert eines beschä­dig­ten Kunst­werks fest­zu­stel­len. Die Kos­ten für den Gut­ach­ter wer­den von der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung übernommen.

4. Sach­ver­stän­di­ge bei Streitfällen

  • Soll­te es zu einem Streit­fall zwi­schen dir, dem Geschä­dig­ten und der Ver­si­che­rung kom­men, könn­te es not­wen­dig sein, dass ein unab­hän­gi­ger Sach­ver­stän­di­ger ein­ge­schal­tet wird. In sol­chen Fäl­len wird auch hier in der Regel die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten tra­gen, wenn es um die Abwehr oder Klä­rung von Ansprü­chen geht.
  • Bei­spiel: Der Geschä­dig­te ist mit der Scha­dens­re­gu­lie­rung nicht ein­ver­stan­den und for­dert eine Nach­prü­fung. Die Ver­si­che­rung kann dar­auf­hin einen wei­te­ren Gut­ach­ter beauf­tra­gen, um den Fall zu klären.

5. Kei­ne Kos­ten für dich als Versicherungsnehmer

  • Als Ver­si­che­rungs­neh­mer musst du kei­ne Kos­ten für den Sach­ver­stän­di­gen tra­gen, solan­ge die Ver­si­che­rung den Gut­ach­ter beauf­tragt hat. Soll­te der Geschä­dig­te jedoch eigen­stän­dig einen Sach­ver­stän­di­gen beauf­tra­gen, ohne dass dies mit der Ver­si­che­rung abge­stimmt wur­de, besteht die Mög­lich­keit, dass die­se Kos­ten nicht über­nom­men werden.
  • Bei­spiel: Der Geschä­dig­te beauf­tragt eigen­stän­dig einen Gut­ach­ter, ohne Rück­spra­che mit der Ver­si­che­rung. In die­sem Fall könn­te die Ver­si­che­rung die Über­nah­me der Kos­ten verweigern.

6. Über­prü­fung durch einen eige­nen Gutachter

  • In eini­gen Fäl­len kann der Ver­si­che­rungs­neh­mer das Recht haben, einen eige­nen Sach­ver­stän­di­gen ein­zu­schal­ten, ins­be­son­de­re wenn es Zwei­fel an der Bewer­tung durch den ers­ten Gut­ach­ter gibt. Aller­dings soll­test du dies immer im Vor­feld mit der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abstim­men, um sicher­zu­stel­len, dass die Kos­ten über­nom­men werden.
  • Bei­spiel: Du bist der Mei­nung, dass der von der Ver­si­che­rung beauf­trag­te Gut­ach­ter den Scha­den zu nied­rig bewer­tet hat. In die­sem Fall kannst du mög­li­cher­wei­se einen eige­nen Gut­ach­ter hin­zu­zie­hen, musst jedoch sicher­stel­len, dass die Kos­ten­über­nah­me im Vor­feld geklärt ist.

Fazit

In den meis­ten Fäl­len wer­den die Kos­ten für Sach­ver­stän­di­ge von der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung getra­gen, sofern der Ein­satz eines Gut­ach­ters not­wen­dig ist, um den Scha­den zu bewer­ten. Du musst als Ver­si­che­rungs­neh­mer in der Regel nicht für die­se Kos­ten auf­kom­men, solan­ge die Ver­si­che­rung den Sach­ver­stän­di­gen beauf­tragt. Es ist jedoch wich­tig, die Beauf­tra­gung immer mit der Ver­si­che­rung abzu­stim­men, um sicher­zu­stel­len, dass kei­ne unnö­ti­gen Kos­ten ent­ste­hen. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, eine Ver­si­che­rung zu fin­den, die auch in sol­chen Fäl­len opti­mal absichert.

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