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Wer zahlt Arzt­kos­ten nach Hundebiss?

Die Fra­ge, wer die Arzt­kos­ten nach einem Hun­de­biss trägt, hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, ein­schließ­lich der Umstän­de des Vor­falls und der gel­ten­den Rechts­vor­schrif­ten in Ihrem Land oder Ihrer Regi­on. Hier sind eini­ge mög­li­che Szenarien:

  1. Hun­de­hal­ter mit Haft­pflicht­ver­si­che­rung: Wenn der Hun­de­be­sit­zer eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung hat, kann die­se Ver­si­che­rung die Arzt­kos­ten decken. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist dazu da, die finan­zi­el­len Fol­gen von Schä­den abzu­de­cken, die durch den Hund ver­ur­sacht wer­den. Der Geschä­dig­te (also die Per­son, die gebis­sen wur­de) kann in die­sem Fall sei­ne medi­zi­ni­schen Kos­ten bei der Ver­si­che­rung gel­tend machen.
  2. Kei­ne Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung: Wenn der Hun­de­hal­ter kei­ne Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung hat oder die Ver­si­che­rung nicht für den Vor­fall auf­kommt, kann es sein, dass der Geschä­dig­te die Arzt­kos­ten selbst tra­gen muss, sofern der Hun­de­hal­ter über kei­ne finan­zi­el­len Mit­tel verfügt.

In jedem Fall ist es rat­sam, nach einem Hun­de­biss umge­hend ärzt­li­che Hil­fe auf­zu­su­chen, da Hun­de­bis­se poten­zi­ell erns­te Ver­let­zun­gen und Infek­ti­ons­ri­si­ken mit sich brin­gen können.

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