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Wer zahlt bei Elementarschäden?

Wer zahlt bei Ele­men­tar­schä­den? – Ein umfas­sen­der Überblick

Ein­füh­rung: Die Absi­che­rung bei Elementarschäden

Ele­men­tar­schä­den sind Schä­den, die durch Natur­ge­wal­ten wie Hoch­was­ser, Erd­be­ben, Erd­rut­sche, Lawi­nen und ähn­li­che Ereig­nis­se ver­ur­sacht wer­den. Die­se Schä­den kön­nen erheb­lich sein und sind oft nicht durch Stan­dard­ver­si­che­run­gen abge­deckt. In die­sem Arti­kel klä­ren wir, wer bei Ele­men­tar­schä­den zahlt und wel­che Ver­si­che­run­gen für den ent­stan­de­nen Scha­den aufkommen.

Wel­che Ver­si­che­run­gen zah­len bei Elementarschäden?

  1. Ele­men­tar­ver­si­che­rung (Teil der Wohngebäudeversicherung)
    • Zahlt für: Schä­den an der Bau­sub­stanz dei­nes Hau­ses, die durch Natur­ge­wal­ten wie Hoch­was­ser, Erd­be­ben, Lawi­nen, Erd­rut­sche, Sturm­flu­ten oder Schnee­druck ver­ur­sacht wer­den. Dies umfasst die Repa­ra­tur von Wän­den, Dächern, Fens­tern und ande­ren fes­ten Bestand­tei­len des Gebäu­des. Auch Kos­ten für den Wie­der­auf­bau, falls das Gebäu­de unbe­wohn­bar wird, sowie Auf­räum- und Ent­sor­gungs­kos­ten wer­den übernommen.
    • Wann zah­len sie: Vor­aus­set­zung ist, dass eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung als Zusatz zur regu­lä­ren Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wur­de. Die­se Ver­si­che­rung muss aktiv sein, bevor der Scha­den ein­tritt, um die Kos­ten zu decken.
  2. Ele­men­tar­ver­si­che­rung (Teil der Hausratversicherung)
    • Zahlt für: Schä­den am Haus­rat, die durch Natur­ka­ta­stro­phen ent­ste­hen, wie z.B. durch­näss­te Möbel, beschä­dig­te Elek­tro­ge­rä­te oder zer­stör­te per­sön­li­che Gegen­stän­de durch Hoch­was­ser, Erd­be­ben oder Rückstau.
    • Wann zah­len sie: Die Haus­rat­ver­si­che­rung muss um eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung ergänzt wor­den sein. Nur dann wer­den die durch Natur­ge­wal­ten ver­ur­sach­ten Schä­den am Haus­rat ersetzt.
  3. Pri­va­te Haftpflichtversicherung
    • Zahlt für: Schä­den, die durch dein Ver­hal­ten oder Ver­säum­nis ande­ren Per­so­nen oder deren Eigen­tum ent­ste­hen, z.B. wenn durch ein nicht gesi­cher­tes Baum­haus auf dei­nem Grund­stück ein Scha­den am Nach­bar­haus ver­ur­sacht wird.
    • Wann zah­len sie: Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten nur, wenn der Scha­den durch dei­ne Fahr­läs­sig­keit oder ein von dir zu ver­ant­wor­ten­des Ereig­nis ent­stan­den ist und wenn Ele­men­tar­schä­den im Ver­si­che­rungs­schutz ent­hal­ten sind.
  4. Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung
    • Zahlt für: Schä­den, die durch Natur­ge­wal­ten in dei­nem Betrieb ver­ur­sacht wer­den, ein­schließ­lich Schä­den an Gebäu­den, Maschi­nen oder Lager­be­stän­den. Die­se Ver­si­che­rung kann auch Schä­den abde­cken, die durch Betriebs­un­ter­bre­chun­gen auf­grund von Natur­ka­ta­stro­phen entstehen.
    • Wann zah­len sie: Die­se Ver­si­che­rung greift, wenn du als Unter­neh­mer eine sol­che Poli­ce abge­schlos­sen hast und sie spe­zi­fisch Ele­men­tar­schä­den abdeckt.
  5. Staat­li­che Unterstützung
    • Zahlt für: In eini­gen Fäl­len bie­tet der Staat finan­zi­el­le Hil­fe bei Ele­men­tar­schä­den, ins­be­son­de­re bei Groß­ka­ta­stro­phen wie schwe­ren Über­schwem­mun­gen oder Erd­be­ben. Die­se Unter­stüt­zung ist jedoch nicht garan­tiert und kann in der Höhe begrenzt sein.
    • Wann zah­len sie: Staat­li­che Hil­fen kom­men oft dann zum Tra­gen, wenn die Schä­den beson­ders schwer­wie­gend sind und vie­le Men­schen betrof­fen sind. Sie die­nen in der Regel als Ergän­zung zu pri­va­ten Versicherungsleistungen.

Was pas­siert, wenn kei­ne Ele­men­tar­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wurde?

Wenn du kei­ne Ele­men­tar­ver­si­che­rung abge­schlos­sen hast und dein Haus oder Haus­rat durch eine Natur­ka­ta­stro­phe beschä­digt wird, musst du in der Regel die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren oder Ersatz selbst tra­gen. Dies kann schnell zu finan­zi­el­len Eng­päs­sen füh­ren, da die Kos­ten für die Besei­ti­gung von Ele­men­tar­schä­den sehr hoch sein können.

  • Wohn­ge­bäu­de ohne Ele­men­tar­ver­si­che­rung: Schä­den an der Bau­sub­stanz müs­sen aus eige­ner Tasche bezahlt wer­den. Dies kann ins­be­son­de­re bei schwer­wie­gen­den Schä­den durch Hoch­was­ser oder Erd­be­ben exis­tenz­be­dro­hend sein.
  • Haus­rat ohne Ele­men­tar­ver­si­che­rung: Alle beschä­dig­ten oder zer­stör­ten Gegen­stän­de, wie Möbel, Elek­tro­ge­rä­te und per­sön­li­che Besitz­tü­mer, müs­sen eben­falls selbst ersetzt werden.

Fazit: Der Schutz durch eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung ist unverzichtbar

Wer bei Ele­men­tar­schä­den zahlt, hängt maß­geb­lich davon ab, ob eine ent­spre­chen­de Ele­men­tar­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wur­de. Die­se Ver­si­che­rung ist eine wich­ti­ge Ergän­zung zur regu­lä­ren Wohn­ge­bäu­de- und Haus­rat­ver­si­che­rung und bie­tet umfas­sen­den Schutz vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Natur­ka­ta­stro­phen. Ohne die­sen zusätz­li­chen Ver­si­che­rungs­schutz müs­sen Betrof­fe­ne die Kos­ten für Schä­den oft selbst tra­gen, was zu erheb­li­chen finan­zi­el­len Belas­tun­gen füh­ren kann. Ange­sichts der zuneh­men­den Häu­fig­keit von extre­men Wet­ter­ereig­nis­sen ist eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung für vie­le Haus­be­sit­zer und Mie­ter unverzichtbar.

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