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Wer zahlt bei Fahrraddiebstahl?

Bei Fahr­rad­dieb­stahl hängt es davon ab, wel­che Ver­si­che­rung Sie für Ihr Fahr­rad abge­schlos­sen haben und wel­che Bedin­gun­gen in Ihrem Ver­si­che­rungs­ver­trag fest­ge­legt sind. Hier sind eini­ge mög­li­che Szenarien:

  1. Fahr­rad­ver­si­che­rung: Wenn Sie eine spe­zi­el­le Fahr­rad­ver­si­che­rung abge­schlos­sen haben, die den Dieb­stahl Ihres Fahr­rads abdeckt, wird die Ver­si­che­rung in der Regel den Ver­lust durch Dieb­stahl abde­cken. Je nach den Bedin­gun­gen Ihrer Ver­si­che­rung erhal­ten Sie eine finan­zi­el­le Ent­schä­di­gung in Höhe des Zeit­werts oder des Neu­werts des gestoh­le­nen Fahrrads.
  2. Haus­rat­ver­si­che­rung: In eini­gen Fäl­len kann das Fahr­rad auch durch Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt sein. Dies hängt von den Bedin­gun­gen Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung ab. Eine Haus­rat­ver­si­che­rung kann den Ver­lust durch Fahr­rad­dieb­stahl abde­cken. Es ist wich­tig, die genau­en Bedin­gun­gen zu über­prü­fen und zu prü­fen, ob Fahr­rad­dieb­stahl in Ihrer Haus­rats­ver­si­che­rung ent­hal­ten ist.
  3. Kei­ne Ver­si­che­rung: Wenn Sie kei­ne spe­zi­el­le Fahr­rad­ver­si­che­rung oder Haus­rat­ver­si­che­rung mit Fahr­rad­de­ckung abge­schlos­sen haben, müs­sen Sie den Ver­lust durch Fahr­rad­dieb­stahl mög­li­cher­wei­se selbst tragen.

Es ist wich­tig, die genau­en Bedin­gun­gen Ihrer Ver­si­che­rungs­po­li­ce zu über­prü­fen und gege­be­nen­falls Ihren Ver­si­che­rungs­an­bie­ter zu kon­tak­tie­ren, um zu klä­ren, ob Fahr­rad­dieb­stahl abge­deckt ist und wie Sie im Scha­den­fall vor­ge­hen sollten.

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