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Wer zahlt bei Mietsachschäden?

Als Miet­sach­schä­den bezeich­net man Schä­den an einer gemie­te­ten Woh­nung oder einem gemie­te­ten Haus, wel­che der Mie­ter ver­ur­sacht hat.

Miet­sach­schä­den wie z.B. ein Sprung im Wasch­be­cken, sind übli­cher­wei­se im Rah­men einer Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung mitversichert.

Hin­weis:

Gebrauchs­spu­ren durch nor­ma­le bzw. übli­che Benut­zung zäh­len nicht zu den Miet­sach­schä­den!

 

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