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Bei Mietsachschäden zahlt die Privathaftpflichtversicherung, wenn Sie den Schaden unbeabsichtigt und plötzlich verursacht haben – allerdings nur, wenn ein separater Mietsachschadenschutz in der Police vereinbart ist. Dieser ist nicht automatisch enthalten. Verschleiß, Gebrauchsspuren und grobe Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
Bei Mietsachschäden zahlt die Privathaftpflichtversicherung, wenn Sie den Schaden unbeabsichtigt und plötzlich verursacht haben – allerdings nur, wenn ein separater Mietsachschadenschutz in der Police vereinbart ist. Dieser ist nicht automatisch enthalten. Verschleiß, Gebrauchsspuren und grobe Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
Der Mietsachschadenschutz einer Privathaftpflichtversicherung kommt für plötzliche und unbeabsichtigte Beschädigungen an fest verbauten Mietwohnungsbestandteilen auf. Dies umfasst typischerweise:
Nicht versichert sind Schäden durch normale Gebrauchsspuren und Verschleiß – etwa Kratzer von regelmäßigen Möbelverschiebungen, vergilbte Wände durch Sonneneinstrahlung oder abgelöste Bodenbeläge durch Alterung. Auch Schäden aus mangelnder Wartung, fehlenden Reparaturen, Wasserlecks durch Vogeldreck oder feuchter Lagerung fallen nicht unter den Schutz. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sind standardmäßig ausgeschlossen – manche Versicherer schließen auch einfache Fahrlässigkeit bei bestimmten Schadensarten aus. Die Selbstbeteiligung liegt in der Regel bei ca. 150 bis 300 Euro je Schadensfall. Entscheidend: Bodenbeläge werden oft nur bis zu einer bestimmten Entfernung vom Schadensort oder mit einer Quote (z. B. 60–80 %) übernommen.
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