Als Mietsachschäden bezeichnet man Schäden an einer gemieteten Wohnung oder einem gemieteten Haus, welche der Mieter verursacht hat.
Mietsachschäden wie z.B. ein Sprung im Waschbecken, sind üblicherweise im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Hinweis:
Gebrauchsspuren durch normale bzw. übliche Benutzung zählen nicht zu den Mietsachschäden!