Bei einem Mehrfamilienhaus zahlt in der Regel der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft (bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft) die Wohngebäudeversicherung. Die genauen Regelungen hängen von der Eigentumsstruktur und der Nutzung des Gebäudes ab.
1. Privater Eigentümer:
- Wenn das Mehrfamilienhaus einem einzelnen privaten Eigentümer gehört und vermietet wird, ist dieser für den Abschluss und die Zahlung der Wohngebäudeversicherung verantwortlich. Die Kosten für die Versicherung können in den Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden, da sie zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören.
2. Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG):
- Wenn das Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt ist, wird die Wohngebäudeversicherung in der Regel von der WEG abgeschlossen. Die Kosten für die Versicherung werden über das Hausgeld auf alle Eigentümer verteilt, meist nach dem Miteigentumsanteil. Jeder Eigentümer zahlt also anteilig für den Versicherungsschutz des gesamten Gebäudes.
3. Kostenumlage auf Mieter:
- Bei vermieteten Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus darf der Eigentümer die Kosten der Wohngebäudeversicherung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Die Kosten werden also indirekt von den Mietern getragen.
Fazit:
Die Gebäudeversicherung für ein Mehrfamilienhaus wird entweder vom Eigentümer oder der Eigentümergemeinschaft gezahlt. Die Kosten können in vermieteten Häusern auf die Mieter umgelegt werden. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft, den passenden Versicherungsschutz für ein Mehrfamilienhaus zu finden.