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Wer zahlt die Gebäu­de­ver­si­che­rung bei einem Mehrfamilienhaus?

Bei einem Mehr­fa­mi­li­en­haus zahlt in der Regel der Eigen­tü­mer oder die Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft (bei einer Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft) die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Die genau­en Rege­lun­gen hän­gen von der Eigen­tums­struk­tur und der Nut­zung des Gebäu­des ab.

1. Pri­va­ter Eigen­tü­mer:

  • Wenn das Mehr­fa­mi­li­en­haus einem ein­zel­nen pri­va­ten Eigen­tü­mer gehört und ver­mie­tet wird, ist die­ser für den Abschluss und die Zah­lung der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ver­ant­wort­lich. Die Kos­ten für die Ver­si­che­rung kön­nen in den Neben­kos­ten auf die Mie­ter umge­legt wer­den, da sie zu den umla­ge­fä­hi­gen Betriebs­kos­ten gehören.

2. Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG):

  • Wenn das Mehr­fa­mi­li­en­haus in Eigen­tums­woh­nun­gen auf­ge­teilt ist, wird die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung in der Regel von der WEG abge­schlos­sen. Die Kos­ten für die Ver­si­che­rung wer­den über das Haus­geld auf alle Eigen­tü­mer ver­teilt, meist nach dem Mit­ei­gen­tums­an­teil. Jeder Eigen­tü­mer zahlt also antei­lig für den Ver­si­che­rungs­schutz des gesam­ten Gebäudes.

3. Kos­ten­um­la­ge auf Mie­ter:

  • Bei ver­mie­te­ten Woh­nun­gen in einem Mehr­fa­mi­li­en­haus darf der Eigen­tü­mer die Kos­ten der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung im Rah­men der Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung auf die Mie­ter umle­gen. Die Kos­ten wer­den also indi­rekt von den Mie­tern getragen.

Fazit:

Die Gebäu­de­ver­si­che­rung für ein Mehr­fa­mi­li­en­haus wird ent­we­der vom Eigen­tü­mer oder der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft gezahlt. Die Kos­ten kön­nen in ver­mie­te­ten Häu­sern auf die Mie­ter umge­legt wer­den. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft, den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz für ein Mehr­fa­mi­li­en­haus zu finden.

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