Suche

Wer zahlt die Gebäu­de­ver­si­che­rung bei einer Hypothek?

Bei einer Hypo­thek ist der Kre­dit­neh­mer (also der Eigen­tü­mer der Immo­bi­lie) dafür ver­ant­wort­lich, die Gebäu­de­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen und die Prä­mi­en zu zah­len. Dies liegt dar­an, dass das Gebäu­de als Sicher­heit für die Hypo­thek dient, und die Bank will sicher­stel­len, dass das Gebäu­de im Fal­le eines Scha­dens, wie z. B. durch Feu­er oder Sturm, ver­si­chert ist. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt das Gebäu­de und sichert den Kre­dit­ge­ber (die Bank) ab.

Wesent­li­che Punkte:

  1. Pflicht zur Gebäu­de­ver­si­che­rung:
    • In der Regel ver­langt die Bank, dass der Kre­dit­neh­mer eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abschließt, um das Risi­ko eines Scha­dens am Gebäu­de abzu­si­chern. Ohne eine sol­che Ver­si­che­rung wird oft kein Kre­dit gewährt.
  2. Absi­che­rung der Bank:
    • Die Bank hat ein finan­zi­el­les Inter­es­se dar­an, dass die Immo­bi­lie aus­rei­chend gegen Schä­den ver­si­chert ist, da das Gebäu­de als Sicher­heit für die Hypo­thek dient. Soll­te es zu einem Scha­den kom­men, stellt die Ver­si­che­rung sicher, dass das Gebäu­de repa­riert oder wie­der auf­ge­baut wer­den kann.
  3. Zah­lung der Prä­mi­en:
    • Der Eigen­tü­mer (Kre­dit­neh­mer) zahlt die Prä­mi­en der Gebäu­de­ver­si­che­rung. Die Ver­si­che­rung bleibt auch wäh­rend der Hypo­the­ken­lauf­zeit eine Pflicht, um die Sicher­heit der Bank zu gewährleisten.

Fazit:

Die Gebäu­de­ver­si­che­rung bei einer Hypo­thek wird vom Kre­dit­neh­mer abge­schlos­sen und gezahlt. Sie schützt sowohl den Eigen­tü­mer als auch die Bank, die die Immo­bi­lie als Sicher­heit für den Kre­dit nutzt. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft dabei, den bes­ten und güns­tigs­ten Ver­si­che­rungs­schutz zu finden.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Wohngebäude Versicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Wohngebäude Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen