Bei einem Erbbaurecht zahlt in der Regel der Erbbauberechtigte (derjenige, der das Gebäude errichtet und besitzt) die Gebäudeversicherung. Obwohl das Grundstück weiterhin im Besitz des Erbpachtgebers bleibt, gehört das darauf errichtete Gebäude dem Erbbauberechtigten, der für den Versicherungsschutz verantwortlich ist.
Gründe, warum der Erbbauberechtigte zahlt:
- Eigentum am Gebäude:
- Der Erbbauberechtigte ist der Eigentümer des Gebäudes, und damit liegt die Verantwortung für die Gebäudeversicherung bei ihm. Diese Versicherung schützt das Gebäude vor Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser und andere Gefahren.
- Erbpachtvertrag:
- In vielen Erbpachtverträgen wird festgelegt, dass der Erbbauberechtigte für den Abschluss und die Zahlung der Gebäudeversicherung verantwortlich ist. Das Gebäude bleibt somit während der Erbpachtzeit versichert.
- Absicherung der Investition:
- Der Erbbauberechtigte hat ein Interesse daran, das Gebäude gegen mögliche Schäden abzusichern, um die eigene Investition zu schützen. Eine Wohngebäudeversicherung sichert diese Investition ab und schützt vor hohen Kosten im Schadensfall.
Was ist im Erbbaurecht nicht versichert?
Der Grund und Boden, auf dem das Gebäude steht, gehört weiterhin dem Erbpachtgeber und wird nicht durch die Gebäudeversicherung des Erbbauberechtigten abgedeckt.
Fazit:
Bei einem Erbbaurecht zahlt der Erbbauberechtigte die Gebäudeversicherung, da er für den Schutz und die Absicherung des errichteten Gebäudes verantwortlich ist. Der Erbpachtgeber hat in der Regel keine Verpflichtung, diese Versicherung abzuschließen oder zu zahlen. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft dabei, den passenden Versicherungsschutz für Erbbaurecht-Immobilien zu finden.