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Wer zahlt die Gebäu­de­ver­si­che­rung bei Erbpacht?

Bei einer Erb­pacht wird die Gebäu­de­ver­si­che­rung in der Regel vom Erb­bau­be­rech­tig­ten gezahlt, also der Per­son, die das Gebäu­de auf dem gepach­te­ten Grund­stück errich­tet hat und besitzt. Obwohl der Grund und Boden wei­ter­hin dem Erb­pacht­ge­ber gehört, ist das Gebäu­de im Besitz des Erb­bau­be­rech­tig­ten, und somit liegt die Ver­ant­wor­tung für den Ver­si­che­rungs­schutz die­ses Gebäu­des bei ihm.

Details zur Zah­lung der Gebäu­de­ver­si­che­rung bei Erbpacht:

Erb­bau­be­rech­tig­ter:

Der Erb­bau­be­rech­tig­te, der das Gebäu­de errich­tet und besitzt, ist für den Abschluss und die Zah­lung der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ver­ant­wort­lich. Die­se Ver­si­che­rung deckt alle Schä­den am Gebäu­de ab, wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser­schä­den, Sturm und Hagel.
Erbpachtvertrag:

Im Erb­pacht­ver­trag kann gere­gelt sein, wer für wel­che Kos­ten auf­kommt. In den meis­ten Fäl­len ist jedoch klar fest­ge­legt, dass der Erb­bau­be­rech­tig­te für die lau­fen­den Kos­ten des Gebäu­des, ein­schließ­lich der Ver­si­che­rung, auf­kom­men muss.
Kostenverteilung:

Die Kos­ten für die Gebäu­de­ver­si­che­rung sowie die Instand­hal­tung des Gebäu­des lie­gen also beim Erb­bau­be­rech­tig­ten, wäh­rend der Erb­pacht­ge­ber die Pacht für das Grund­stück erhält.
Fazit:
Bei Erb­pacht liegt die Ver­ant­wor­tung für die Gebäu­de­ver­si­che­rung in der Regel beim Erb­bau­be­rech­tig­ten, der das Gebäu­de errich­tet hat. Es ist sinn­voll, den genau­en Wort­laut des Erb­pacht­ver­trags zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass alle Ver­pflich­tun­gen klar gere­gelt sind.

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