Bei einer Erbpacht wird die Gebäudeversicherung in der Regel vom Erbbauberechtigten gezahlt, also der Person, die das Gebäude auf dem gepachteten Grundstück errichtet hat und besitzt. Obwohl der Grund und Boden weiterhin dem Erbpachtgeber gehört, ist das Gebäude im Besitz des Erbbauberechtigten, und somit liegt die Verantwortung für den Versicherungsschutz dieses Gebäudes bei ihm.
Details zur Zahlung der Gebäudeversicherung bei Erbpacht:
Erbbauberechtigter:
Der Erbbauberechtigte, der das Gebäude errichtet und besitzt, ist für den Abschluss und die Zahlung der Wohngebäudeversicherung verantwortlich. Diese Versicherung deckt alle Schäden am Gebäude ab, wie Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel.
Erbpachtvertrag:
Im Erbpachtvertrag kann geregelt sein, wer für welche Kosten aufkommt. In den meisten Fällen ist jedoch klar festgelegt, dass der Erbbauberechtigte für die laufenden Kosten des Gebäudes, einschließlich der Versicherung, aufkommen muss.
Kostenverteilung:
Die Kosten für die Gebäudeversicherung sowie die Instandhaltung des Gebäudes liegen also beim Erbbauberechtigten, während der Erbpachtgeber die Pacht für das Grundstück erhält.
Fazit:
Bei Erbpacht liegt die Verantwortung für die Gebäudeversicherung in der Regel beim Erbbauberechtigten, der das Gebäude errichtet hat. Es ist sinnvoll, den genauen Wortlaut des Erbpachtvertrags zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle Verpflichtungen klar geregelt sind.