Bei einem Neubau zahlt in der Regel der Bauherr (also der Eigentümer des Neubaus) die Wohngebäudeversicherung, sobald das Gebäude fertiggestellt ist. Hier sind die wichtigsten Punkte:
1. Bauphase: Bauleistungsversicherung:
- Während der Bauphase ist eine Bauleistungsversicherung erforderlich, die den Neubau vor unvorhergesehenen Schäden während der Bauzeit schützt. Diese Versicherung deckt Vandalismus, Witterungsschäden oder Diebstahl von Baumaterialien ab.
2. Wohngebäudeversicherung nach Fertigstellung:
- Sobald der Neubau abgeschlossen ist, greift die Wohngebäudeversicherung. Der Eigentümer schließt diese Versicherung ab und zahlt die Prämien, um das Gebäude gegen Risiken wie Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasserschäden abzusichern.
3. Banken verlangen Versicherungsschutz:
- Bei kreditfinanzierten Neubauten verlangen viele Banken den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung, um den Kredit abzusichern. Ohne diese Versicherung wird die Baufinanzierung oft nicht freigegeben.
Fazit:
Die Kosten der Wohngebäudeversicherung bei einem Neubau trägt der Eigentümer ab der Fertigstellung des Gebäudes. Vor der Fertigstellung wird das Gebäude durch eine Bauleistungsversicherung geschützt. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen kann helfen, den besten Tarif zu finden, der den Neubau optimal absichert.