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Wer zahlt die Gebäudeversicherung bei Neubau?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 17. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Bei einem Neubau zahlt der Bauherr bzw. Eigentümer die Wohngebäudeversicherung ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung. Während der Bauphase gilt eine separate Bauleistungsversicherung, danach ist der Eigentümer für den Abschluss und die Prämien der Gebäudeversicherung verantwortlich – besonders wichtig, wenn eine Baufinanzierung besteht.

Bei einem Neu­bau zahlt der Bau­herr bzw. Eigen­tü­mer die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ab dem Zeit­punkt der Fer­tig­stel­lung. Wäh­rend der Bau­pha­se gilt eine sepa­ra­te Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung, danach ist der Eigen­tü­mer für den Abschluss und die Prä­mi­en der Gebäu­de­ver­si­che­rung ver­ant­wort­lich – beson­ders wich­tig, wenn eine Bau­fi­nan­zie­rung besteht.

Ver­si­che­rungs­schutz wäh­rend der Bauphase

Wäh­rend der Bau­zeit ist nicht die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zustän­dig, son­dern die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung (auch Bau­her­ren­haft­pflicht genannt). Die­se schützt das ent­ste­hen­de Gebäu­de vor tem­po­rä­ren Schä­den wie Van­da­lis­mus, Dieb­stahl von Bau­ma­te­ria­li­en, Wit­te­rungs­schä­den oder Brän­de wäh­rend der Kon­struk­ti­on. Die Ver­si­che­rung endet auto­ma­tisch mit der Fer­tig­stel­lung des Neu­baus. Der Bau­herr trägt die Kos­ten für die­se Poli­ce, die je nach Bau­um­fang und Dau­er ca. 0,5–1 % der Bau­sum­me kostet.

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nach Fer­tig­stel­lung – Eigen­tü­mer zahlt

Mit der Fer­tig­stel­lung des Neu­baus über­nimmt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung den Schutz. Der Eigen­tü­mer schließt die­se Poli­ce ab und zahlt die monat­li­chen oder jähr­li­chen Prä­mi­en. Sie deckt Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm, Hagel und wei­te­re Risi­ken ab. Wich­tig: Bei kre­dit­fi­nan­zier­ten Neu­bau­ten ist eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung fast immer eine zwin­gen­de Bedin­gung der Bank – ohne sie wird die Bau­fi­nan­zie­rung nicht frei­ge­ge­ben oder auszahlt.

Die Höhe der Ver­si­che­rungs­prä­mie für Neu­bau­ten hängt von der Wohn­flä­che, dem Bau­jahr, der Bau­wei­se und der gewähl­ten Deckung ab. Neu­bau­ten erhal­ten oft güns­ti­ge­re Tari­fe, da sie moder­nen Sicher­heits­stan­dards entsprechen.

Prak­ti­sche Tipps zum Versicherungsabschluss

  • Zeit­punkt: Schlie­ßen Sie die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung recht­zei­tig vor Fer­tig­stel­lung ab, um Schutz­lü­cken zu vermeiden
  • Ver­si­che­rungs­wert: Doku­men­tie­ren Sie alle Bau­kos­ten und Aus­stat­tung kor­rekt – bei Unter­ver­si­che­rung kön­nen Leis­tun­gen gekürzt werden
  • Ver­gleich: Nut­zen Sie einen Ver­si­che­rungs­ver­gleich, um die bes­ten Kon­di­tio­nen für Ihren Neu­bau zu finden
  • Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung nicht ver­ges­sen: Auch als Eigen­heim­be­sit­zer soll­ten Sie wäh­rend der Bau­pha­se ver­si­chert sein
  • Nach­bar­scha­den­de­ckung: Prü­fen Sie, ob die Poli­ce auch Schä­den bei Nach­bar­grund­stü­cken abdeckt, falls Ihr Gebäu­de Scha­den verursacht
  • Neu­wert­de­ckung: Für Neu­bau­ten emp­fiehlt sich meist eine Neu­wert­de­ckung, um bei Total­scha­den voll­stän­dig geschützt zu sein
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