Beim Verkauf eines Hauses geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Das bedeutet, dass der Käufer ab dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs für die Versicherung verantwortlich ist. Hier sind die wichtigsten Punkte:
1. Übergang der Versicherung auf den neuen Eigentümer:
- Sobald der Kauf abgeschlossen und im Grundbuch eingetragen ist, übernimmt der Käufer automatisch die bestehende Gebäudeversicherung. Der Verkäufer zahlt die Prämien nur bis zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs.
- Der neue Eigentümer kann entscheiden, ob er die bestehende Versicherung fortführt oder innerhalb von einem Monat nach der Eigentumsübertragung von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht und die Versicherung wechselt.
2. Wer zahlt bis zum Eigentumsübergang?
- Bis zur offiziellen Übergabe (Eintragung im Grundbuch) zahlt der Verkäufer die Versicherungsbeiträge. Nach der Eintragung geht die Verantwortung auf den Käufer über, und ab diesem Zeitpunkt zahlt der neue Eigentümer die Prämien der Wohngebäudeversicherung.
3. Sonderkündigungsrecht:
- Nach dem Eigentumsübergang hat der Käufer ein Sonderkündigungsrecht und kann die bestehende Versicherung innerhalb eines Monats kündigen. Dies ist wichtig, falls der neue Eigentümer eine andere Versicherung wünscht oder die Konditionen der bestehenden Versicherung nicht den eigenen Anforderungen entsprechen.
Fazit:
Nach dem Verkauf des Hauses zahlt der neue Eigentümer die Wohngebäudeversicherung ab dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs. Der Käufer hat jedoch die Möglichkeit, die bestehende Versicherung zu kündigen und eine neue abzuschließen.