Die Kosten für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht werden in der Regel vom Eigentümer des Gebäudes oder Grundstücks übernommen und von diesem auch bezahlt. Der Versicherungsnehmer ist somit der Eigentümer des Gebäudes oder Grundstücks, der Versicherungsbeitrag wird von ihm entrichtet.
Die Höhe des Beitrags hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Größe und Beschaffenheit des Gebäudes oder Grundstücks, der Art und Höhe der abgedeckten Risiken sowie der gewählten Selbstbeteiligung.
In einigen Fällen kann es jedoch vorkommen, dass die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung auch von anderen Personen, wie beispielsweise Mietern oder Pächtern, abgeschlossen wird. Dies ist jedoch eher die Ausnahme und wird in der Regel individuell zwischen den Beteiligten vereinbart.
Die Beiträge für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht fallen jedoch im Vergleich zu anderen Versicherungen relativ gering aus.