Wer zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Eigentumswohnungen?
Bei Eigentumswohnungen stellt sich oft die Frage, wer für die Wohngebäudeversicherung aufkommt. Da es sich um ein Mehrparteiengebäude handelt, ist die Regelung hier etwas anders als bei einem freistehenden Einfamilienhaus. Grundsätzlich wird die Wohngebäudeversicherung für das gesamte Gebäude abgeschlossen, nicht für die einzelne Eigentumswohnung. Die Kosten dieser Versicherung werden auf alle Wohnungseigentümer umgelegt.
Wie funktioniert die Wohngebäudeversicherung bei Eigentumswohnungen?
Für eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus wird die Wohngebäudeversicherung in der Regel von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abgeschlossen. Diese Versicherung schützt das gesamte Gebäude, einschließlich der Gemeinschaftsteile wie Dach, Fassade, Treppenhaus, Keller und gemeinschaftlich genutzte Räume, vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Die Kosten der Wohngebäudeversicherung werden dann anteilig auf alle Wohnungseigentümer verteilt. Dies erfolgt meist über das sogenannte Hausgeld, das jeder Eigentümer monatlich an die WEG zahlt.
Wie werden die Kosten der Wohngebäudeversicherung aufgeteilt?
Die Kosten für die Wohngebäudeversicherung werden üblicherweise nach einem festgelegten Verteilerschlüssel auf die Eigentümer umgelegt. Dieser Verteilerschlüssel wird entweder im Teilungserklärung des Hauses oder in der Gemeinschaftsordnung festgelegt und richtet sich in der Regel nach folgenden Kriterien:
- Miteigentumsanteil: In den meisten Fällen erfolgt die Verteilung der Kosten der Wohngebäudeversicherung nach dem Miteigentumsanteil. Das bedeutet, dass der Anteil eines jeden Eigentümers an den Gemeinschaftskosten (einschließlich der Gebäudeversicherung) proportional zur Größe seiner Wohnung bzw. zu seinem Anteil am gesamten Gebäude ist. Größere Wohnungen tragen einen höheren Anteil an den Versicherungskosten als kleinere Wohnungen.
- Andere Verteilerschlüssel: In seltenen Fällen können auch andere Verteilerschlüssel verwendet werden, z. B. eine gleichmäßige Verteilung der Kosten auf alle Wohneinheiten unabhängig von ihrer Größe. Dies ist aber eher unüblich.
Was deckt die Wohngebäudeversicherung bei Eigentumswohnungen ab?
Die Wohngebäudeversicherung für ein Mehrparteienhaus deckt Schäden am gesamten Gebäude ab. Dazu gehören:
- Gemeinschaftseigentum: Dazu zählen alle Bauteile, die zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören, wie das Dach, die Fassade, Treppenhäuser, Fenster, Türen (außen), Keller, Garagen und andere Gemeinschaftseinrichtungen.
- Feste Gebäudebestandteile: Dazu gehören auch fest installierte Gebäudeteile in den Wohnungen, wie Heizungsanlagen, Wasserleitungen oder fest verbaute Bodenbeläge und Wandverkleidungen.
- Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel: Die gängigsten Risiken, die durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt werden, sind Feuer, Wasserrohrbrüche, Sturmschäden und Schäden durch Hagel. Schäden durch Elementargefahren wie Hochwasser müssen als zusätzlicher Baustein in den Versicherungsschutz integriert werden.
Was ist nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Die Wohngebäudeversicherung deckt nicht den Hausrat oder persönliche Gegenstände in den einzelnen Wohnungen ab. Für Möbel, Elektronik und andere bewegliche Gegenstände in der Wohnung ist eine separate Hausratversicherung erforderlich.
Was passiert bei einem Schaden?
Tritt ein Schaden am Gebäude ein, wird dieser durch die Wohngebäudeversicherung reguliert. Dabei ist es wichtig, dass der Schaden umgehend der Verwaltung der WEG gemeldet wird, da diese für die Abwicklung mit der Versicherung verantwortlich ist. Die Verwaltung der WEG kümmert sich um die Kommunikation mit der Versicherung und koordiniert die notwendigen Reparaturmaßnahmen.
Fazit: Wer zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Eigentumswohnungen?
Die Kosten für die Wohngebäudeversicherung in einem Mehrparteienhaus werden von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) getragen und über das Hausgeld auf die einzelnen Wohnungseigentümer umgelegt. Jeder Eigentümer zahlt also anteilig für den Versicherungsschutz, der das gesamte Gebäude und das Gemeinschaftseigentum absichert. Die Verteilung der Kosten erfolgt in der Regel nach dem Miteigentumsanteil. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen kann helfen, den besten Tarif für das gesamte Gebäude zu finden.