Suche

Wer zahlt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei Eigentumswohnungen?

Wer zahlt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei Eigentumswohnungen?

Bei Eigen­tums­woh­nun­gen stellt sich oft die Fra­ge, wer für die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auf­kommt. Da es sich um ein Mehr­par­tei­en­gebäu­de han­delt, ist die Rege­lung hier etwas anders als bei einem frei­ste­hen­den Ein­fa­mi­li­en­haus. Grund­sätz­lich wird die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für das gesam­te Gebäu­de abge­schlos­sen, nicht für die ein­zel­ne Eigen­tums­woh­nung. Die Kos­ten die­ser Ver­si­che­rung wer­den auf alle Woh­nungs­ei­gen­tü­mer umgelegt.

Wie funk­tio­niert die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei Eigentumswohnungen?

Für eine Eigen­tums­woh­nung in einem Mehr­fa­mi­li­en­haus wird die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung in der Regel von der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG) abge­schlos­sen. Die­se Ver­si­che­rung schützt das gesam­te Gebäu­de, ein­schließ­lich der Gemein­schafts­tei­le wie Dach, Fas­sa­de, Trep­pen­haus, Kel­ler und gemein­schaft­lich genutz­te Räu­me, vor Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel.

Die Kos­ten der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wer­den dann antei­lig auf alle Woh­nungs­ei­gen­tü­mer ver­teilt. Dies erfolgt meist über das soge­nann­te Haus­geld, das jeder Eigen­tü­mer monat­lich an die WEG zahlt.

Wie wer­den die Kos­ten der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung aufgeteilt?

Die Kos­ten für die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wer­den übli­cher­wei­se nach einem fest­ge­leg­ten Ver­tei­ler­schlüs­sel auf die Eigen­tü­mer umge­legt. Die­ser Ver­tei­ler­schlüs­sel wird ent­we­der im Tei­lungs­er­klä­rung des Hau­ses oder in der Gemein­schafts­ord­nung fest­ge­legt und rich­tet sich in der Regel nach fol­gen­den Kriterien:

  1. Mit­ei­gen­tums­an­teil: In den meis­ten Fäl­len erfolgt die Ver­tei­lung der Kos­ten der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nach dem Mit­ei­gen­tums­an­teil. Das bedeu­tet, dass der Anteil eines jeden Eigen­tü­mers an den Gemein­schafts­kos­ten (ein­schließ­lich der Gebäu­de­ver­si­che­rung) pro­por­tio­nal zur Grö­ße sei­ner Woh­nung bzw. zu sei­nem Anteil am gesam­ten Gebäu­de ist. Grö­ße­re Woh­nun­gen tra­gen einen höhe­ren Anteil an den Ver­si­che­rungs­kos­ten als klei­ne­re Wohnungen.
  2. Ande­re Ver­tei­ler­schlüs­sel: In sel­te­nen Fäl­len kön­nen auch ande­re Ver­tei­ler­schlüs­sel ver­wen­det wer­den, z. B. eine gleich­mä­ßi­ge Ver­tei­lung der Kos­ten auf alle Wohn­ein­hei­ten unab­hän­gig von ihrer Grö­ße. Dies ist aber eher unüblich.

Was deckt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei Eigen­tums­woh­nun­gen ab?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für ein Mehr­par­tei­en­haus deckt Schä­den am gesam­ten Gebäu­de ab. Dazu gehören:

  • Gemein­schafts­ei­gen­tum: Dazu zäh­len alle Bau­tei­le, die zum gemein­schaft­li­chen Eigen­tum gehö­ren, wie das Dach, die Fas­sa­de, Trep­pen­häu­ser, Fens­ter, Türen (außen), Kel­ler, Gara­gen und ande­re Gemeinschaftseinrichtungen.
  • Fes­te Gebäu­de­be­stand­tei­le: Dazu gehö­ren auch fest instal­lier­te Gebäu­de­tei­le in den Woh­nun­gen, wie Hei­zungs­an­la­gen, Was­ser­lei­tun­gen oder fest ver­bau­te Boden­be­lä­ge und Wandverkleidungen.
  • Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel: Die gän­gigs­ten Risi­ken, die durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt wer­den, sind Feu­er, Was­ser­rohr­brü­che, Sturm­schä­den und Schä­den durch Hagel. Schä­den durch Ele­men­tar­ge­fah­ren wie Hoch­was­ser müs­sen als zusätz­li­cher Bau­stein in den Ver­si­che­rungs­schutz inte­griert werden.

Was ist nicht durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abgedeckt?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt nicht den Haus­rat oder per­sön­li­che Gegen­stän­de in den ein­zel­nen Woh­nun­gen ab. Für Möbel, Elek­tro­nik und ande­re beweg­li­che Gegen­stän­de in der Woh­nung ist eine sepa­ra­te Haus­rat­ver­si­che­rung erforderlich.

Was pas­siert bei einem Schaden?

Tritt ein Scha­den am Gebäu­de ein, wird die­ser durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung regu­liert. Dabei ist es wich­tig, dass der Scha­den umge­hend der Ver­wal­tung der WEG gemel­det wird, da die­se für die Abwick­lung mit der Ver­si­che­rung ver­ant­wort­lich ist. Die Ver­wal­tung der WEG küm­mert sich um die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit der Ver­si­che­rung und koor­di­niert die not­wen­di­gen Reparaturmaßnahmen.

Fazit: Wer zahlt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei Eigentumswohnungen?

Die Kos­ten für die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung in einem Mehr­par­tei­en­haus wer­den von der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft (WEG) getra­gen und über das Haus­geld auf die ein­zel­nen Woh­nungs­ei­gen­tü­mer umge­legt. Jeder Eigen­tü­mer zahlt also antei­lig für den Ver­si­che­rungs­schutz, der das gesam­te Gebäu­de und das Gemein­schafts­ei­gen­tum absi­chert. Die Ver­tei­lung der Kos­ten erfolgt in der Regel nach dem Mit­ei­gen­tums­an­teil. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen kann hel­fen, den bes­ten Tarif für das gesam­te Gebäu­de zu finden.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Wohngebäude Versicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Wohngebäude Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen