Suche

Wer zahlt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei einem Doppelhaus?

Bei einem Dop­pel­haus ist die Fra­ge, wer die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zahlt, abhän­gig von der Besitz­struk­tur des Hau­ses und der Orga­ni­sa­ti­on der Eigentümer:

1. Getrenn­te Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen:

  • In den meis­ten Fäl­len schließt jeder Eigen­tü­mer einer Dop­pel­haus­hälf­te eine eige­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ab. Da die bei­den Hälf­ten als sepa­ra­te Wohn­ein­hei­ten gel­ten, ist jede für sich gegen Schä­den wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm und Hagel ver­si­chert. Jeder Eigen­tü­mer ist somit für die Ver­si­che­rung sei­ner Hälf­te des Hau­ses verantwortlich.

2. Gemein­sa­me Ver­si­che­rung für das gesam­te Gebäu­de:

  • In eini­gen Fäl­len ent­schei­den sich die Eigen­tü­mer der bei­den Hälf­ten dafür, eine gemein­sa­me Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Dies kann sinn­voll sein, wenn die bei­den Hälf­ten stark mit­ein­an­der ver­bun­den sind und ein Scha­den an einer Hälf­te auch die ande­re betref­fen könn­te (z. B. gemein­sa­me Wän­de oder Dächer). Die Kos­ten für die Ver­si­che­rung wer­den dann in der Regel zwi­schen den Eigen­tü­mern auf­ge­teilt, meist nach dem Mit­ei­gen­tums­an­teil oder einer ande­ren ver­trag­li­chen Vereinbarung.

3. Kos­ten­tei­lung und Abrech­nung:

  • Wenn eine gemein­sa­me Ver­si­che­rung besteht, tei­len sich die Eigen­tü­mer die Prä­mi­en. Die­se kön­nen monat­lich oder jähr­lich abge­rech­net wer­den, und die genaue Auf­tei­lung der Kos­ten soll­te in einem Ver­trag fest­ge­hal­ten werden.

Fazit:

In den meis­ten Fäl­len zahlt jeder Eigen­tü­mer einer Dop­pel­haus­hälf­te sei­ne eige­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Alter­na­tiv kön­nen bei­de Eigen­tü­mer eine gemein­sa­me Ver­si­che­rung abschlie­ßen, wenn das Gebäu­de stark mit­ein­an­der ver­bun­den ist. Die Wahl hängt von der indi­vi­du­el­len Situa­ti­on und den Abspra­chen zwi­schen den Eigen­tü­mern ab.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Wohngebäude Versicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Wohngebäude Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen