Bei einem Doppelhaus ist die Frage, wer die Wohngebäudeversicherung zahlt, abhängig von der Besitzstruktur des Hauses und der Organisation der Eigentümer:
1. Getrennte Wohngebäudeversicherungen:
- In den meisten Fällen schließt jeder Eigentümer einer Doppelhaushälfte eine eigene Wohngebäudeversicherung ab. Da die beiden Hälften als separate Wohneinheiten gelten, ist jede für sich gegen Schäden wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Jeder Eigentümer ist somit für die Versicherung seiner Hälfte des Hauses verantwortlich.
2. Gemeinsame Versicherung für das gesamte Gebäude:
- In einigen Fällen entscheiden sich die Eigentümer der beiden Hälften dafür, eine gemeinsame Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Dies kann sinnvoll sein, wenn die beiden Hälften stark miteinander verbunden sind und ein Schaden an einer Hälfte auch die andere betreffen könnte (z. B. gemeinsame Wände oder Dächer). Die Kosten für die Versicherung werden dann in der Regel zwischen den Eigentümern aufgeteilt, meist nach dem Miteigentumsanteil oder einer anderen vertraglichen Vereinbarung.
3. Kostenteilung und Abrechnung:
- Wenn eine gemeinsame Versicherung besteht, teilen sich die Eigentümer die Prämien. Diese können monatlich oder jährlich abgerechnet werden, und die genaue Aufteilung der Kosten sollte in einem Vertrag festgehalten werden.
Fazit:
In den meisten Fällen zahlt jeder Eigentümer einer Doppelhaushälfte seine eigene Wohngebäudeversicherung. Alternativ können beide Eigentümer eine gemeinsame Versicherung abschließen, wenn das Gebäude stark miteinander verbunden ist. Die Wahl hängt von der individuellen Situation und den Absprachen zwischen den Eigentümern ab.