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Wer zahlt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei einem Mietverhältnis?

Wer zahlt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei einem Mietverhältnis?

In einem Miet­ver­hält­nis stellt sich oft die Fra­ge, wer für die Kos­ten der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auf­kommt: der Mie­ter oder der Ver­mie­ter? Grund­sätz­lich schließt der Eigen­tü­mer oder Ver­mie­ter die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ab, um das Gebäu­de gegen Schä­den wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser oder Sturm abzu­si­chern. Aller­dings gibt es Rege­lun­gen, die es dem Ver­mie­ter ermög­li­chen, die Kos­ten der Ver­si­che­rung auf den Mie­ter umzulegen.

Wer ist Ver­trags­part­ner der Wohngebäudeversicherung?

Der Ver­trags­part­ner der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist immer der Eigen­tü­mer bzw. der Ver­mie­ter der Immo­bi­lie. Er ist dafür ver­ant­wort­lich, das Gebäu­de durch eine ent­spre­chen­de Ver­si­che­rung zu schüt­zen. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sichert das Gebäu­de und sei­ne fest instal­lier­ten Bestand­tei­le gegen ele­men­ta­re Schä­den ab, z.B. bei Feu­er oder Sturm. Schä­den, die am Eigen­tum des Mie­ters ent­ste­hen, sind nicht durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung gedeckt. Hier­für wäre eine sepa­ra­te Haus­rat­ver­si­che­rung des Mie­ters notwendig.

Umla­ge der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auf den Mieter

Obwohl der Ver­mie­ter die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abschließt, darf er die Kos­ten die­ser Ver­si­che­rung in vie­len Fäl­len auf den Mie­ter umle­gen. Das ist im Rah­men der Neben­kos­ten­ab­rech­nung mög­lich, wenn die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung im Miet­ver­trag oder in der Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung als umla­ge­fä­hi­ge Kos­ten­art fest­ge­legt wur­de. Laut Betriebs­kos­ten­ver­ord­nung (BetrKV) gehö­ren die Kos­ten für die Gebäu­de­ver­si­che­rung zu den umla­ge­fä­hi­gen Nebenkosten.

Hier­bei ist wich­tig zu beachten:

  • Neben­kos­ten­ab­rech­nung: Die Kos­ten der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wer­den als Teil der Neben­kos­ten im Rah­men der jähr­li­chen Abrech­nung auf den Mie­ter umge­legt. Dies muss jedoch im Miet­ver­trag klar gere­gelt sein.
  • Umla­ge­fä­hi­ge Kos­ten: Zu den umla­ge­fä­hi­gen Kos­ten zäh­len nicht nur die Gebäu­de­ver­si­che­rung, son­dern auch Ver­si­che­run­gen wie die Haft­pflicht­ver­si­che­rung für das Gebäu­de, die der Ver­mie­ter abge­schlos­sen hat.

Für den Mie­ter bedeu­tet das, dass er indi­rekt über die Neben­kos­ten­ab­rech­nung einen Teil der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bezahlt, obwohl er nicht der Ver­trags­part­ner der Ver­si­che­rung ist. Die Höhe der umge­leg­ten Kos­ten hängt dabei vom Ver­si­che­rungs­ver­trag und der Grö­ße der ver­mie­te­ten Wohn­flä­che ab.

Was deckt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung des Ver­mie­ters ab?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung des Ver­mie­ters schützt das Gebäu­de und sei­ne fest instal­lier­ten Bestand­tei­le, wie Dach, Fens­ter, Türen und Hei­zungs­an­la­gen, gegen Schä­den. Zu den abge­deck­ten Risi­ken gehören:

  • Feu­er: Schutz gegen Brand­schä­den, die das gesam­te Gebäu­de betref­fen können.
  • Lei­tungs­was­ser: Ver­si­che­rung gegen Schä­den durch geplatz­te oder undich­te Wasserleitungen.
  • Sturm und Hagel: Absi­che­rung gegen Schä­den durch Unwetter.
  • Ele­men­tar­schä­den (optio­nal): Optio­na­ler Schutz gegen Natur­ka­ta­stro­phen wie Hoch­was­ser oder Erdbeben.

Es ist wich­tig zu wis­sen, dass die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht den per­sön­li­chen Besitz des Mie­ters abdeckt. Mie­ter soll­ten daher unbe­dingt eine sepa­ra­te Haus­rat­ver­si­che­rung abschlie­ßen, um ihren eige­nen Besitz im Fal­le von Schä­den abzusichern.

Fazit: Wer zahlt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei einem Mietverhältnis?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung wird immer vom Ver­mie­ter abge­schlos­sen, da sie das Gebäu­de als Gan­zes schützt. Aller­dings darf der Ver­mie­ter die Kos­ten der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auf den Mie­ter umle­gen, wenn dies im Miet­ver­trag oder in der Neben­kos­ten­ab­rech­nung klar gere­gelt ist. Mie­ter zah­len also in der Regel über die Neben­kos­ten­ab­rech­nung antei­lig für die Ver­si­che­rung, obwohl sie nicht selbst die Ver­si­che­rungs­po­li­ce abschließen.

Um opti­mal abge­si­chert zu sein, soll­ten Mie­ter eine sepa­ra­te Haus­rat­ver­si­che­rung abschlie­ßen, da die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nur das Gebäu­de selbst, nicht aber den Haus­rat des Mie­ters schützt.

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