Wer zahlt die Wohngebäudeversicherung bei einem Mietverhältnis?
In einem Mietverhältnis stellt sich oft die Frage, wer für die Kosten der Wohngebäudeversicherung aufkommt: der Mieter oder der Vermieter? Grundsätzlich schließt der Eigentümer oder Vermieter die Wohngebäudeversicherung ab, um das Gebäude gegen Schäden wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm abzusichern. Allerdings gibt es Regelungen, die es dem Vermieter ermöglichen, die Kosten der Versicherung auf den Mieter umzulegen.
Wer ist Vertragspartner der Wohngebäudeversicherung?
Der Vertragspartner der Wohngebäudeversicherung ist immer der Eigentümer bzw. der Vermieter der Immobilie. Er ist dafür verantwortlich, das Gebäude durch eine entsprechende Versicherung zu schützen. Die Wohngebäudeversicherung sichert das Gebäude und seine fest installierten Bestandteile gegen elementare Schäden ab, z.B. bei Feuer oder Sturm. Schäden, die am Eigentum des Mieters entstehen, sind nicht durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Hierfür wäre eine separate Hausratversicherung des Mieters notwendig.
Umlage der Wohngebäudeversicherung auf den Mieter
Obwohl der Vermieter die Wohngebäudeversicherung abschließt, darf er die Kosten dieser Versicherung in vielen Fällen auf den Mieter umlegen. Das ist im Rahmen der Nebenkostenabrechnung möglich, wenn die Wohngebäudeversicherung im Mietvertrag oder in der Betriebskostenabrechnung als umlagefähige Kostenart festgelegt wurde. Laut Betriebskostenverordnung (BetrKV) gehören die Kosten für die Gebäudeversicherung zu den umlagefähigen Nebenkosten.
Hierbei ist wichtig zu beachten:
- Nebenkostenabrechnung: Die Kosten der Wohngebäudeversicherung werden als Teil der Nebenkosten im Rahmen der jährlichen Abrechnung auf den Mieter umgelegt. Dies muss jedoch im Mietvertrag klar geregelt sein.
- Umlagefähige Kosten: Zu den umlagefähigen Kosten zählen nicht nur die Gebäudeversicherung, sondern auch Versicherungen wie die Haftpflichtversicherung für das Gebäude, die der Vermieter abgeschlossen hat.
Für den Mieter bedeutet das, dass er indirekt über die Nebenkostenabrechnung einen Teil der Wohngebäudeversicherung bezahlt, obwohl er nicht der Vertragspartner der Versicherung ist. Die Höhe der umgelegten Kosten hängt dabei vom Versicherungsvertrag und der Größe der vermieteten Wohnfläche ab.
Was deckt die Wohngebäudeversicherung des Vermieters ab?
Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters schützt das Gebäude und seine fest installierten Bestandteile, wie Dach, Fenster, Türen und Heizungsanlagen, gegen Schäden. Zu den abgedeckten Risiken gehören:
- Feuer: Schutz gegen Brandschäden, die das gesamte Gebäude betreffen können.
- Leitungswasser: Versicherung gegen Schäden durch geplatzte oder undichte Wasserleitungen.
- Sturm und Hagel: Absicherung gegen Schäden durch Unwetter.
- Elementarschäden (optional): Optionaler Schutz gegen Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Erdbeben.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Wohngebäudeversicherung nicht den persönlichen Besitz des Mieters abdeckt. Mieter sollten daher unbedingt eine separate Hausratversicherung abschließen, um ihren eigenen Besitz im Falle von Schäden abzusichern.
Fazit: Wer zahlt die Wohngebäudeversicherung bei einem Mietverhältnis?
Die Wohngebäudeversicherung wird immer vom Vermieter abgeschlossen, da sie das Gebäude als Ganzes schützt. Allerdings darf der Vermieter die Kosten der Wohngebäudeversicherung auf den Mieter umlegen, wenn dies im Mietvertrag oder in der Nebenkostenabrechnung klar geregelt ist. Mieter zahlen also in der Regel über die Nebenkostenabrechnung anteilig für die Versicherung, obwohl sie nicht selbst die Versicherungspolice abschließen.
Um optimal abgesichert zu sein, sollten Mieter eine separate Hausratversicherung abschließen, da die Wohngebäudeversicherung nur das Gebäude selbst, nicht aber den Hausrat des Mieters schützt.