Bei einer Erbengemeinschaft wird die Wohngebäudeversicherung in der Regel von der Erbengemeinschaft als Ganzes weitergeführt und gezahlt. Sobald der Erblasser verstirbt, gehen das Haus und die dazugehörige Wohngebäudeversicherung automatisch auf die Erben über.
Wer zahlt die Beiträge?
Die Erbengemeinschaft ist gemeinschaftlich für die Verwaltung des Nachlasses verantwortlich. Das bedeutet, dass alle Erben gemeinsam für die Zahlung der Beiträge zur Wohngebäudeversicherung zuständig sind. Die Erben müssen sich auf eine Verteilung der Kosten einigen, in der Regel nach ihren jeweiligen Erbanteilen.
Wichtige Aspekte:
- Weiterführung der Versicherung:
- Die bestehende Wohngebäudeversicherung wird nach dem Tod des Erblassers nicht automatisch gekündigt, sondern geht auf die Erben über. Diese müssen entscheiden, ob sie die Versicherung weiterführen oder eine neue abschließen möchten.
- Kündigungsrecht:
- Die Erben haben das Recht, die Wohngebäudeversicherung innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag oder nach dem Erbfall zu kündigen, falls sie die Versicherung wechseln möchten.
- Kostenverteilung:
- Die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung werden in der Regel nach den jeweiligen Erbanteilen auf die Mitglieder der Erbengemeinschaft verteilt. Dies kann vertraglich geregelt oder innerhalb der Erbengemeinschaft abgesprochen werden.
Fazit:
Bei einer Erbengemeinschaft sind alle Erben gemeinsam für die Zahlung der Wohngebäudeversicherung verantwortlich. Die Kosten werden üblicherweise nach den Erbanteilen aufgeteilt, und die Erbengemeinschaft muss entscheiden, ob sie die bestehende Versicherung fortführen oder wechseln möchten.