Bei einer Zwangsversteigerung eines Hauses bleibt die Wohngebäudeversicherung grundsätzlich bestehen und geht mit dem Eigentumswechsel auf den neuen Eigentümer über. Das bedeutet, dass der Ersteigerer des Gebäudes die bestehende Wohngebäudeversicherung zunächst übernimmt. Der neue Eigentümer ist also ab dem Zeitpunkt der Eigentumsübertragung verantwortlich für die Zahlung der Versicherungsprämien.
Details zur Zahlung und Kündigung:
- Kostenübernahme durch den neuen Eigentümer: Nach der Zwangsversteigerung zahlt der neue Eigentümer die Prämien für die Wohngebäudeversicherung. Die Versicherung bleibt bis zur Kündigung oder Anpassung durch den neuen Besitzer bestehen.
- Kündigungsrecht des neuen Eigentümers: Der neue Eigentümer hat ein Sonderkündigungsrecht und kann die Versicherung innerhalb von einem Monat nach der Eigentumsübertragung kündigen. Er kann dann eine neue Versicherung nach seinen Bedürfnissen abschließen.
- Was passiert mit offenen Prämien?: Wenn der vorherige Eigentümer die Versicherungsprämien nicht gezahlt hat, kann der Versicherer die Versicherung nach einer gewissen Frist kündigen. Der neue Eigentümer muss in der Regel keine rückständigen Beiträge zahlen, sondern übernimmt nur die laufenden Prämien nach dem Erwerb.
Fazit:
Der neue Eigentümer, also der Ersteigerer des Gebäudes, zahlt die Wohngebäudeversicherung ab dem Zeitpunkt der Zwangsversteigerung. Er hat jedoch das Recht, die bestehende Versicherung zu kündigen und eine neue abzuschließen, falls gewünscht.