Nach dem Tod des Eigentümers gehen die Zahlungspflicht und der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung automatisch auf die Erben über. Die Versicherung bleibt bestehen, die Erben müssen die Prämien weiterführen und können von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Der genaue Ablauf hängt vom Eigentumsübergang und möglichen Kreditverpflichtungen ab.
Automatischer Übergang auf die Erben
Mit dem Tod des Eigentümers überträgt sich das Eigentum am Gebäude auf die Erben – und damit auch alle Versicherungsverpflichtungen. Die bestehende Wohngebäudeversicherung endet nicht automatisch, sondern wird unmittelbar Verpflichtung der Erbengemeinschaft. Das Versicherungsunternehmen wird in der Regel von Ihnen oder dem Nachlassverwalter über den Todesfall informiert, woraufhin der Vertrag auf die neuen Eigentümer übertragen wird.
Wichtig: Alte Beitragsverpflichtungen des Verstorbenen gehen grundsätzlich nicht auf die Erben über – allerdings müssen alle ausstehenden Zahlungen aus dem Nachlass bezahlt werden, wenn das Versicherungsunternehmen diese einfordert.
Sonderkündigungsrecht und Anpassungsmöglichkeiten
Die Erben haben ein besonderes Recht: Sie können die geerbte Wohngebäudeversicherung innerhalb eines Monats nach dem Grundbucheintrag ohne Einhaltung regulärer Kündigungsfristen kündigen und zu einem anderen Versicherer wechseln. Dies ist sinnvoll, wenn die bestehende Police teuer oder nicht optimal ist. Alternativ können Erben die Versicherung anpassen (z. B. Versicherungssumme erhöhen), sollten aber mit dem Versicherer klären, ob eine Neubewertung erforderlich ist.
Besonderheit bei Kreditfinanzierung: Falls auf dem Gebäude noch ein Hypothekendarlehen oder Grundschuld eingetragen ist, verlangt die Bank zwingend die Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes. In diesem Fall ist die Wohngebäudeversicherung nicht optional.
Praktische Handlungsschritte für Erben
- Versicherungsunternehmen benachrichtigen: Informieren Sie den Versicherer schriftlich über den Todesfall und den Eigentumsübergang, damit die Vertragsdaten aktualisiert werden
- Versicherungspolice überprüfen: Kontrollieren Sie, ob die Versicherungssummen und Deckungssummen noch ausreichend sind – Immobilienwerte können sich ändern
- Vergleich einholen: Nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats, um Angebote anderer Versicherer einzuholen und potenziell Beitrag zu sparen
- Bankverbindung aktualisieren: Stellen Sie sicher, dass die Prämien von einem Konto der Erbengemeinschaft oder des Testamentsvollstreckers bezahlt werden
- Grundbucheintrag abwarten: Das Sonderkündigungsrecht läuft ab dem Datum des Grundbucheintrags – dokumentieren Sie diesen Tag