Nach dem Tod des Eigentümers geht die Verantwortung für die Wohngebäudeversicherung in der Regel auf die Erben über. Die Versicherung bleibt bestehen, und die Erben müssen die Beiträge weiterzahlen, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Hier sind die wichtigsten Punkte:
1. Übergang der Versicherung auf die Erben
- Mit dem Tod des Eigentümers wird das Eigentum am Gebäude auf die Erben übertragen, und damit gehen auch die Verpflichtungen für die Wohngebäudeversicherung über. Das bedeutet, dass die Erben für die weitere Zahlung der Prämien verantwortlich sind.
2. Fortführung der Versicherung
- Die Wohngebäudeversicherung bleibt nach dem Tod des Eigentümers automatisch bestehen, bis sie entweder gekündigt oder angepasst wird. Die Erben haben das Recht, die bestehende Versicherung zu übernehmen oder innerhalb von einem Monat nach Grundbucheintrag zu kündigen und einen neuen Vertrag abzuschließen.
3. Sonderkündigungsrecht
- Nach dem Tod des Eigentümers haben die Erben ein Sonderkündigungsrecht, das es ihnen erlaubt, die Versicherung ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist zu beenden. Dies muss in der Regel innerhalb eines Monats nach dem Eigentumsübergang geschehen.
4. Pflicht zur Zahlung der Prämien
- Solange die Versicherung besteht, sind die Erben verpflichtet, die Prämien weiter zu zahlen. Offene Beiträge des Verstorbenen müssen von den Erben in der Regel nicht nachgezahlt werden, aber die Prämien für die laufende Versicherung müssen übernommen werden, sobald die Erbschaft formell angetreten wurde.
5. Kreditfinanzierte Immobilien
- Bei kreditfinanzierten Immobilien verlangen die Banken in der Regel den fortlaufenden Abschluss einer Wohngebäudeversicherung. Auch in diesem Fall sind die Erben verpflichtet, die Versicherung aufrechtzuerhalten, um die Finanzierung abzusichern.
Fazit:
Nach dem Tod des Eigentümers geht die Verantwortung für die Wohngebäudeversicherung auf die Erben über. Sie können die Versicherung weiterführen oder von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die Prämien müssen ab dem Eigentumsübergang von den Erben getragen werden, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten.