Wer zahlt die Wohngebäudeversicherung nach einem Hauskauf?
Nach dem Kauf eines Hauses stellt sich häufig die Frage, wer für die Wohngebäudeversicherung zuständig ist. Grundsätzlich bleibt die bestehende Wohngebäudeversicherung des Verkäufers zunächst bestehen und wird auf den neuen Eigentümer übertragen. Das bedeutet, dass der Käufer die Kosten der Versicherung übernimmt, sobald der Eigentumsübergang vollzogen ist. Dies ist gesetzlich in § 95 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt.
Übergang der Wohngebäudeversicherung nach dem Hauskauf
- Automatischer Übergang der Versicherung: Mit dem Eigentumswechsel des Hauses geht die bestehende Wohngebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Das heißt, der Käufer tritt in den bestehenden Versicherungsvertrag ein und übernimmt die Rechte und Pflichten des Verkäufers gegenüber der Versicherung.
- Deckungsschutz während des Übergangs: Der Versicherungsschutz bleibt für den neuen Eigentümer bestehen, sodass das Gebäude auch nach dem Kauf weiter gegen Schäden abgesichert ist. Sollte es in der Zeit zwischen dem Kauf und einer eventuellen Kündigung der Versicherung zu einem Schaden kommen, greift die bestehende Wohngebäudeversicherung.
Kann der neue Eigentümer die Wohngebäudeversicherung kündigen?
Ja, der neue Eigentümer hat das Recht, die bestehende Wohngebäudeversicherung zu kündigen. Es gibt zwei Möglichkeiten zur Kündigung:
- Sonderkündigungsrecht nach Eigentumswechsel: Der neue Eigentümer hat das Recht, den bestehenden Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach der Eintragung ins Grundbuch zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht erlaubt es dem Käufer, eine neue Wohngebäudeversicherung bei einem anderen Anbieter abzuschließen, wenn er mit den Bedingungen der bestehenden Versicherung unzufrieden ist.
- Reguläre Kündigung zum Vertragsende: Alternativ kann der neue Eigentümer die Versicherung auch regulär zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, wenn er das Sonderkündigungsrecht nicht wahrnimmt. In diesem Fall gelten die normalen Kündigungsfristen, in der Regel drei Monate vor Ablauf des Versicherungsvertrags.
Was passiert, wenn die Wohngebäudeversicherung nicht gekündigt wird?
Wenn der neue Eigentümer die bestehende Wohngebäudeversicherung nicht kündigt, läuft der Vertrag automatisch weiter. Der Käufer zahlt die Versicherungsprämien, und das Gebäude bleibt durch die bestehende Police versichert. Der neue Eigentümer kann den Vertrag jedoch jederzeit prüfen lassen und sich überlegen, ob ein Wechsel zu einer anderen Versicherung sinnvoll ist, um möglicherweise günstigere Tarife oder bessere Leistungen zu erhalten.
Was ist bei der Finanzierung des Hauskaufs zu beachten?
Wenn der Hauskauf durch eine Baufinanzierung oder einen Immobilienkredit finanziert wird, verlangen die meisten Banken den Nachweis einer Wohngebäudeversicherung. Dies liegt daran, dass das Gebäude als Sicherheit für den Kredit dient, und die Bank sicherstellen möchte, dass es gegen wesentliche Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abgesichert ist. In der Regel akzeptiert die Bank die bestehende Versicherung des Verkäufers, solange diese den Anforderungen entspricht. Andernfalls muss der Käufer eine neue Versicherung abschließen.
Welche Versicherungskosten übernimmt der Käufer?
Mit dem Hauskauf übernimmt der Käufer nicht nur das Gebäude, sondern auch die bestehenden Kosten der Wohngebäudeversicherung. Diese Kosten werden entweder anteilig im Kaufvertrag geregelt oder der Käufer zahlt die Prämien ab dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs.
- Anteilig: Wenn der Verkäufer bereits im Voraus eine jährliche Versicherungsprämie bezahlt hat, kann im Kaufvertrag festgelegt werden, dass der Käufer die anteiligen Kosten für den Rest des Versicherungsjahres übernimmt.
- Ab Übergang: Alternativ zahlt der Käufer die Versicherungsprämien ab dem Zeitpunkt der Eigentumsübertragung und übernimmt somit die laufenden Kosten der Versicherung.
Fazit: Wer zahlt die Wohngebäudeversicherung nach einem Hauskauf?
Nach dem Hauskauf geht die bestehende Wohngebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Der Käufer übernimmt die Versicherung und zahlt die entsprechenden Prämien ab dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs. Der neue Eigentümer hat das Recht, die Versicherung innerhalb eines Monats nach Eintragung ins Grundbuch zu kündigen oder sie weiterlaufen zu lassen. Bei einer Baufinanzierung ist der Nachweis einer gültigen Wohngebäudeversicherung in der Regel Voraussetzung. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen kann helfen, die besten Konditionen für den Versicherungsschutz nach dem Hauskauf zu finden.