Suche

Wer zahlt Feu­er­wehr­ein­satz bei Sturm?

Aktualisiert: 24. August 2026  ·  Veröffentlicht: 26. April 2023

Feu­er­wehr­ein­sät­ze bei Sturm sind für Betrof­fe­ne in der Regel kos­ten­los, wenn Gefahr für Men­schen oder die öffent­li­che Sicher­heit besteht – etwa bei einem dro­hen­den Dach­ab­sturz über dem Geh­weg. Das ist Pflicht­auf­ga­be der Gemein­den und wird aus Steu­er­mit­teln finan­ziert. Kos­ten­pflich­tig kann es wer­den, wenn die Feu­er­wehr rei­ne Sach­wert-Hil­fe ohne aku­te Gefahr leis­tet – die Details regeln die Feu­er­wehr­ge­set­ze der Län­der und kom­mu­na­le Gebüh­ren­sat­zun­gen. Auf­räum- und Siche­rungs­kos­ten am Gebäu­de über­nimmt Ihre Wohngebäudeversicherung.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Gefah­ren­ab­wehr (Men­schen, öffent­li­che Sicher­heit) ist kos­ten­frei – Pflicht­auf­ga­be der Feuerwehr.
  • Tech­ni­sche Hil­fe ohne aku­te Gefahr (z. B. Baum auf dem Pri­vat­ra­sen) kann je nach Lan­des­recht und Sat­zung gebüh­ren­pflich­tig sein.
  • Bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit (z. B. jah­re­lang maro­des Dach) dro­hen Kostenbescheide.
  • Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zahlt Aufräum‑, Siche­rungs- und Repa­ra­tur­kos­ten nach Sturm (ab Wind­stär­ke 8).
  • Sturm ist Grund­ge­fahr – der Ele­men­tar­bau­stein ergänzt Überschwemmung/Starkregen.

Wann ist der Feu­er­wehr­ein­satz kos­ten­los – und wann nicht?

Feu­er­wehr­ein­sät­ze zur Abwehr aku­ter Gefah­ren für Leben, Gesund­heit oder die öffent­li­che Sicher­heit sind grund­sätz­lich kos­ten­frei – dazu zäh­len bei Sturm etwa das Sichern loser Dach­tei­le über Stra­ßen, das Besei­ti­gen umge­stürz­ter Bäu­me von Fahr­bah­nen oder Per­so­nen­ret­tung. Die­se Pflicht­auf­ga­be finan­zie­ren die Gemein­den über Steuern.

Anders sieht es bei Ein­sät­zen ohne aku­te Gefah­ren­la­ge aus: Liegt ein Baum nur auf dem pri­va­ten Rasen oder soll die Feu­er­wehr aus rei­ner Vor­sor­ge tätig wer­den, kön­nen die Kom­mu­nen nach ihren Gebüh­ren­sat­zun­gen Kos­ten in Rech­nung stel­len. Die Feu­er­wehr­ge­set­ze der Län­der sehen zudem Kos­ten­er­stat­tung vor, wenn der Ein­satz durch gro­be Fahr­läs­sig­keit oder Vor­satz nötig wur­de – etwa wenn ein erkenn­bar maro­des Dach jah­re­lang nicht instand gehal­ten wur­de. Fra­gen Sie im Zwei­fel bei Ihrer Gemein­de nach der loka­len Regelung.

Wer zahlt was beim Sturmeinsatz?

Leis­tung Zahlt
Gefah­ren­ab­wehr (lose Dach­tei­le, Baum auf Stra­ße, Personenrettung) Gemein­de (kos­ten­frei für Betroffene)
Tech­ni­sche Hil­fe ohne aku­te Gefahr auf Privatgrund ggf. Eigen­tü­mer per Gebüh­ren­be­scheid (Landesrecht/Satzung)
Ein­satz wegen gro­ber Fahr­läs­sig­keit des Eigentümers Eigen­tü­mer (Kos­ten­er­stat­tung nach Landesrecht)
Aufräum‑, Abbruch- und Siche­rungs­kos­ten am Gebäude Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung (Sturm­scha­den)
Beschä­dig­ter Hausrat Haus­rat­ver­si­che­rung
Schä­den am Nach­bar­ge­bäu­de durch Ihren Baum/Ihre Ziegel i. d. R. des­sen Gebäu­de­ver­si­che­rung; Haf­tung nur bei Pflichtverletzung

Was über­nimmt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nach dem Sturm?

Sturm (ab Wind­stär­ke 8) ist eine Grund­ge­fahr der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Sie über­nimmt neben der eigent­li­chen Repa­ra­tur auch die Neben­kos­ten des Schadens:

  • Auf­räum- und Abbruch­kos­ten, fach­ge­rech­te Ent­sor­gung von Trümmern
  • Pro­vi­so­ri­sche Siche­rungs­maß­nah­men wie Dach­pla­nen und Notabdeckungen
  • Not­re­pa­ra­tu­ren zur Abwen­dung von Folgeschäden
  • Baum­be­sei­ti­gung nach Sturm­wurf – je nach Tarif inklu­si­ve Ent­fer­nung vom Grundstück
  • Hotel- und Miet­aus­fall­kos­ten, wenn das Gebäu­de unbe­wohn­bar ist (tarif­ab­hän­gig)

Wich­tig zur Abgren­zung: Der Ele­men­tar­bau­stein deckt zusätz­lich Über­schwem­mung, Stark­re­gen und Rück­stau ab – Sturm und Hagel sind dage­gen schon im Grund­schutz ent­hal­ten. Ach­ten Sie außer­dem auf eine kor­rek­te Ver­si­che­rungs­sum­me (glei­ten­der Neu­wert), damit im Scha­dens­fall kei­ne Kür­zun­gen drohen.

Wie ver­hal­ten Sie sich nach einem Sturm­scha­den richtig?

  • Aku­te Gefahr → 112: Bei losen Dach­tei­len über Ver­kehrs­flä­chen oder ver­letz­ten Per­so­nen sofort die Feu­er­wehr rufen
  • Schä­den doku­men­tie­ren: Fotos vor jeder Auf­räum­ak­ti­on – sie sind die Grund­la­ge der Regulierung
  • Fol­ge­schä­den ver­hin­dern: Zumut­ba­re Siche­rungs­maß­nah­men (Pla­ne, Absper­rung) gehö­ren zu Ihren Obliegenheiten
  • Unver­züg­lich mel­den: Scha­den­mel­dung an den Ver­si­che­rer so schnell wie mög­lich, mit Fotodokumentation
  • Bele­ge sam­meln: Rech­nun­gen für Not­maß­nah­men ein­rei­chen – auch ein Feu­er­wehr-Gebüh­ren­be­scheid gehört zur Scha­den­ak­te; man­che Tari­fe erstat­ten ihn als Schadenabwendungskosten
  • Dach und Bäu­me regel­mä­ßig war­ten: War­tungs­be­le­ge schüt­zen vor dem Vor­wurf gro­ber Fahrlässigkeit

Ob Ihr Tarif Auf­räum­kos­ten, Baum­be­sei­ti­gung und Ablei­tungs­roh­re aus­rei­chend deckt, zeigt ein Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rungs-Ver­gleich – kos­ten­los und unverbindlich.

Häu­fig gestell­te Fragen

Die Feu­er­wehr hat mein Dach gesi­chert – bekom­me ich eine Rechnung?

Bei aku­ter Gefahr für die öffent­li­che Sicher­heit nor­ma­ler­wei­se nicht. Kommt den­noch ein Gebüh­ren­be­scheid, rei­chen Sie ihn beim Gebäu­de­ver­si­che­rer ein und prü­fen Sie Widerspruchsfristen.

Wer zahlt, wenn mein Baum auf das Nach­bar­haus fällt?

Grund­sätz­lich des­sen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung – Sturm ist deren ver­si­cher­te Gefahr. Sie haf­ten nur, wenn Sie Pflich­ten ver­letzt haben, etwa einen erkenn­bar mor­schen Baum ste­hen ließen.

Ruft man bei Sturm­schä­den die 112 oder einen Handwerker?

Die 112 nur bei aku­ter Gefahr. Für die Besei­ti­gung eines Baums auf dem Rasen oder Dach­re­pa­ra­tu­ren sind Fach­be­trie­be zustän­dig – deren Kos­ten regu­liert die Versicherung.

Ab wann gilt ein Sturm als versichert?

Ab Wind­stär­ke 8 (ca. 62 km/h). Der Nach­weis gelingt über Wet­ter­dienst­da­ten oder die Scha­den­la­ge in der Nach­bar­schaft – im Regel­fall unproblematisch.

Zahlt die Ver­si­che­rung auch das Aus­pum­pen des Kel­lers nach Starkregen?

Nur mit Ele­men­tar­bau­stein – Stark­re­gen und Rück­stau gehö­ren nicht zum Sturm-Grund­schutz. Feu­er­wehr-Aus­pum­pein­sät­ze ohne Gefah­ren­la­ge sind zudem oft gebührenpflichtig.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Wohngebäude Versicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Wohngebäude Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen