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Wer zahlt Feu­er­wehr­ein­satz bei Sturm?

Die Kos­ten für einen Feu­er­wehr­ein­satz im Zusam­men­hang mit einem Sturm hän­gen von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie zum Bei­spiel von der Art und dem Umfang des Ein­sat­zes, von der betei­lig­ten Feu­er­wehr und den jewei­li­gen loka­len Bestim­mun­gen und Regelungen.

In der Regel wer­den Feu­er­wehr­ein­sät­ze im Zusam­men­hang mit Sturm oder ande­ren Wet­ter­ereig­nis­sen von der ört­li­chen Feu­er­wehr oder ande­ren Ret­tungs­diens­ten durch­ge­führt, um Schä­den zu ver­mei­den oder zu mini­mie­ren und die öffent­li­che Sicher­heit zu gewähr­leis­ten. Die Kos­ten für den Ein­satz kön­nen jedoch unter­schied­lich sein, je nach­dem, ob es sich um einen öffent­li­chen oder pri­va­ten Ein­satz han­delt und ob der Ein­satz im Rah­men einer öffent­li­chen Ver­pflich­tung oder auf Anfra­ge erfolgt ist.

In der Regel wird der Feu­er­wehr­ein­satz bei Sturm von der öffent­li­chen Hand, also von der Gemein­de oder Stadt, finan­ziert. In eini­gen Fäl­len kön­nen jedoch pri­va­te Ver­si­che­run­gen oder Ein­rich­tun­gen, wie zum Bei­spiel Unter­neh­men, für den Ein­satz bezah­len. Es ist jedoch wich­tig zu beach­ten, dass die genau­en Rege­lun­gen und Bestim­mun­gen in die­sem Zusam­men­hang von Land zu Land oder von Gemein­de zu Gemein­de unter­schied­lich sein können.

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