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Wer zahlt Glasschaden bei Einbruch?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 03. Juni 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Bei Glasschäden durch Einbruch zahlt die Wohngebäudeversicherung für fest verbaute Gläser wie Fenster und Glastüren, die Hausratversicherung für bewegliche Glasgegenstände. Welche Versicherung greift, hängt davon ab, ob das beschädigte Glas Teil der Gebäudestruktur oder des Hausrats ist. Eine Glasversicherung als Zusatzbaustein bietet jedoch den umfassendsten Schutz für beide Bereiche.

Bei Glas­schä­den durch Ein­bruch zahlt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für fest ver­bau­te Glä­ser wie Fens­ter und Glas­tü­ren, die Haus­rat­ver­si­che­rung für beweg­li­che Glas­ge­gen­stän­de. Wel­che Ver­si­che­rung greift, hängt davon ab, ob das beschä­dig­te Glas Teil der Gebäu­de­struk­tur oder des Haus­rats ist. Eine Glas­ver­si­che­rung als Zusatz­bau­stein bie­tet jedoch den umfas­sends­ten Schutz für bei­de Bereiche.

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei Fens­ter­glas­schä­den durch Einbruch

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt Schä­den an fest ver­bau­ten Glä­sern wie Fens­ter, Glas­tü­ren, Glas­fas­sa­den und Win­ter­gär­ten ab. Bei einem Ein­bruch mit Glas­bruch zahlt die Ver­si­che­rung die Repa­ra­tur oder den Aus­tausch — vor­aus­ge­setzt, der Ver­si­che­rungs­ver­trag sieht einen Glas­schutz vor. Vie­le Stan­dard­ta­ri­fe decken Glas­schä­den nur bei Natur­ge­wal­ten wie Sturm ab. Ein­bruch­schä­den sind oft nicht auto­ma­tisch inbe­grif­fen. Über­prü­fen Sie Ihre Poli­ce auf den Punkt „Glas­ver­si­che­rung” oder „Glas­bruch­de­ckung im Ein­bruch­fall”. Falls nicht ent­hal­ten, kön­nen Sie die­sen Schutz meist kos­ten­güns­tig hinzubuchen.

Haus­rat­ver­si­che­rung für beweg­li­che Glasgegenstände

Spie­gel, Glas­re­ga­le, Glas­ti­sche, Vitri­nen und ande­re beweg­li­che Gegen­stän­de aus Glas fal­len unter die Haus­rat­ver­si­che­rung. Die­se Ver­si­che­rung ersetzt den Wert beschä­dig­ter oder gestoh­le­ner Gegen­stän­de bei nach­ge­wie­se­nem Ein­bruch mit Gewalt­ein­wir­kung. Der Vor­teil: Haus­rat­ver­si­che­run­gen zah­len in der Regel zuver­läs­sig, wenn ein Ein­bruch poli­zei­lich doku­men­tiert ist. Ach­ten Sie dar­auf, dass Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung einen aus­rei­chend hohen Ver­si­che­rungs­wert für alle Inhal­te abdeckt — beson­ders bei hoch­wer­ti­gem Mobiliar.

Zusatz­op­ti­on Glas­ver­si­che­rung für umfas­sen­den Schutz

Eine Glas­bruch­ver­si­che­rung als sepa­ra­ter Bau­stein oder Zusatz­op­ti­on bie­tet den voll­stän­digs­ten Schutz. Sie deckt sowohl fest ver­bau­te als auch beweg­li­che Glä­ser ab und zahlt bereits bei ein­fa­chem Glas­bruch — nicht nur bei Ein­bruch. Das ist beson­ders wert­voll bei groß­flä­chig ver­glas­ten Woh­nun­gen, moder­nen Glas­fas­sa­den oder his­to­ri­schen Ver­gla­sun­gen. Die Prä­mi­en lie­gen je nach Tarif und Umfang bei ca. 80–200 Euro pro Jahr. Mit einer Glas­ver­si­che­rung ent­fal­len lan­ge Dis­kus­sio­nen über Zustän­dig­kei­ten zwi­schen ver­schie­de­nen Versicherungen.

Check­lis­te für den Schadensfall

  • Poli­zei­an­zei­ge erstat­ten: Doku­men­tie­ren Sie den Ein­bruch schrift­lich. Die Anzei­ge ist not­wen­dig für die Versicherungsleistung.
  • Foto­do­ku­men­ta­ti­on: Erfas­sen Sie alle Glas­schä­den aus meh­re­ren Win­keln, bevor Repa­ra­tu­ren erfol­gen — das beschleu­nigt die Schadensregulierung.
  • Ver­si­che­rer zeit­nah benach­rich­ti­gen: Mel­den Sie den Scha­den inner­halb von 3–5 Tagen mit Poli­zei­an­zei­ge und Fotos.
  • Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen klä­ren: Fra­gen Sie, wel­che Ver­si­che­rung zustän­dig ist und ob Selbst­be­tei­li­gun­gen anfallen.
  • Kos­ten­vor­anschlä­ge ein­ho­len: Las­sen Sie Repa­ra­tu­ren erst nach Geneh­mi­gung durch den Ver­si­che­rer durchführen.
  • Ver­si­che­rungs­schutz über­prü­fen: Nut­zen Sie den Scha­dens­fall, um Ihre Glas­de­ckung zu opti­mie­ren — beson­ders bei künf­ti­gen Schä­den relevant.
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