- Hausratversicherung: Eine Hausratversicherung deckt in der Regel Schäden an beweglichen Gegenständen im Haushalt ab. Wenn bei einem Einbruch Glasgegenstände wie Fenster, Glastüren, Spiegel oder Glasregale beschädigt werden, kann die Hausratversicherung den Schaden abdecken. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und den Umfang der Glasdeckung bei Ihrer Hausratversicherungspolice zu überprüfen.
- Gebäudeversicherung: Wenn Sie Eigentümer eines Gebäudes sind, kann eine Gebäudeversicherung den Schutz für strukturelle Schäden am Gebäude selbst bieten. Das kann auch die Reparatur oder den Ersatz von Glasgegenständen umfassen, die bei einem Einbruch beschädigt wurden. Überprüfen Sie die genauen Bedingungen und den Umfang der Glasdeckung bei Ihrer Gebäudeversicherungspolice.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen, Ausschlüsse und Deckungsumfänge von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein können. Es wird empfohlen, Ihre Versicherungspolicen sorgfältig zu überprüfen und sich bei Fragen direkt an Ihren Versicherungsanbieter zu wenden, um Informationen zur Abdeckung von Glasschäden bei Einbruch zu erhalten.